Dies ist eine Diskussion zu Ummeldung nach Umzug innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Ummeldung nach Umzug angenommen den Fall, jemand zieht um und vergisst für Motorrad und PKW die Ummldung in den Fahrzeugpapieren durchzuführen und den Umzug dem Landkreis mitzuteilen. Aus diesem Grund erhält die Person nun eine ordnungswidrigkeit von 15€ , die er bezhalt. Wie lange hat die Person nun zeit sich umzumelden, damit nicht das gleiche Bußgeld nochmal kommt? Einmal hat er es ja gezahlt, nun muss doch sicherlich erst einmal eine Zeit vergehen, bevor er für die gleiche Sache nochmals bestraft wird, oder? Kann die Person für das Motorrad nun nochmal die gleiche Strafe von 15 € erhalten? Vielen Dank im Voraus Robert |
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| AW: Ummeldung nach Umzug Ich habe keine Ahnung .... aber 5 min googlen würde ich wie folgt zusammenfassen: Mir fällt kein plausibler Grund ein, warum die Fahrzeuge nicht getrennt zu betrachten sind. Die Geräte werden ja Standortbezogen zugelassen und sind nicht an den Wohnsitz gebunden ( ich sach mal Zweitwohnsitz oder Sommer-Datscha ) Und eine befreiende Wirkung dürfte das Ordungswidrigkeitengeld auch nicht haben. ( Wer Falsch parkt erhält zu dem Ticket ja auch keine befristete "Freiparkoption" ) Im Gegenteil. Beim Falschparken eskaliert die Geschichte mit der Zeit und bei der andauernden versäumten Ummeldung wird es entweder (nach mehrenen Monaten) teuer ( Landesanhängig ... HH scheint dabei vorne zu liegen ) oder u.U. wird sogar der Betrieb durch die Zulassungsbehörde untersagt ( bis zur Ummeldung ).
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Ummeldung nach Umzug Hallo, danke für die schnell Antwort. ich hatte in dem gesetz nachgegoogelt aber da stand nichts von frist oder so, deshalb habe ich hier dann angefragt. ich werde mich dann wohl doch ummelden. Wieder viel geld weg und der Kühlschrank leer :-( |
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| AW: Ummeldung nach Umzug "Kühlschrank leer" Du meine Güte ! So teuer ist die Ummeldung nun wirklich nicht -- jedenfalls billiger als der Umzug sowie Steuern und Versicherungsbeiträge und Benzin und Reparaturen für die beiden KFZ; und als weitere OWI- Zahlungen nach jeweils ca. 2 Wochen (bei anzunehmendem Vorsatz wird´s noch erheblich teurer).
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Ummeldung nach Umzug So hoch ist das Bafög nun wirklich auch nicht :-) Naja, wie gesagt, ich werd morgen ummelden gehen. Dann ist das vom Tisch, aber gut, dass ich nachgefragt habe, sonst wärs noch teurer geworden. |
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| AW: Ummeldung nach Umzug Hallo rogreb, schau mal in § 13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung): Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister .....unverzüglich mitzuteilen..... Unverzüglich bedeutet: umgehend bzw. sofort @onkelotto Das Standortprinzip ist inzwischen nicht mehr maßgebend. Fahrzeuge sind unabhängig von ihrem Standort ausnahmslos bei der zuständigen Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuzulassen (§ 46 Abs. 2 FZV) |
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| AW: Ummeldung nach Umzug "unverzüglich" bedeutet übrigens "ohne schuldhaftes Zögern" (Legaldefintion des § 121 BGB). Soll gerade nicht "sofort" heißen, weil´s eben verständlicherweise im Rahmen eines Umzuges wichtigere Dinge zu erledigen gibt und man dabei auch sonst oft sehr gestresst ist; daher ca. 2 Wochen (hängt auch ein wenig von der jeweiligen behördeninternen Richtlinie ab). Sonst aber informativ mit dem 46 II FZV -- Danke.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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