Dies ist eine Diskussion zu Umweltplakette / Feinstaubplakette innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Umweltplakette / Feinstaubplakette ich hoffe ich bin richtigen Bereich. Es gibt eine Frage bzgl. der Feinstaubplakette. Herr "Jemand" hat einen 2004'er Opel Meriva mit einer grünen Feinstaubplakette / Umweltplakette an der Windschutzscheibe angebracht. Allerdings ist nach der Zeit das Kennzeichen auf der Plakette verblasst und daher nicht mehr leserlich. Muss sich Herr "Jemand" um eine neue Plakette mit leserlichem Kennzeichen kümmern oder ist das okay so? Es geht hier konkret um Berlin. Vielen Dank |
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| AW: Umweltplakette / Feinstaubplakette Aber nein. Die Plakette reicht völlig aus, so wie sie ist. Es gibt sogar Aussteller, die die Plakette von vornherein blanko lassen, falls sich das amtliche Kennzeichen irgendwann ändern sollte. Sofern eines Tages die verblasste Schrift bemängelt werden sollte, reicht der Hinweis auf die Fahrzeugpapiere, die ohnehin die gegebene Voraussetzung der Abgasnorm dokumentieren, die zum Führen der grünen Plakette "4" berechtigt. Denn die Plakette ist für sich genommen keine amtliche Urkunde, deren Erklärungsinhalt folglich lesbar bleiben müsste, sondern sie ist lediglich ein Hinweis, der erst in Verbindung mit dem für das KFZ ausgegebenen Kennzeichen rechtlich relevant ist (zusammengesetzte Urkunde) -- die Plakette an der Scheibe kann sich ja immer nur auf das montierte Kennzeichen der Fahrzeuges, zu dem die Scheibe gehört, beziehen, daher ist die Kennzeichenwiderholung auf der Plakette selbst ausnahmsweise entbehrlich.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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