Dies ist eine Diskussion zu Tiefgaragenabfahrt zu glatt - Auto rutscht in Garagentor innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Tiefgaragenabfahrt zu glatt - Auto rutscht in Garagentor hier ein Fallbeispiel mit der Bitte um Eure Einschätzung: Ein Autofahrer öffnet per Fernsteuerung ein Tiefgaragentor auf einem privaten Grundstück. Während das Tor langsam aufgeht, rollt er mit seinem Fahrzeug bergab langsam auf das Tor zu. Die Rampe ist zwar überdacht, aber durch die tiefen Temperaturen ungewohnt und unerwartet glatt. Das ABS setzt ein, bleibt aber wirkungslos. Das Auto lässt sich nicht mehr bremsen und rutscht in das halb geöffnete Tor. Oberhalb vom Tor ist ein Rotlicht angebracht, das leuchtet, solange das Tor öffnet. Wie ist der Sachverhalt: a) Fahrer selbst schuld. Er hätte die Situation (glatte Fahrbahn) besser überblicken müssen. b) Der Grundstückseigentümer haftet wegen Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht. Das Rotlicht spielt keine Rolle, weil es vom Auto ja gar nicht überrollt wurde (das Auto ist wie bei jeder Ampel auf das Licht zugerollt). Wie würdet Ihr das sehen? Viele Grüße Tömmel |
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| AW: Tiefgaragenabfahrt zu glatt - Auto rutscht in Garagentor Dem Gebäudeverantwortlichen wird man nur dann nennenswert an den Kosten beteiligen können, wenn er dort "längere Zeit" nicht geräumt und gestreut hat. Wie lang "lange" in diesem Fall ist, vermag ich nicht einzuschätzen. Das Rotlicht ist nur dann interessant, wenn der Fahrer nachweislich belehrt wurde, dies im Sinne einer Verkehrsampel zu betrachten. Ich halte deshalb Antwort a) für die wahrscheinlich oder überwiegend Richtigste.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Tiefgaragenabfahrt zu glatt - Auto rutscht in Garagentor Das Rotlicht hat bei einer TG-Abfahrt (wie hier beschrieben) nur informatorische Wirkung und adaptiert das Rot von Ampelanlagen. Wenn das Problem der vereisten Rampe öfters auftaucht und durch Räumen/Streuen nicht in den Griff zu bekommen ist, dann könnte eine Einhausung der TG-Abfahrt (soweit baurechtlich zulässig) oder eine Rampenheizung Abhilfe schaffen. |
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