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Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Dies ist eine Diskussion zu Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 11:08
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Wobei die Rückstufung von SF2 (85%) nach SF 1/2 (140%) bei einem Schaden eine durchaus übliche Variante ist
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  #12 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 11:20
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Wobei die Rückstufung von SF2 (85%) nach SF 1/2 (140%) bei einem Schaden eine durchaus übliche Variante ist
Ja, Mama!
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  #13 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 11:22
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Aber bitte gerne doch
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  #14 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 11:47
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Und die Versicherung wird ja nun wohl für eine ganze Weile nicht gebraucht. Fahrzeug abmelden wäre sicher eine vernünftige Variante um zumindest das Geld für die Versicherung während der Zeit für die der Führerschein entzogen wird zu sparen.

Kosten gibt es hier ja genug.
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  #15 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 18:33
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Hi,

Auto wurde bereits abgemeldet. Steht in der Garage.
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  #16 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 00:02
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Hallo,

also nochmal, sollte die Person sich ein Anwalt nehmen oder was meint Ihr?
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  #17 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 08:00
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Ich würde dazu tendieren und mal zu einem Anwalt gehen und fragen, was die ganze Sache kosten wird - so ungefähr. Ein Anwalt mit Erfahrung kann die Größenordnungen nennen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #18 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 18:17
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Hallo,

wird die Person wohl die Tage machen. Wird so ein Gespräch auch etwas kosten oder sind die Anwälte Kulant?

PS: Vielen Dank an Euch, Ihr habt der Person sehr geholfen.
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  #19 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 18:21
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Zitat:
Zitat von Wowtschik Beitrag anzeigen
Wird so ein Gespräch auch etwas kosten oder sind die Anwälte Kulant?
Ein Erstberatungsgespräch kann bis zu 190 Euro +MwSt kosten. Man sollte vorher über den Preis reden - wie in jedem Gewerbe. Natürlich wird der Anwalt kein Pauschalangebot machen können, aber er kann einschätzen, wohin der Hase läuft.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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