Dies ist eine Diskussion zu Überholen im Überholverbot innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Überholen im Überholverbot Mehrere PKW überholen auf einer langen Geraden einen LKW. Da die Gerade übersichtlich ist scheren alle gleichzeitig aus, der letzte ist allerdings so langsam, dass er, als er am Überholverbotsschild vorbeifährt erst an der Seite des LKWs ist, während die anderen PKW bereits wieder eingefädelt haben. Kann der letzte PKW belangt werden oder darf er diesen Überholvorgang in jedem Fall zu Ende führen, auch wenn er das Schild sehen hätte können und sich auch noch vor dem Schild wieder hinter dem PKW hätte einordnen können? |
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| AW: Überholen im Überholverbot Wieso nicht? Wenn's nun mal verboten ist oder gibt es neuerdings ein bedingtes Überholverbot?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Überholen im Überholverbot Weil soweit ich weiß, ein begonnener Überholvorgang abgeschlossen werden darf, und der Überholvorgang beginnt mit dem Ausscheren. |
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| AW: Überholen im Überholverbot Hm. Ich glaube, ich weiß etwas anderes, nämlich, dass ein Überholvorgang vor dem Überholverbot abgeschlossen sein muss (§5 Absatz 3 Ziffer 2 StVO). Abgesehen davon hat der Fahrzeugführer offensichtlich trotz herannahenden Verbots und zu niedriger Geschwindigkeit den Vorgang nicht abgebrochen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Überholen im Überholverbot So, wie Du den Sachverhalt beschrieben hast, gibt´s ja schon gar keine Ausredemöglichkeit mehr. Wer überholt, muss regelmäßig vorher die voraussichtlich benötigte Überholstrecke vollständig übersehen können und hat sorgfältig abzuwägen, ob 1. der Überholvorgang überhaupt sinnvoll / notwendig ist und 2. dem Überholvorgang absehbarerweise oder naheliegenderweise Gegenverkehr, bauliche Begebenheiten, die allgemein unruhige Verkehrssituation oder insbesondere Streckenverbote möglicherweise entscheidend entgegenstehen könnten. Nicht sinnvoll, sondern schon ein wenig riskant ist immer das gleichzeitige Überholen mehrerer Fahrzeuge (Überholer wie Überholte), weil dabei zu viele schwer zu kalkulierende Faktoren gleichzeitig zu berücksichtigen sind. Dazu gehört beispielsweise auch das nicht rechtzeitige Erkennen von den Überholvorgang entscheidend beeinflussenden Verkehrszeichenanordnungen. Vorliegend war das Z. 276 sogar schon so rechtzeitig erkannt worden, dass der Überholvorgang rechtzeitig (/ vorzeitig) hätte beendet werden können; – dabei ist unerheblich, ob das eigentlich zum Überholen beabsichtigte „Ziel“, der LKW, nun schon passiert wurde, oder nicht. Streckenverbote – hierzu zählen ja z.B. auch Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen nach Z. 274 – gelten ab dem Ort der Installation des Zeichens. Mit dem Einwand, es sei noch nicht zu Ende überholt worden, könnte ja sonst ebensogut folgenlos begründet werden, wenn ein ganzer Konvoi von 43 Trucks überholt werden sollte, was nun eben leider ein wenig mehr Zeit / Weg beansprucht, weshalb der so argumentierende Fahrer einen schon sachlogisch nicht mehr zu rechtfertigenden Vorteil über viele Kilometer erhielte. Und was willst Du dann in so einem Fall machen, wenn das Überholverbot angeordnet wurde, weil z.B. der zum Überholen genutzte zweite Fahrstreifen kurz darauf unvorhersehbar endet ? Aus diesen und ähnlichen Erwägungen heraus kann es nur streng auszulegende Ausnahmen vom strikten Beginn eines solchen Überholverbotes geben, die bestenfalls gestatten, einen bereits begonnen Überholvorgang erst kurz nach dem Zeichen so kurzfristig wie nach den Umständen möglich notfalls abgebrochen haben zu dürfen und nicht so lange weiter überholen dürfen, bis man irgendwann ´mal meint, fertig damit zu sein.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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