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Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Dies ist eine Diskussion zu Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 01:45
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Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Hallo,

Ich hoffe ich bin hier richtig.
Mal angenommen eine Person ohne Rechtsschutzversicherung hat einen Alkoholbedingten Unfall mit 2,14 Promille in der Probezeit verursacht.

Würde es sich für diese Person lohnen einen Anwalt zunehmen?

Diese Person möchte nicht z.B. 2000€ für den Anwalt zahlen und nur 2-3 Monate weniger Fahrverbot bekommen und/oder paar Euro weniger Strafe.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 07:42
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Zitat:
Zitat von Wowtschik Beitrag anzeigen
Diese Person möchte nicht z.B. 2000€ für den Anwalt zahlen und nur 2-3 Monate weniger Fahrverbot bekommen und/oder paar Euro weniger Strafe.
Was will die Person denn? Was ist für sie "lohnend"?

Dass die Fleppe weg ist und die MPU winkt sollte klar sein. Man sollte sich frühzeitig um eine Therapie und ein Vorbereitungsseminar bemühen, denn es macht einen guten Eindruck, wenn man seit mindestens einem halben, besser einem ganzen Jahr ein geändertes Verhalten nachweisen kann.

PS: hier im Forum treibt sich ein Betrüger herum, der per PN Hilfe verspricht. Nicht drauf eingehen und konsequent melden, denn das Geld ist nur futsch.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 16:05
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Hallo,

danke für Ihre Antwort.
Dieser Person wurde von einem Bekannten erzählt, dass der Richter dem Bekannten mehr wie 2 Jahre den Führerschein entziehen wollte, dank des Anwaltes warens am ende weniger wie 1 Jahr.

Also bei dieser Person wird der Führerschein, warscheinlich, für 1,5 Jahre entzogen. Daher hofft die Person nicht mehr sondern weniger Fahrverbot zu bekommen vielleicht 1 Jahr. Wegen der Strafe macht sie sich keine Sorgen da sie nicht allzuhoch ausfallen werden.

Die Frage wurde nur gestellt, weil die Person Student ist, 5000€ an die Versicherung zahlen muss und nur ein kleines BAföG (400€) bekommt und ein Nebenjob bei dem sie nur 100-150€ einnimmt.


Ich hoffe die Situation wurde etwas "klarer"

PS: Danke für die Warnung, habe auch direkt eine PN bekommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 16:26
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Zitat:
Zitat von Wowtschik Beitrag anzeigen
...5000€ an die Versicherung zahlen muss
Au weia, gabs auch noch einen Haftpflichtschaden? Dann liegt wahrscheinlich §315c StGB und nicht "nur" §316 StGB vor. Hoffentlich wurde wenigstens niemand verletzt.

In so einem Fall würde ich schon Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen und ihn fragen, was die "Sache" so kosten würde.

Ich will ja nicht unken, aber es wird einiges zusammenkommen, wobei der Anwalt wahrscheinlich noch das geringste Problem ist.

Zitat:
PS: Danke für die Warnung, habe auch direkt eine PN bekommen.
Der Foreneigner heißt "Sebastian". Dem kann man auch eine PN schicken...
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Alt 11.01.2012, 21:15
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Au weia, gabs auch noch einen Haftpflichtschaden? Dann liegt wahrscheinlich §315c StGB und nicht "nur" §316 StGB vor. Hoffentlich wurde wenigstens niemand verletzt.
Richtig.
Verletzt wurde Glücklicherweiße niemand, hatte wohl einen Schutzengel.
Was die "Sache" so kosten würde weiß die Person so im großen, geht richtung 8000-10000€ ( mit 5000 für die versicherung)

Wie genau meinen Sie das, mit dem Haftpflicht schaden? Schadensfreiheitsklasse hoch steigen?

In dem Fall der Person wird es wohl keine Freihatsstrafe geben, da die Person Ersttäter ist, also nicht vorbestraft und mit Depressionen zu kämpfen hat. Daher eher eine geringe Geldstrafe da Student.

Glauben Sie, nach den Informationen, ein Anwalt würde sich immer noch lohnen? Und die Person vertraut Anwälten weniger, da jeder Geld machen will, daher sucht sie sich einen rat von erfahrenen Personen. Im "Notfall" vertraut sie aber einem.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:17
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Zitat:
Zitat von Wowtschik Beitrag anzeigen
Wie genau meinen Sie das, mit dem Haftpflicht schaden? Schadensfreiheitsklasse hoch steigen?
Das in jedem Fall....allerdings dürfte das noch das kleinste Problem der Person sein
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  #7 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:51
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Die Person ist auch in der Schadensfreiheitsklasse um 2 Punkte gestiegen.
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  #8 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:52
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Was heißt denn bitte "um zwei Punkte"?

Aber dass man nach einem Schaden höhere Versicherungsbeiträge zahlen muss, ist normal
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  #9 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 00:16
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Hallo,

von 85% -> 140%.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 10:21
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AW: Trunkenheitsfahrt, Anwalt nehmen ohne Rechtsschutz?

Zitat:
Zitat von Wowtschik Beitrag anzeigen
Hallo,

von 85% -> 140%.
Aber das ist doch nun wirklich nicht von einem Forum zu diskutieren.

Es hängt doch von dem Schadensverlauf und der jeweiligen Einstufung in dem Versicherungsvertrag ab.

Also, diese Auskunft erteilt das entsprechende Versicherungsunternehmen.
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