Dies ist eine Diskussion zu Unfall unter Alkoholeinfluss innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Unfall unter Alkoholeinfluss angenommen, es gäbe eine Person, der folgendes widerfahren sei: Die Person habe nach einer Party unter Alkoholeinfluss einen PKW geführt. Sie habe das Fahrzeug absolut nicht kontrollieren können, sondern habe es nicht einmal geschafft, vom Parkplatz herunter in die angezielte Straße einzubiegen. Stattdessen sei sie quer über die Straße und eine Böschung herab gefahren, wo es zu einem Zusammenstoß mit einem Personenzug gekommen sei. Bei dem Zusammenstoß sei außer der fiktiven Person zum Glück niemand zu Schaden gekommen, allerdings seien erhebliche Kosten insbesondere durch die Bergung entstanden. Eine Blutuntersuchung habe einen Promillewert von 1,2 ergeben. Die Person habe keinerlei Erinnerung an das Geschehene, es gäbe jedoch zahlreiche Zeugen dafür, dass eigentlich eine sichere Rückfahrgelegenheit für sie organisiert gewesen sei, die sie aus unbekannten Gründen nicht wahrgenommen habe, und dass sie stattdessen überraschenderweise ihren Lebenspartner, der eigentlich das Fahrzeug hätte zurück fahren sollen, ohne Fahrgelegenheit zurückgelassen habe. Die Person sei bis zu diesem Zeitpunkt frei von Vorstrafen. Meine Frage ist nun, was diese Person, wenn es sie denn gäbe, in Hinblick auf Strafmaß und eine eventuelle MPU zu erwarten hätte. Besten Dank schon mal im Voraus für jede Hilfe und beste Grüße! |
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| AW: Unfall unter Alkoholeinfluss Zitat:
-ca. dreißig bis sechzig Tagessätze Geldstrafe und -ca. neun Monate bis ein Jahr Führerscheinentzug. Die Verwaltungsbehörde wird keine MPU-Auflage erteilen.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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