Dies ist eine Diskussion zu Unfallflucht mit Rückkehr zum Unfallort. innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Unfallflucht mit Rückkehr zum Unfallort. Dies ist mein erster Beitrag hier im Forum. Falls ich etwas falsch gemacht habe, dann bitte nicht hauen .Ich wüsste mal gerne für folgenden Sachverhalt, da es Unfallflucht ja in den verschiedensten Formen und Geschmacksrichtungen gibt, die weiteren Folgen (Strafe wie z.B. Bußgeld usw.) des Schädigers und Geschädigten. Folgende Situation. Fahrer A möchte morgens mit seinem PKW zur Arbeit fahren. Beim rückwärts ausparken stößt er mit seiner Heckstoßstange die andere Heckstoßstange vom Fahrer B abgestellten Fahrzeug, der allerdings nicht in einer Parkbucht steht sondern zu ca. 20-30% vor der Feuerwehreinfahrt. Fahrer A Hinterlässt Fahrer B einen Zettel an den Scheibenwischern mit einem Hinweis und der Telefonnummer und fährt zur Arbeit, da er schon durch das Eis kratzen in Eile war. Auf der Arbeit bekommt Fahrer A von den Arbeitskollegen zu erfahren, dass dieses Unfallflucht bzw. unerlaubtes entfernen vom Unfallort trotz hinterlassener Hinweis+Telefonnummer ist. Fahrer A ruft bei der Polizei an und die Polizei meint, dass er sich schnellstmöglich zum Unfallort zurück begeben solle und dann noch mal die Polizei verständigen soll. Fahrer A fährt zurück zum Unfallort und trifft dort ca. 4 Stunden später nach dem Unfallzeitpunkt ein und verständigt die Polizei. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf und stellt eine Anzeige für Fahrer A wegen Unfallflucht bzw. unerlaubtes entfernen vom Unfallort. Muss Fahrer A mit einem hohen Bußgeld oder gar Fahrverbot rechnen? Muss Fahrer B mit einer Strafe rechnen, weil er ein Fahrzeug wie oben beschrieben vor der Feuerwehreinfahrt über Nacht abgestellt hat? MfG Rufter |
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