Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Überholen im Überholverbot

Dies ist eine Diskussion zu Überholen im Überholverbot innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 21:03
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Überholen im Überholverbot

Folgendes Fallbeispiel:

Mehrere PKW überholen auf einer langen Geraden einen LKW. Da die Gerade übersichtlich ist scheren alle gleichzeitig aus, der letzte ist allerdings so langsam, dass er, als er am Überholverbotsschild vorbeifährt erst an der Seite des LKWs ist, während die anderen PKW bereits wieder eingefädelt haben.

Kann der letzte PKW belangt werden oder darf er diesen Überholvorgang in jedem Fall zu Ende führen, auch wenn er das Schild sehen hätte können und sich auch noch vor dem Schild wieder hinter dem PKW hätte einordnen können?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 22:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.812
97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: Überholen im Überholverbot

Wieso nicht? Wenn's nun mal verboten ist oder gibt es neuerdings ein bedingtes Überholverbot?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 23:33
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Skofo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Überholen im Überholverbot

Weil soweit ich weiß, ein begonnener Überholvorgang abgeschlossen werden darf, und der Überholvorgang beginnt mit dem Ausscheren.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 23:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Überholen im Überholverbot

Zitat:
Zitat von Skofo Beitrag anzeigen
Weil soweit ich weiß, ein begonnener Überholvorgang abgeschlossen werden darf,
Hm. Ich glaube, ich weiß etwas anderes, nämlich, dass ein Überholvorgang vor dem Überholverbot abgeschlossen sein muss (§5 Absatz 3 Ziffer 2 StVO). Abgesehen davon hat der Fahrzeugführer offensichtlich trotz herannahenden Verbots und zu niedriger Geschwindigkeit den Vorgang nicht abgebrochen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 06:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.064
Blog-Einträge: 3
100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Überholen im Überholverbot

So, wie Du den Sachverhalt beschrieben hast, gibt´s ja schon gar keine Ausredemöglichkeit mehr.

Wer überholt, muss regelmäßig vorher die voraussichtlich benötigte Überholstrecke vollständig übersehen können und hat sorgfältig abzuwägen, ob
1. der Überholvorgang überhaupt sinnvoll / notwendig ist und
2. dem Überholvorgang absehbarerweise oder naheliegenderweise Gegenverkehr, bauliche Begebenheiten, die allgemein unruhige Verkehrssituation oder insbesondere Streckenverbote möglicherweise entscheidend entgegenstehen könnten.
Nicht sinnvoll, sondern schon ein wenig riskant ist immer das gleichzeitige Überholen mehrerer Fahrzeuge (Überholer wie Überholte), weil dabei zu viele schwer zu kalkulierende Faktoren gleichzeitig zu berücksichtigen sind. Dazu gehört beispielsweise auch das nicht rechtzeitige Erkennen von den Überholvorgang entscheidend beeinflussenden Verkehrszeichenanordnungen.
Vorliegend war das Z. 276 sogar schon so rechtzeitig erkannt worden, dass der Überholvorgang rechtzeitig (/ vorzeitig) hätte beendet werden können; – dabei ist unerheblich, ob das eigentlich zum Überholen beabsichtigte „Ziel“, der LKW, nun schon passiert wurde, oder nicht. Streckenverbote – hierzu zählen ja z.B. auch Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen nach Z. 274 – gelten ab dem Ort der Installation des Zeichens. Mit dem Einwand, es sei noch nicht zu Ende überholt worden, könnte ja sonst ebensogut folgenlos begründet werden, wenn ein ganzer Konvoi von 43 Trucks überholt werden sollte, was nun eben leider ein wenig mehr Zeit / Weg beansprucht, weshalb der so argumentierende Fahrer einen schon sachlogisch nicht mehr zu rechtfertigenden Vorteil über viele Kilometer erhielte. Und was willst Du dann in so einem Fall machen, wenn das Überholverbot angeordnet wurde, weil z.B. der zum Überholen genutzte zweite Fahrstreifen kurz darauf unvorhersehbar endet ? Aus diesen und ähnlichen Erwägungen heraus kann es nur streng auszulegende Ausnahmen vom strikten Beginn eines solchen Überholverbotes geben, die bestenfalls gestatten, einen bereits begonnen Überholvorgang erst kurz nach dem Zeichen so kurzfristig wie nach den Umständen möglich notfalls abgebrochen haben zu dürfen und nicht so lange weiter überholen dürfen, bis man irgendwann ´mal meint, fertig damit zu sein.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Überholen im Überholverbot Straßenverkehrsrecht 13.01.2009 09:08
Beim Überholen ins Überholverbot Straßenverkehrsrecht 08.01.2009 19:30
Überholen im Überholverbot Straßenverkehrsrecht 24.05.2006 17:40
Überholen im Überholverbot Straßenverkehrsrecht 27.11.2005 15:20





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN