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Unfall: PKW vs. Fahrrad

Dies ist eine Diskussion zu Unfall: PKW vs. Fahrrad innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 03.02.2012, 11:30
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Exclamation Unfall: PKW vs. Fahrrad

Mal angenommen Person A ist wie jeden Morgen mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit und fährt vorschriftsmäßig mit Beleuchtung und gut sichtbar ganz rechts auf einer einspurigen Straße. Person A wird kurz vor dem Ziel von einem PKW überholt und fährt ganz normal weiter. Dann kommt noch ein PKW und ohne dass Person A überhaupt reagieren kann ist der PKW neben A, zieht nach rechts um abzubiegen und berührt darauf hin A am Lenker. A versucht noch nicht nach rechts umzufallen und stürzt dann dennoch nachdem der PKW fast vorbei war nach links. Bei dem Unfall entstehen Sachschäden am Rad, am PKW, an Kleidung und Rucksack sowie diverse Verletzungen (HWS-Trauma, Prellungen und Schürfwunden an Ellenbogen und Hüfte). Der Fahrer des PKW ruft dann endlich, nach dem erst mal die Partnerin von Person A angerufen wurde und diese fragte ob Person A verletzt sei, einen RTW und die Polizei.

Bei der Aufnahme des Unfalles sagte der Fahrer des PKW aus, dass er sich nicht ganz sicher ist ob Person A auf dem Fußweg oder der Straße unterwegs war. Person A war jedoch zu 1000000 Prozent auf der Straße unterwegs und schilderte dies auch so der Polizei. Leider wurden bis zum Eintreffen der Polizei sowohl Fahrrad als auch PKW bewegt (um den folgenden Verkehr nicht zu behindern) so dass sich die Polizei kein genaues Bild vom Hergang des Unfalles machen konnte.

Person A beauftragt wegen der Sachschäden und den Verletzungen einen Anwalt, dieser kümmert sich um die Durchsetzung der Ansprüche von A. A verzichtet auf die Stellung eines Strafantrages (bzw. wollte darauf verzichten). Nun bekommt A plötzlich Post von einem Anwalt welcher den PKW Fahrer vertritt, darin wird mitgeteilt, dass der PKW Fahrer die Kosten für die Reparatur des Schadens am PKW geltend macht weil Person A unerlaubt auf dem Fußweg unterwegs war (stimmt ja aber nicht).

Es gibt leider keine Zeugen die den Unfall gesehen haben, wie stehen jetzt die Chancen für A das er sein Recht durchsetzen kann (er war ja wirklich nicht dran schuld, der PKW Fahrer muss echt geschlafen haben)??? Kann denn aufgrund eines Gutachtens trotzdem rausgefunden werden wie sich der Unfall ereignet hat???

Vielleicht noch näheres zu den Schäden: Der PKW hat auf der rechten Seite ab dem vorderen Türgriff bis fast zum Tankdeckel leichte Kratzer vom Lenker des Fahrrades, so dass ja eigentlich nicht davon ausgegangen werden kann dass das Fahrzeug den Radfahrer beim Verlassen eines Fußweges getroffen hat (da wäre ein Aufprall doch eher in einem annäherungsweise 90 Grad-Winkel passiert). Selbst wenn Person A auf dem Fußweg gefahren wäre, dann hätte doch der PKW Fahrer eine Mitschuld weil er beim abbiegen auch Passanten beachten muss. Warum behauptet der Fahrer jetzt also dass Person A auf dem Fußweg gefahren ist obwohl das gar nicht stimmt und bei der Aussage gegenüber der Polizei sich angeblich gar nicht richtig erinnert wurde?!?!?

Sollte Person A daraufhin doch noch den Strafantrag stellen??? Wenn doch noch bewiesen wird das Person A auf der Straße gefahren ist, ist es dann von dem PKW Fahrer eine Falschaussage?

Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 11:33
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AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad

Bezüglich des Strafantrags:
Wie lang ist die Sache her?

Was will man mit dem Strafantrag erreichen? Für zivilrechtliche Forderungen ist nicht die Polizei zuständig
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Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 11:45
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AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad

Der Unfall ist 1,5 Monate her.

Der Strafantrag soll nur sein weil es eine Frechheit ist zu lügen und Sachen zu sagen die nicht stimmen.

Der Strafantrag selber ist auch relativ "wurscht" es geht Person A eher darum wie die Chancen stehen Recht zu bekommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 11:48
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AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad

Der gegerische Anwalt versucht in bekannter Weise, eine ganz neue Realität zu erschaffen.
Selbst wenn A auf dem Gehweg unterwegs gewesen wäre, träfe den Autofahrer die PFLICHT, ihn geradeaus durchfahren zu lassen, bevor er weiter abbiegt. Denn die lediglich regelwidrige Benutzung eines Straßenteiles lässt generell kein Vorfahrts- / Vorragsrecht entfallen ! (Ausnahme aber insbesondere etwa bei Fahren entgegen der Fahrtrichtung einer Einbahnstraße -- da hat der Falschfahrer am Ende der Straße kein Vorfahrtsrecht aus "rechts-vor-Links"). Es mag dann eine Mithaftungsdebatte geben, aber nicht etwa die Möglichkeit, dass der unachtsame Autofahrer völlig aus dem Schneider ist. Zudem scheint der PKW- Schaden dessen Behauptung tatsächlich leicht widerlegen zu können (-> sehr flacher Berührungswinkel, eigentlich eher eín Entlangschrammen). Der Autofahrer hat infolge völlig unzureichenden Seitenabstandes (vorgesehen ca. 1,5 Meter !) und weiterhin mangelhaft beachteter Rückschaupflicht beim Abbiegen den Radfahrer angefahren, der nur günstigerweise nicht auch noch gleich überfahren wurde.
Den vollen Schaden hat der Autofahrer zu tragen (bzw. dessen Haftpflicht). Da der gegnerische Anwalt das Gegenteil des wahren Unfallherganges darzustellen versucht, könnte ein Gutachter beauftragt werden, der den Unfallhergang mit großer Wahrscheinlichkeit rekonstruieren kann. Kostet aber ´was. Einfacher ist, das Ansinnen des Gegners zurückzuweisen und ihn klagen zu lassen -- dann soll er´s doch beweisen, was er nicht kann.
Eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kann auch jetzt noch eingereicht werden; ist nur die Frage nach dem allgemeinen Nutzen. Eine entsprechende Verurteilung kann aber tatsächlich doch als Präjudiz für den wohl zu erwartenden späteren Schadensersatzprozess nützlich sein.
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Geändert von CEMartin (03.02.2012 um 12:18 Uhr).
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Alt 03.02.2012, 11:54
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AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad

Zitat:
Zitat von dankeankekatze Beitrag anzeigen
Der Strafantrag soll nur sein weil es eine Frechheit ist zu lügen und Sachen zu sagen die nicht stimmen.
Das kann ich nachvollziehen, da wär ich auch stinksauer! Aber ob der Strafantrag einem da hilft ist eher fraglich.

Die Fakten sind doch, das der Unfallfahrer gesagt hat, das er nicht weiß wo der Radfahrer unterwegs war und der Radfahrer gesagt hat, das er auf der Straße gefahren ist. Das sollte schon mal für den Radler sprechen. Denn warum sollte beim Autofahrer plötzlich die späte Erkenntnis kommen, das der Radler auf dem Fußweg unterwegs war?
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Alt 03.02.2012, 15:04
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AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Denn warum sollte beim Autofahrer plötzlich die späte Erkenntnis kommen, das der Radler auf dem Fußweg unterwegs war?
Vielleicht weil er nicht auf den Kosten sitzen bleiben will und sich denkt: "Es gibt keine Zeugen und der Unfallort war beim eintreffen der Polizei nicht mehr so wie es geschehen ist"???
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  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 18:44
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AW: Unfall: PKW vs. Fahrrad

So ist es. Ist mir selbst auch schon passiert.
Ich hielt mit größerem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, weil wir alle auf Grün zu warten hatten und ein entgegenkommender Bus in der schmalen Straße sonst nicht ein auf seiner Seite falsch geparktes Auto hätte passieren können. Der Bus war bald weg, ich hielt noch immer dort, falls ein weiter Bus o.ä. käme. Ein Opa vier Autos hinter mir dachte sich, er könne sich auf diese Weise ganz schlau vordrängeln und überholte in die Lücke hinein, während ich aber wegen Rot-Gelb bereits wieder beim Anfahren war. Er schaute jedoch überhaupt nicht mehr nach mir, sondern scherte einfach wieder rechts ein -- und schrammte wie am Eisberg mit voller Wagenlänge an meiner linken Stoßstangenecke entlang. Mein Schaden 20,- €, seiner 1.500 €. Ich dachte, die Sache wäre klar und kümmerte mich nicht weiter darum, -- war sie aber nicht. Denn hinterher behauptete sein Anwalt, ich sei urplötzlich nach links ausgeschwenkt ohne zu blinken. Es stand Aussage gegen Aussage, und bevor ich den Gutachter in´s Spiel bringen konnte, hatten beide Versicherungen bereits gezahlt (50:50) und ich war um den Verlust meiner Schadenfreiheitsklasse reicher. Da hätte ich lange dagegen klagen müssen, wovon ich schließlich absah. --> UND GENAU DARAUF SPEKULIEREN SOLCHE LEUTE ! Also bitte nicht von der gegnerischen Dreistheit beeindrucken lassen, sondern massiv dagegen vorgehen.
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