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TÜV Prüfintervall

Dies ist eine Diskussion zu TÜV Prüfintervall innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2008, 12:41
Boardneuling
 
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TÜV Prüfintervall

Hallo Zusammen,

Es gibt gar keinen konkreten Anlass, aber ich frage mich schon seit längerem wie juristisch begründet wird, dass bei verspätetem TÜV Termder Startzeitpunkt für die neue Plakette rückdatiert wird.

Es geht mir hier nicht darum, warum das so gehandhabt wird, ist ja klar, dass dies eine Kombination aus erzieherischer Massnahme und Einfluss der TÜV Lobby ist. Mich wundert halt nur die rechtliche Begründung, schliesslich wird doch bei der Untersuchung geprüft, ob das jeweilige Fahrzeug für weitere zwei Jahre technisch in Ordnung ist . Wird da nicht der Prüfingenieur sozusagen zum Vollstreckungsgehilfen?

Weiss jemand, über welchen Zeitraum diese Rückdatierung erfolgt, wenn also jemand z.B. sein Motorrad 23 Monate über den Termin einer geschlossenen Garage aufbewahrt und dann zum TÜV fährt, bekommt der doch bestimmt nicht eine Plakette für nur einen Monat, oder?

Einen schönen Sonntag wünscht

mamuell
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2008, 15:27
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AW: TÜV Prüfintervall

Doch, bekommt er.

Ich frage mich persönlich auch, ob dieses Gesetz rechtens ist, da die Einnahmen der Rückdatierung (verkürzte Intervalle, öfter zu Prüfen) ORIGINAL den Prüforganisationen zu Gute kommen.

Ich glaube nicht dass der Benefit einer Strafe einer Aktiengesellschaft zu Gute kommen darf. Ich bin aktuell alle 2 Jahre davon betroffen, aber groß interessieren tut es wohl niemanden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 17:19
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AW: TÜV Prüfintervall

Die Rückdatierung der Plaketten ist übrigens gerade kürzlich erst zurückgenommen worden mit Wirkung ab April 2012.

Es ging übrigens darum, den Leuten, die sich auf diese Weise einen finanziellen Vorteil verschafften, indem sie systematisch jede HU erst Monate nach Fälligkeit vornahmen, diese relativ lukrative Möglichkeit zu nehmen. Daran finde / fand ich nichts Verwerfliches, denn schließlich wurden damit die "Schlauen" gegenüber den "Ehrlichen" übervorteilt.
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Was weiß ich schon ...?

Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.

berlin-erzählt.de
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  #4 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 11:18
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AW: TÜV Prüfintervall

Zitat:
schliesslich wird doch bei der Untersuchung geprüft, ob das jeweilige Fahrzeug für weitere zwei Jahre technisch in Ordnung ist
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Niemand garantiert, dass ein Fahrzeug 2 Jahre lang in Ordnung ist. Es wird lediglich bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Wenn der Prüfer 2 Jahre Garantie geben sollte, würde kein Auto mehr bestehen :-)

Die Diskussion kommt aber ohnehin zu spät, da die Rückdatierung zum 01.07.2012 bundesweit abgeschafft wird. Einige Länder haben sie bereits abgeschafft.

mfg

suggarman
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  #5 (permalink)  
Alt 30.04.2012, 21:50
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AW: TÜV Prüfintervall

Generell sollte nicht das eigene Interesse im Vordergrund stehen, sondern die Verkehrssicherheit. In deren Sinne sollte ein jeder und eine jede bereit sein, der gesetzliche Vorgabe einer Hauptuntersuchung nach zu kommen. Hierbei wird es immer irgendwelche Argumentationslücken geben, da diese rechtliche Vorgabe versucht, zig Millionen Kraftfahrzeuge und deren verantwortliche Halter unter einen Hut zu bringen.

Die Rückdatierung ist im übrigen aufgehoben worden, da der Vorteil inzwischen auf dem Wege der Vermögensabschöpfung genommen werden soll. Zum Glück vieler TÜV-Muffel hat sich dies jedoch noch nicht so weit bei den Polizei- und Ordnungsbehörden herumgesprochen.

Wer jedoch Pech hat, bekommt zwar den neuesten TÜV-Stempel, muss jedoch den mutmaßlichen geldwerten Vorteil seiner Überziehung zusätzlich an den Staat abführen.
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