Dies ist eine Diskussion zu Unfall: PKW vs. Fahrrad innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Bei der Aufnahme des Unfalles sagte der Fahrer des PKW aus, dass er sich nicht ganz sicher ist ob Person A auf dem Fußweg oder der Straße unterwegs war. Person A war jedoch zu 1000000 Prozent auf der Straße unterwegs und schilderte dies auch so der Polizei. Leider wurden bis zum Eintreffen der Polizei sowohl Fahrrad als auch PKW bewegt (um den folgenden Verkehr nicht zu behindern) so dass sich die Polizei kein genaues Bild vom Hergang des Unfalles machen konnte. Person A beauftragt wegen der Sachschäden und den Verletzungen einen Anwalt, dieser kümmert sich um die Durchsetzung der Ansprüche von A. A verzichtet auf die Stellung eines Strafantrages (bzw. wollte darauf verzichten). Nun bekommt A plötzlich Post von einem Anwalt welcher den PKW Fahrer vertritt, darin wird mitgeteilt, dass der PKW Fahrer die Kosten für die Reparatur des Schadens am PKW geltend macht weil Person A unerlaubt auf dem Fußweg unterwegs war (stimmt ja aber nicht). Es gibt leider keine Zeugen die den Unfall gesehen haben, wie stehen jetzt die Chancen für A das er sein Recht durchsetzen kann (er war ja wirklich nicht dran schuld, der PKW Fahrer muss echt geschlafen haben)??? Kann denn aufgrund eines Gutachtens trotzdem rausgefunden werden wie sich der Unfall ereignet hat??? Vielleicht noch näheres zu den Schäden: Der PKW hat auf der rechten Seite ab dem vorderen Türgriff bis fast zum Tankdeckel leichte Kratzer vom Lenker des Fahrrades, so dass ja eigentlich nicht davon ausgegangen werden kann dass das Fahrzeug den Radfahrer beim Verlassen eines Fußweges getroffen hat (da wäre ein Aufprall doch eher in einem annäherungsweise 90 Grad-Winkel passiert). Selbst wenn Person A auf dem Fußweg gefahren wäre, dann hätte doch der PKW Fahrer eine Mitschuld weil er beim abbiegen auch Passanten beachten muss. Warum behauptet der Fahrer jetzt also dass Person A auf dem Fußweg gefahren ist obwohl das gar nicht stimmt und bei der Aussage gegenüber der Polizei sich angeblich gar nicht richtig erinnert wurde?!?!? Sollte Person A daraufhin doch noch den Strafantrag stellen??? Wenn doch noch bewiesen wird das Person A auf der Straße gefahren ist, ist es dann von dem PKW Fahrer eine Falschaussage? Viele Grüße |
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| AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad Bezüglich des Strafantrags: Wie lang ist die Sache her? Was will man mit dem Strafantrag erreichen? Für zivilrechtliche Forderungen ist nicht die Polizei zuständig
__________________ Zitat:
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| AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad |
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| AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad Der gegerische Anwalt versucht in bekannter Weise, eine ganz neue Realität zu erschaffen. Selbst wenn A auf dem Gehweg unterwegs gewesen wäre, träfe den Autofahrer die PFLICHT, ihn geradeaus durchfahren zu lassen, bevor er weiter abbiegt. Denn die lediglich regelwidrige Benutzung eines Straßenteiles lässt generell kein Vorfahrts- / Vorragsrecht entfallen ! (Ausnahme aber insbesondere etwa bei Fahren entgegen der Fahrtrichtung einer Einbahnstraße -- da hat der Falschfahrer am Ende der Straße kein Vorfahrtsrecht aus "rechts-vor-Links"). Es mag dann eine Mithaftungsdebatte geben, aber nicht etwa die Möglichkeit, dass der unachtsame Autofahrer völlig aus dem Schneider ist. Zudem scheint der PKW- Schaden dessen Behauptung tatsächlich leicht widerlegen zu können (-> sehr flacher Berührungswinkel, eigentlich eher eín Entlangschrammen). Der Autofahrer hat infolge völlig unzureichenden Seitenabstandes (vorgesehen ca. 1,5 Meter !) und weiterhin mangelhaft beachteter Rückschaupflicht beim Abbiegen den Radfahrer angefahren, der nur günstigerweise nicht auch noch gleich überfahren wurde. Den vollen Schaden hat der Autofahrer zu tragen (bzw. dessen Haftpflicht). Da der gegnerische Anwalt das Gegenteil des wahren Unfallherganges darzustellen versucht, könnte ein Gutachter beauftragt werden, der den Unfallhergang mit großer Wahrscheinlichkeit rekonstruieren kann. Kostet aber ´was. Einfacher ist, das Ansinnen des Gegners zurückzuweisen und ihn klagen zu lassen -- dann soll er´s doch beweisen, was er nicht kann. Eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kann auch jetzt noch eingereicht werden; ist nur die Frage nach dem allgemeinen Nutzen. Eine entsprechende Verurteilung kann aber tatsächlich doch als Präjudiz für den wohl zu erwartenden späteren Schadensersatzprozess nützlich sein.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. Geändert von CEMartin (03.02.2012 um 12:18 Uhr). |
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| AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad Zitat:
Die Fakten sind doch, das der Unfallfahrer gesagt hat, das er nicht weiß wo der Radfahrer unterwegs war und der Radfahrer gesagt hat, das er auf der Straße gefahren ist. Das sollte schon mal für den Radler sprechen. Denn warum sollte beim Autofahrer plötzlich die späte Erkenntnis kommen, das der Radler auf dem Fußweg unterwegs war?
__________________ Zitat:
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| AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad Vielleicht weil er nicht auf den Kosten sitzen bleiben will und sich denkt: "Es gibt keine Zeugen und der Unfallort war beim eintreffen der Polizei nicht mehr so wie es geschehen ist"??? |
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| AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad So ist es. Ist mir selbst auch schon passiert. Ich hielt mit größerem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, weil wir alle auf Grün zu warten hatten und ein entgegenkommender Bus in der schmalen Straße sonst nicht ein auf seiner Seite falsch geparktes Auto hätte passieren können. Der Bus war bald weg, ich hielt noch immer dort, falls ein weiter Bus o.ä. käme. Ein Opa vier Autos hinter mir dachte sich, er könne sich auf diese Weise ganz schlau vordrängeln und überholte in die Lücke hinein, während ich aber wegen Rot-Gelb bereits wieder beim Anfahren war. Er schaute jedoch überhaupt nicht mehr nach mir, sondern scherte einfach wieder rechts ein -- und schrammte wie am Eisberg mit voller Wagenlänge an meiner linken Stoßstangenecke entlang. Mein Schaden 20,- €, seiner 1.500 €. Ich dachte, die Sache wäre klar und kümmerte mich nicht weiter darum, -- war sie aber nicht. Denn hinterher behauptete sein Anwalt, ich sei urplötzlich nach links ausgeschwenkt ohne zu blinken. Es stand Aussage gegen Aussage, und bevor ich den Gutachter in´s Spiel bringen konnte, hatten beide Versicherungen bereits gezahlt (50:50) und ich war um den Verlust meiner Schadenfreiheitsklasse reicher. Da hätte ich lange dagegen klagen müssen, wovon ich schließlich absah. --> UND GENAU DARAUF SPEKULIEREN SOLCHE LEUTE ! Also bitte nicht von der gegnerischen Dreistheit beeindrucken lassen, sondern massiv dagegen vorgehen.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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