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Unfall mit Personenschaden

Dies ist eine Diskussion zu Unfall mit Personenschaden innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 18.10.2011, 13:17
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Unfall mit Personenschaden

Hallo an Alle
Ich habe hier einen ganz netten Fall, bei dem ich nicht recht weiterkomme:

A fährt auf einer geraden Straße(50er Zone). A fährt ca. 35 km/h.
Auf einmal springt der B dem A in Höhe des Außenspiegels ins Auto.
B gibt an, er habe den A nicht gesehen und sei ohne zu schauen über die Straße gerannt um einen kommenden Bus auf der anderen Straßenseite noch zu erwischen(B ist nicht gravierend Verletzt).
Der Bus war noch ca. 200m von der Haltestelle entfernt. A hätte nicht reagieren können und nicht damit rechnen können, dass der B ihm seitlich ins Auto läuft.
So, zum einen ist hier die Schuldfrage zu klären..

Ich gehe davon aus, dass dem A keine Anzeige wegen Fahrlässiger KV im Straßenverkehr droht, da er ja nichts für den Unfall kann..Er steht zwar immer schlecht dar, weil er der Fahrzeugführer war, aber er konnte ja nicht damit rechnen, dass ihm einer ins Auto rennt, oder???

Zudem fragt A sich, wer den Schaden an seinem Auto übernimmt..

Normalerweise doch die Haftpflicht des B,oder?? Oder sieht das in so einem Fall anders aus??

Was sagt ihr dazu??
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 14:40
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AW: Unfall mit Personenschaden

A hat den B nicht direkt "aufgegabelt" denn B ist dem A ins Auto gelaufen (in die Seite). Somit hätte der A auch nicht ausweichen können!

Ich denke auch das Partei B für den Schaden aufkommen muss, wobei ich bezweifle das da die Haftpflicht einspringt, denn der B hätte sich auch vergewissern müssen das die Straße frei ist wenn er sie überqueren will.

In Höhe von Bushaltestellen sollte man immer mit mehr Vorsicht heranfahren da es immer wieder Fußgänger gibt die noch schnell den Bus erreichen wollen (kommt auch so in der Theorieprüfunf für den Führerschein dran) aber wenn A schon langsamer gefahren ist gehe ich davon aus das B der Unfallverursacher ist!

mfg
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 15:26
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AW: Unfall mit Personenschaden

Ok So habe ich mir das auch schon gedacht..
Ich war nur unsicher, weil die Rechtslage da ja oft "undurchsichtig" ist wegen KfZ gegen Person..
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Alt 18.10.2011, 15:56
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AW: Unfall mit Personenschaden

Wie alt wäre der B?
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Alt 18.10.2011, 20:38
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AW: Unfall mit Personenschaden

Öhm..Zitat: "Der jugendliche B"
Also 14-17 ???
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  #6 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 21:28
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AW: Unfall mit Personenschaden

Zitat:
Zitat von Juraia Beitrag anzeigen
Öhm..Zitat: "Der jugendliche B"
Also 14-17 ???
Ich kann diese Zitat nicht finden. Aber vielleicht meldet sich der TE ja noch einmal...
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  #7 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 10:43
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AW: Unfall mit Personenschaden

Sorry...
Ich meinte Zitat aus dem SV (den ich ja nur alleine vor mir liegen habe)
Vielen Dank
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