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Unerlaubtes verlassen vom Unfallort

Dies ist eine Diskussion zu Unerlaubtes verlassen vom Unfallort innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 15.08.2011, 13:38
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Unerlaubtes verlassen vom Unfallort

Hallo,

gestern ist ein Fahranfänger (seit 8 Monaten Führerschein "BF17", 2 Tage davon 18) mit seinen 3 Freunden, beim wenden gegen einen Stromkasten, der im toten Winkel war, gestossen. Da damals in der Fahrschule gelernt wurde, dass ein Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer keine Polizei notwendig ist sondern nur der Austausch der Personalien um den Unfall an die Versicherung weiterzugeben, ist man direkt zur Polizei gefahren um es zu melden. Da man ja mit einem Stromkasten die Personalien nicht austauschen kann. An der Polizei angekommen (keine 30 min. später) und den Unfall gemeldet hat hatte schon ein Zeuge angerufen und den Unfall gemeldet, somit wusste die Polizei schon ansatzweiße worum es geht. Doch der Zeuge, der den Unfall gemeldet haben soll, sagte angeblich aus das der Fahrer ein gelbes T-Shirt angehabt haben soll. Der Fahrer hatte aber ein Türkises T-Shirt an und der Beifahrer das gelbe. Alle 4 wurden vernommen und haben eine Aussage und einen Alkoholtest (alle 0.0 Promille) gemacht und die Personalien wurden aufgenommen. Dann wurde den Jungen vorgeworfen es wäre jemand anders gefahren. Die Jungen blieben jedoch bei ihrer Aussage die auch gestimmt hatte. Dann wurden noch Fotos von allen gemacht und sie durften wieder gehen.

Dem Fahrer wird jetzt angehängt er hätte Fahrerflucht vom Unfallort begangen und/oder er hätte Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubniss geleistet der alle 3 Insassen unter 18 sind und nur BF17 haben.

Meine Frage ist jetzt wie es für den Fahranfänger und die anderen drei Insassen ausgehen kann. Alle 4 sind nicht vorbestraft oder sonst irgendwo aufgefallen.

Kann es sein das, das Verfahren eingestellt wird? - Wenn ja, wer zahlt den Stromkasten der ein wenig angedätscht ist?

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt - Wie wahrscheinlich ist es das es ein Führerscheinentzug, Nachschulung, Sozialstunden oder eine andere Straße z.B. eine Haftstrafe verordnet werden?

Vielen Dank schonmal vorab!
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Alt 15.08.2011, 13:55
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AW: Unerlaubtes verlassen vom Unfallort

Das dem Fahrer "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" vorgeworfen wird, kommt nicht von ungefähr. Schließlich ist sie tatbestandsmäßig erfüllt oder zumindest der Anfangsverdacht gegeben.

So sollte man es auch tunlichst unterlassen, wenn man gegen einen geparkten Pkw gefahren ist, ohne eine entsprechende Wartezeit den Unfallort zu verlassen... (aber das nur am Rande); der berühmte selbstgeschriebene Zettel an der Windschutzscheibe reicht hier nämlich nicht!

Im Zweifelsfall lieber bei der Polizei anrufen, die dann die Daten des Unfallbeteiligten aufnehmen und dann dem Halter des Kfz zukommen lassen. Das wäre hier die richtige Verhaltensweise gewesen. Die Polizei anrufen, warten bis sie kommt. Diese nimmt die Daten des Unfallfahrers auf und gibt sie an die für den Stromkasten zuständige Stelle weiter. Damit ist man immer auf der sicheren Seite!

Die Variante der Fahrschule war wirklich nur darauf gemünzt, wenn die Unfallbeteiligten alle vor Ort sind und die Personalien freiwillig angeben z.B. in einem vorgefertigten Unfallbericht. Sollte ein Unfallbeteiligter nicht anwesend sein, dann würde ich immer erst mal bei der Polizei anrufen, eben um mir den Verdacht eines Vergehens des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu ersparen.

In dem Fall schätze ich, dass der Unfallfahrer mit einem blauen Auge davon kommt, evtl. das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, jedoch bin ich mir da nicht sicher und würde an einen der Experten weitergeben.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 15:11
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AW: Unerlaubtes verlassen vom Unfallort

Zitat:
Kann es sein das, das Verfahren eingestellt wird?
Ja, das kann sein. Ich halte das sogar für wahrscheinlich, da nach meiner Einschätzung die Voraussetzungen des § 142 Abs. 4 StGB hier gegeben sind. Ziel sollte jedoch sein, darzustellen, dass auch die Voraussetzungen des § 142 Abs. 3 StGB hier vorgelegen haben.

Zitat:
Wenn ja, wer zahlt den Stromkasten der ein wenig angedätscht ist?
Man muss hier zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Der Schaden am Stromkasten wird zunächst von der KfZ-Haftpflicht übernommen.

Ob die KfZ-Haftpflicht Regress nehmen kann, hängt auch davon ab, nach welcher Vorschrift das Verfahren eingestellt wird. Dabei sollte es das Ziel sein, dass das Verfahren nach § 170 StPO eingestellt wird. Eine Einstellung nach § 153 oder 153a StPO besagt dass der Straftatbestand grundsätzlich erfüllt ist, aber aufgrund der Geringfügigkeit keine Strafe verhängt wird, ggf. jedoch eine Auflage (§ 153a StPO). Das kann dazu führen, dass die Versicherung Regress fordert, obwohl strafrechtlich gar keine Verurteilung erfolgt ist.

Problematisch kann es werden, wenn der Zeuge sich ganz sicher ist, dass derjenige mit dem gelben T-Shirt gefahren ist. Spätestens dann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.
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