Dies ist eine Diskussion zu Unfall- Unschuldiger soll 30% selbst bezahlen???? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Unfall- Unschuldiger soll 30% selbst bezahlen???? Ein Fahrradfahrer nimmt einem Auto die Vorfahrt und dadurch entsteht durch das Fahrrad einen Schaden von über 1200,- Euro. Der Fahrradfahrer wollte jedoch weiterfahren und der Autofahrer hielt ihn fest und rufte die Polizei. Diese nahm alles auf und stellte fest das der Fahrradfahrer schuld ist an dem Unfall. Nehmen wir an, die Versicherung erklärte sich nun bereit, nach langem hin und her, den Schaden am Auto zu bezahlen, jedoch mit dem Absatz: der Schaden ist nicht vollständig zu auszugleichen. Wir rechnen eine (verschuldensunabhängige)Betriebsgefahr Ihres Fahrzeuges gemäß §7 (2) StVG mit 30% an. Der Halter eines KFZs haftet nach § 7 (1) StVG, wenn durch denn Betrieb des Fahrzeugs ein Mensch zu Schaden kommt oder eine Sache beschädigt wird. Dasselbe gilt für den Fahrer eines KFZ. Die Haftung ist nurt ausgeschlossen, wenn der Halter oder Fahrer darlegen und beweisen kann, dass der Schaden durch höhere Gewalt verursacjht worden ist. Ist das rechtens? |
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| AW: Unfall- Unschuldiger soll 30% selbst bezahlen???? wie immer kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Bei einem derart eklatanten Verkehrsverstoß, wie einer Vorfahrtsverletzung tritt m.e. allerdings die Betriebsgefahr eines KFZ hinter dem Verschulden des Radfahrers zurück. Ggf. wird man, so der Versicherer der Argumentation nicht folgt, seinen Anspruch gerichtlich geltend machen müssen.
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