Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ummeldung nach Umzug

Dies ist eine Diskussion zu Ummeldung nach Umzug innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 17:21
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 11
Keine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ummeldung nach Umzug

Hallo,

angenommen den Fall, jemand zieht um und vergisst für Motorrad und PKW die Ummldung in den Fahrzeugpapieren durchzuführen und den Umzug dem Landkreis mitzuteilen. Aus diesem Grund erhält die Person nun eine ordnungswidrigkeit von 15€ , die er bezhalt.
Wie lange hat die Person nun zeit sich umzumelden, damit nicht das gleiche Bußgeld nochmal kommt? Einmal hat er es ja gezahlt, nun muss doch sicherlich erst einmal eine Zeit vergehen, bevor er für die gleiche Sache nochmals bestraft wird, oder?

Kann die Person für das Motorrad nun nochmal die gleiche Strafe von 15 € erhalten?

Vielen Dank im Voraus

Robert
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 18:02
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.066
100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)  
AW: Ummeldung nach Umzug

Ich habe keine Ahnung .... aber 5 min googlen würde ich wie folgt zusammenfassen:

Mir fällt kein plausibler Grund ein, warum die Fahrzeuge nicht
getrennt zu betrachten sind. Die Geräte werden ja Standortbezogen zugelassen und sind nicht an den Wohnsitz gebunden ( ich sach mal Zweitwohnsitz oder Sommer-Datscha )

Und eine befreiende Wirkung dürfte das Ordungswidrigkeitengeld auch nicht haben. ( Wer Falsch parkt erhält zu dem Ticket ja auch keine befristete "Freiparkoption" )
Im Gegenteil. Beim Falschparken eskaliert die Geschichte mit der Zeit und bei der andauernden versäumten Ummeldung wird es entweder (nach mehrenen Monaten) teuer ( Landesanhängig ... HH scheint dabei vorne zu liegen ) oder u.U. wird sogar der Betrieb durch die Zulassungsbehörde untersagt ( bis zur Ummeldung ).
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 20:27
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 11
Keine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ummeldung nach Umzug

Hallo, danke für die schnell Antwort. ich hatte in dem gesetz nachgegoogelt aber da stand nichts von frist oder so, deshalb habe ich hier dann angefragt.

ich werde mich dann wohl doch ummelden. Wieder viel geld weg und der Kühlschrank leer :-(
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 20:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.064
Blog-Einträge: 3
100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Ummeldung nach Umzug

"Kühlschrank leer"
Du meine Güte !
So teuer ist die Ummeldung nun wirklich nicht -- jedenfalls billiger als der Umzug sowie Steuern und Versicherungsbeiträge und Benzin und Reparaturen für die beiden KFZ; und als weitere OWI- Zahlungen nach jeweils ca. 2 Wochen (bei anzunehmendem Vorsatz wird´s noch erheblich teurer).
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 08:20
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 11
Keine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rogreb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ummeldung nach Umzug

So hoch ist das Bafög nun wirklich auch nicht :-)

Naja, wie gesagt, ich werd morgen ummelden gehen. Dann ist das vom Tisch, aber gut, dass ich nachgefragt habe, sonst wärs noch teurer geworden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 17:42
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 25
Keine Wertung, Bau-Igel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bau-Igel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bau-Igel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bau-Igel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bau-Igel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bau-Igel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bau-Igel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bau-Igel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bau-Igel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bau-Igel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ummeldung nach Umzug

Hallo rogreb,

schau mal in § 13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung):
Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister .....unverzüglich mitzuteilen.....

Unverzüglich bedeutet: umgehend bzw. sofort

@onkelotto
Das Standortprinzip ist inzwischen nicht mehr maßgebend.
Fahrzeuge sind unabhängig von ihrem Standort ausnahmslos bei der zuständigen Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuzulassen (§ 46 Abs. 2 FZV)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 18:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.064
Blog-Einträge: 3
100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Ummeldung nach Umzug

"unverzüglich" bedeutet übrigens "ohne schuldhaftes Zögern" (Legaldefintion des § 121 BGB). Soll gerade nicht "sofort" heißen, weil´s eben verständlicherweise im Rahmen eines Umzuges wichtigere Dinge zu erledigen gibt und man dabei auch sonst oft sehr gestresst ist; daher ca. 2 Wochen (hängt auch ein wenig von der jeweiligen behördeninternen Richtlinie ab).

Sonst aber informativ mit dem 46 II FZV -- Danke.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kündigung Fitnessstudio Umzug ohne Ummeldung Sportrecht 30.08.2010 23:39
Umweltplaketten nach Ummeldung des Fahrzeuges Straßenverkehrsrecht 08.04.2010 15:03
Unterhalt nach Umzug nach Österreich Familienrecht 01.04.2009 12:42
zwingende Pkw-Ummeldung nach Umzug? Straßenverkehrsrecht 14.07.2008 22:13
Sonderkündigung DSL, da Umzug UND nach Umzug kein Telefonanschluss mehr...? Verbraucherrecht 13.06.2007 14:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN