Dies ist eine Diskussion zu Tiefgaragentor beschädigt meinen PKW, wer haftet? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Tiefgaragentor beschädigt meinen PKW, wer haftet? letzte Woche habe ich mein neues Auto bekommen. Bei der langsame Ausfahrt mit dem neuen Auto aus der Tiefgarage ist auf halber Höhe das Tor aus unerklärlichen Gründen automatisch zugegangen, da ich total drauf konzentriert war nicht links und rechts gegen die Wand zu fahren, habe ich das Tor nicht gesehen und es ist mir aus Wagendach gekracht. Da ich aber auch schon so weit auf der Auffahrt war, hätt ich mich nach vorne beugen müssen um das Tor noch zu sehen. Meine Freundin, die oben auf mich wartete, konnte den ganzen Vorgang beobachten. Bin natürlich nicht so langsam gefahren, dass die automatische Öffnungszeit überschritten wurde. Das Tor scheint eine Fehlfunktion gehabt zu haben. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf ca. 1.500 Euro zzgl. MwSt. Kann mir einer Sagen, ob in diesem Fall die Haftpflicht Versicherung der Hauses für den Schaden aufkommen muss, oder bin ich selber für den Schaden verantwortlich. Danke und Helau |
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| AW: Tiefgaragentor beschädigt meinen PKW, wer haftet? Letztlich muss der den Schaden tragen, der dafür verantwortlich ist. Dies wird vermutlich erst prozessual geklärt werden können. Sie sollten nicht vergessen, den Schaden Ihrer KfZ-Haftpflichtversicherung zu melden. Oder ist das Tor nicht beschädigt?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| Da wäre der Gang zum Anwalt anzuraten. Denn besonders bei der Schadensabwicklung verschenken die Geschädigten aus falscher Sparsamkeit Geld an den Schädiger. Hat jemand mal daran gedacht, das Garagentor durch einen Sachverständigen (von mir aus durch die DEKRA) auf Funktionsfähigkeit untersuchen zu lassen? Stichwort: Beweissicherung! Warum wurde kein Kfz- Sachverständiger beauftragt, der den merkantilen Minderwert des Wagens durch den "Unfall" bestimmt? Das können bei einem Neuwagen schon mal einige hundert Euro sein, die man sich durch die Finger gehen lässt. Ich kann manchmal nicht nachvollziehen, warum die Leute nicht zum Anwalt gehen. Die Anwaltskosten zählen zum Schaden und werden im Obsiegensfall vom Gegner bezahlt! |
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| AW: Tiefgaragentor beschädigt meinen PKW, wer haftet? Zitat:
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
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| AW: Tiefgaragentor beschädigt meinen PKW, wer haftet? Hallo zusammen, danke für die Antworten. Dann werde ich mal Eure freundlichen Tipps berücksichtigen und zum Anwalt gehen. Habe ja zum Glück eine Rechtschutzversicherung Liebe Grüße thespike |
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| AW: Tiefgaragentor beschädigt meinen PKW, wer haftet? Zitat:
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