Dies ist eine Diskussion zu Unfall mit Kleinkind innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Unfall mit Kleinkind Folgendes Szenario: B sei plötzlich zwischen 2 parkenden Fzg auf die Fahrbahn gelaufen und sei gegen A´s PKW geprallt. B hätte seine Mutter auf der anderen Strassenseite gesehen und hätte sich dann laut B´s Vater losgerissen und sei losgerannt. B hätte zum Glück nur oberflächliche Verletzungen davon getragen. Bei einer polizeilichen Aufnahme sei B als Schädiger auf 1 gesetzt. Rahmenbedingungen: A sei unterhalb der Richtgeschwindigkeit gefahren ~40kmh, der Verkehr sei relativ dicht gewesen. B habe er gar nicht gesehen, sondern lediglich einen Knall vernommen und hätte sofort rechts angehalten. Die Strasse sei an einem sozialen Brennpunkt der Stadt gelegen, wo die Bürgersteige grundsätzlich voller Personen wären. An A´s PKW seien Lackschäden und ein abgerissener Auserspiegel festgestellt worden. Ersatz für diese Schäden hätte er nicht gefordert, sondern sich aufgrund des alten PKWs selbstständig um Ersatzteile und dessen Verbau bemüht. Müsste A´s Kraftfahrzeugversicherung nach § 828 BGB Ansprüche, beispielsweise Krankenhausaufenthalt, Schadenersatz, Anwaltkosten abgelten und wäre eine daraus resultierende Erhöhung der SFK rechtens? Wie könnte sich A in diesem Fall gg eine Erhöhung der SFK wehren? |
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| AW: Unfall mit Kleinkind Zitat:
http://tinyurl.com/yesjvqf ----------- Zitat:
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