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Teilschuld Fahren ohne Sehhilfe

Dies ist eine Diskussion zu Teilschuld Fahren ohne Sehhilfe innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 10:41
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Exclamation Teilschuld Fahren ohne Sehhilfe

Sehr geehrte Rechtsexperten,

ich hätte eine Frage bezüglich der Rechtslage im Straßenverkehr.
Folgender Fall:
- Person A führt ein KFZ ohne Brille im Straßenverkehr, obwohl diese Eingetragen ist.
- Person B nimmt Person A die Vorfahrt und verursacht einen Unfall.

Nun hab ich schon oft gehört / gelesen, dass nun Person A obwohl eindeutig
nicht Schuld am Unfall eine Teilschuld bekommt.

Andere Seiten behaupten jedoch, dass erst nachgewiesen werden muss, dass
der Unfall aufgrund der Fehlsichtigkeit von Person A (die
am Unfall gar nichts dafür kann) verhindert werden hätte können, wenn diese
eine Brille getragen hätte.
Bzw. das erst dann eine Schuld auf Person A fällt wenn diese einwandfrei auf
die Fehlsichtigkeit zurückzuführen ist.

1. Wo liegt hier die Beweislast? Muss Person A den Beweis führen, dass sie auch ohne
Sehhilfe den Unfall nicht verhindern hätte können, oder muss Person B den Beweis
führen, dass Person A aufgrund der Sehhilfe Teilschuld hat?

Jetzt zu meiner zweiten Annahme.
Person A besitzt auf einem Auge einen Visus von 100%, da Person A diese Fehlsichtigkeit
schon seit seiner Kindheit hat, wird die mangelnde 3D Sicht durch Erfahrung ausgeglichen.
(Wer dies nicht glaubt, sollte sich vor Augen führen wieso Einäugige eine Fahrerlaubnis bekommen.)

Nun ist ja eigentlich eindeutig geklärt das Person A obwohl ohne Brille unterwegs zu dem
Zeitpunkt des Unfalls einen Visus von 100% beidäugig hatte und somit mit Sicherheit nicht
anders reagiert hätte, als mit Brille da keine Verbesserung durch das Tragen auftritt.
Jeder der mir das hier widerlegt sollte bitte bedenken, dass wenn er mit einem Auge zwinkert,
oder sich ein Auge reibt ebenfalls nicht mehr befugt ist im Straßenverkehr teilzunehmen.
Vor allem weil einer der and beidäugiges Sehen gewohnt ist, dadurch stärker gehandicapt ist als
Person A.

Nun würde ich gerne Wissen wie hier die Verhandlung verlaufen würde, bzw.
wie die Chancen von Person A stehen keine Teilschuld zu bekommen.
Am besten belegt an ein Paar Referenzfällen falls es keine Umstände macht und
gerade einer zur Hand ist.

Ich kann mir nämlich beim besten Willen nicht vorstellen, wenn Person A überhaupt nichts dafür kann, diese dann eine Teilschuld erhält.
Bestes Beispiel wäre hier wohl Person A steht an einer roten Ampel und Person B fährt hinten drauf... Sogar wenn Person A einen Visus 120
beidäugig hätte, würde dass ja nichts dran ändern...
Mich würde echt mal interessieren wie bei solchen Fällen die Argumentation ist, wieso es Rechtens ist das Person A eine Teilschuld bekommt...
Und noch wichtiger ist wohl hätte Person B sich an die StVO gehalten, bzw. hätte gute Augen,
hätte er weder die Vorfahrtszeichen noch das KFZ von Person A übersehen...

Mir ist klar wenn Person A der Unfallverursacher wäre, wäre natürlich alles anders gelagert, da ja dann grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
wieso das so ist kann ich wegen oben genannten Tatsachen leider nur schwer nachvollziehen, aber ist ja egal, da Person A eh hätte zahlen müssen.

-Hier bitte nur weiterlesen falls eine Belehrung in Sachen Person A gefährdet die Menschheit durch das nicht tragen einer Brille kommen würde-

Person A hat, wie oben bereits erwähnt einen Visus von 100% beidäugig und gleicht,
da diese Fehlsichtigkeit bereits seit Geburt an besteht, dies durch Erfahrung aus (Räumliches Sehen).
(Macht das Gehirn automatisch)
Auch kann er mit dem zweiten Auge genug sehen, dass er sowohl KFZ als auch Personen
an der Straße erkennen kann, somit kann er auch falls er durch irgendwelche unglücklichen
Ereignisse kurz das bessere Auge nicht zur Verfügung hätte, sehr wohl das KFZ noch sicher an
die Seite steuern usw.

Hinweise wie Person A hätte ohne Brille gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen
können und somit hätte es keinen Unfall gegeben sind ja wohl lächerlich.
Hätte Person A oder B keinen Job, oder kein Auto hätte es auch keinen Unfall gegeben,
außerdem hätte Person A auch die Brille aufsetzen können und so wäre der Unfall ebenfalls
zu stande gekommen.
Ich kann mir nicht Vorstellen das so eine Beweis Führung vor Gericht auch nur irgendeine
Aussage Kraft hat.
Oder ist Person C Schuld weil, Sie Person D zur Bank geschickt hat und diese
dort überfahren wurde? Schließlich wäre Person D sonst nicht bei der Bank gewesen oder ist der Schuld der auch wirklich Schuld ist...

Also bitte keine Moral Antworten.

Danke für eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
anon9
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 11:39
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AW: Teilschuld Fahren ohne Sehhilfe

Zitat:
Zitat von anon9 Beitrag anzeigen
1. Wo liegt hier die Beweislast? Muss Person A den Beweis führen, dass sie auch ohne Sehhilfe den Unfall nicht verhindern hätte können, oder muss Person B den Beweis
führen, dass Person A aufgrund der Sehhilfe Teilschuld hat?
B stellt eine Behauptung auf, die B glaubhaft machen muss. Meiner Meinung nach wird es sehr von der Brillenstärke abhängen. Ist der Visus ohne Brille 0,8, wird es kaum glaubhaft zu machen sein, dass der Unfall wegen des Nichttragens erfolgte. Ist der Visus ohne Brille jedoch 0,1, kann ein Richter schon gut glauben, dass die Sehfähigkeit ursächlich war. Es hängt auch vom Einzelfall ab.

Zitat:
Nun ist ja eigentlich eindeutig geklärt das Person A obwohl ohne Brille unterwegs zu dem Zeitpunkt des Unfalls einen Visus von 100% beidäugig hatte und somit mit Sicherheit nicht
anders reagiert hätte, als mit Brille da keine Verbesserung durch das Tragen auftritt.
Wenn dem so ist, wäre es kein Problem, gutachterlich bescheinigen zu lassen, dass keine Brille für die Teilnahme am Straßenverkehr notwendig ist. Dies ist nämlich nur der Fall, wenn das Sehen durch das Tragen einer Brille verbessert wird.

Zitat:
Mich würde echt mal interessieren wie bei solchen Fällen die Argumentation ist, wieso es Rechtens ist das Person A eine Teilschuld bekommt...
Die Argumentation ist die, dass durch das Fahren trotz des ohne Brille schlechteren Visus schuldhaft gehandelt wurde und gehaftet werden muss.
Zitat:
Person A hat, wie oben bereits erwähnt einen Visus von 100% beidäugig und gleicht, da diese Fehlsichtigkeit bereits seit Geburt an besteht, dies durch Erfahrung aus (Räumliches Sehen).
Visus sc oder cc? Wohl cc, nicht?

Zitat:
Hinweise wie Person A hätte ohne Brille gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen können und somit hätte es keinen Unfall gegeben sind ja wohl lächerlich.
Nicht können, sondern dürfen.
Zitat:
Ich kann mir nicht Vorstellen das so eine Beweis Führung vor Gericht auch nur irgendeine Aussage Kraft hat.
Nö. Der Beweis wird durch einen Unfallgutachter geführt werden, eventuell in Kombination mit einem augenärztlichen Gutachten.
Zitat:
Also bitte keine Moral Antworten.
Nö, nur eins: hätte der Brillenträger vorher mal mit dem Augenarzt geredet und den Eintrag aus dem Führerschein entfernen lassen (wenn alles wie hier steht tatsächlich stimmt), dann hätte er den ganzen Ärger vermieden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 13:45
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AW: Teilschuld Fahren ohne Sehhilfe

Zu Beginn vielen Dank für Ihre rasche und kompetente Antwort.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
B stellt eine Behauptung auf, die B glaubhaft machen muss. Meiner Meinung nach wird es sehr von der Brillenstärke abhängen. Ist der Visus ohne Brille 0,8, wird es kaum glaubhaft zu machen sein, dass der Unfall wegen des Nichttragens erfolgte. Ist der Visus ohne Brille jedoch 0,1, kann ein Richter schon gut glauben, dass die Sehfähigkeit ursächlich war. Es hängt auch vom Einzelfall ab.

Soll heißen, dass nicht von vornherein eine Teilschuld auf Person A zukommt?
Auch liegt die Beweislast bei B sofern ich Ihren Kommentar richtig interpretiere.
Interessant wäre in diesem Fall zu wissen inwiefern sich die Sachlage bei anwesender Polizei,
mit Aufnahme ins Protokoll ändert, oder ob dies gleich bleibt.
Ich Stimme Ihnen voll und ganz zu, dass bei einem Visus von 0,1 das führen eines KFZ ohne Sehhilfe
sehr wohl gefährdend ist.
Auch wenn sich mir wiederum die Frage auftut, wenn eben jene Person nicht den Unfall verursacht hat,
sondern einwandfrei nachweisbar ist das die Gegenpartei z.B. ein Stoppschild überfahren hat, wieso Person A eine Teilschuld bekommt...
Aber das ist jetzt nicht Thema der Debatte, Gesetz bleibt Gesetz ob sinnvoll oder nicht.

Zitat:
Wenn dem so ist, wäre es kein Problem, gutachterlich bescheinigen zu lassen, dass keine Brille für die Teilnahme am Straßenverkehr notwendig ist. Dies ist nämlich nur der Fall, wenn das Sehen durch das Tragen einer Brille verbessert wird.
Leider eben nicht
Laut §12 FeV Abs 1.2.1 -> Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden. <-
Daraus folgt leider, auch wenn keine Verbesserung der Sehschärfe bei diesem speziellen Fall vorliegt, dass eine Sehhilfe zu tragen ist.
Mir sind Fälle bekannt in denen sogar ein augenärztliches Gutachten besagt, dass eine Halterin mit eben jener Sehschwäche kombiniert einen Visus von 100% hat
und keine Sehhilfe zum führen eines Kraftfahrzeugs benötigt.
Das Landratsamt schien jedoch wenig begeistert von der Meinung eines Spezialisten zu sein und ordnete eine Sehhilfe an, entgegen der Aussage eines Augenarztes und
dessen Gutachten.
Begründung §12 ...
Wäre die Person auf dem schlechteren Auge blind müsste Sie keine Brille tragen. (Sinnhaftigkeit des Gesetzes?)

Zitat:
Die Argumentation ist die, dass durch das Fahren trotz des ohne Brille schlechteren Visus schuldhaft gehandelt wurde und gehaftet werden muss.
Dieser Argumentation kann ich folgen, leider gibt es jedoch bei schuldhaft keine Abstufungen und somit ist eine genaue Betrachtung wie Sie schon
sagten nur im Einzelfall möglich.

Zitat:
Visus sc oder cc? Wohl cc, nicht?
Sofern ich richtig recherchiert habe, steht sc für unkorrigierte Sehleistung und cc für korrigierte Sehleistung.
In diesem Fall ist von sc auszugehen, da dass "Führungsauge" 100% des Bildes liefert das die Person mit oben genannter Sehschwäche hat.
Sprich, Person A würde es nicht mal merken, ob eine Kontaktlinse im schlechteren Auge verloren geht.
Da das Gehirn automatisch bei dieser Art von Fehlsichtigkeit auf das bessere Auge umschaltet. Genauer gesagt ist es sogar fast unmöglich
so eine Fehlsichtigkeit festzustellen wenn nicht das "Führungsauge" verdeckt wird, da der betroffene nicht weis, dass das Bild das er sieht
zu 100% von einem Auge geliefert wird und nicht wie bei normalen Menschen zu gleichen Teilen.
Im Alltag ist daher eine Behinderung durch diese Fehlsichtigkeit eigentlich nicht gegeben, wodurch natürlich die Versuchung groß ist, die Brille
mal beiseite zu lassen.
Es ist natürlich die kombinierte Sehleistung gemeint, falls Sie das meinen, dass schlechtere Auge bringt in keinem Fall 100%.
Entschuldigung für die ungenaue Formulierung an dieser Stelle.

Zitat:
Nicht können, sondern dürfen.
Diese Formulierung wirft allerdings wieder das Licht auf "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Da dies aber eindeutig nicht der Fall ist, wie aus den Strafen hervorgeht, frage ich mich ob es hier wirklich dürfen heißt.
[quote]
§24 StVG 169 Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen 25€ ohne Punkte
[quote]
also ein Owi
und dagegen steht
Zitat:
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.
also eindeutig eine Straftat.
Deshalb wäre es sehr interessant dieses dürfen noch irgendwie genauer belegt zu haben.

Zitat:
Nö. Der Beweis wird durch einen Unfallgutachter geführt werden, eventuell in Kombination mit einem augenärztlichen Gutachten.
Eine Frage noch an dieser Stelle, normalerweise es sei den ich steh gerade vollkommen neben der Spur, wird der Gutachter doch nur eins feststellen und zwar
Person B, hat die Vorfahrt missachtet und somit den Unfall herbeigeführt.
Oder sehe ich das falsch und der Gutachter wird sagen: "Hmmm... ja also Person B hat zwar die Vorfahrt missachtet, aber Person A hätte dies bemerken können
und deswegen ist Person A auch schuld"
Das wäre meiner Meinung nach etwas abstrakt, da wenn Person A durch die mangelnde Sehschärfe Person B nicht gesehen hat, müsste Person B genau dieselbe
Schuld treffen, den Unsichtbar war Person A zu keinem Zeitpunkt und jeder weis, dass wenn man selbst jemanden sehen kann, der dich auch sehen kann.
Auch ist hierbei fraglich ob Person A überhaupt den Unfall hätte verhindern können, aber das wird hoffentlich im Gutachten berücksichtigt.

Zitat:
Nö, nur eins: hätte der Brillenträger vorher mal mit dem Augenarzt geredet und den Eintrag aus dem Führerschein entfernen lassen (wenn alles wie hier steht tatsächlich stimmt), dann hätte er den ganzen Ärger vermieden.
Schön wäre es, wenn die Meinung eines Augenarztes mehr zählen würde als die einer Sachbearbeiterin.
Leider sind die Gesetzestexte meistens so ausgelegt, dass der Sachbearbeiter frei wählen kann und jede seine Entscheidungen 100% rechtlich sind.
Da hilft auch nicht, dass die Opposition ein Gutachten hat, von einem Mann der X-Jahre Medizin studiert hat und den man eigentlich dieses Urteilsvermögen zugestehen könnte.
Da zählt das Grundrecht "gleiches Recht für alle" nur sehr wenig, denn was in einem Landkreis funktioniert heißt noch Lange nicht das Herr Müller vom Ort nebenan das gleiche Recht hat.
(Habe ich schon mehrmals persönlich erfahren)
Aber das ist unser Rechtsstaat.

Vielen Dank für Ihre Zeit die Sie aufgewendet haben, um wenigstens mal ein paar offene Lücken zu diesem Thema zu füllen, da das Internet zu diesem Thema nicht sehr ergiebig ist.
Mir war es sogar unmöglich auch nur ein Urteil zu diesem Thema zu finden.
Die meisten Kommentare beziehen sich dabei leider nur darauf, dass die Leute die das machen, am besten gleich neben Schwerverbrechern eingesperrt werden sollen und natürlich immer Teilschuld bzw. volle Schuld zu tragen haben.

Mit freundlichen Grüßen
anon9
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 14:12
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AW: Teilschuld Fahren ohne Sehhilfe

Zitat:
Zitat von anon9 Beitrag anzeigen
Soll heißen, dass nicht von vornherein eine Teilschuld auf Person A zukommt?
Auch liegt die Beweislast bei B sofern ich Ihren Kommentar richtig interpretiere.
Genau.
Zitat:
Laut §12 FeV Abs 1.2.1 -> Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden. <-
Daraus folgt leider, auch wenn keine Verbesserung der Sehschärfe bei diesem speziellen Fall vorliegt, dass eine Sehhilfe zu tragen ist.
Nein, denn eine Korrektur ist nur dann "möglich", wenn es durch die Korrektur besser wird. Klar, oder? Wenn ich eine zerbrochene Flasche klebe und sie immer noch zerbrochen ist, habe ich nix korrigiert.

Zitat:
Mir sind Fälle bekannt in denen sogar ein augenärztliches Gutachten besagt, dass eine Halterin mit eben jener Sehschwäche kombiniert einen Visus von 100% hat
und keine Sehhilfe zum führen eines Kraftfahrzeugs benötigt.
Das Landratsamt schien jedoch wenig begeistert von der Meinung eines Spezialisten zu sein und ordnete eine Sehhilfe an, entgegen der Aussage eines Augenarztes und
dessen Gutachten.
Dagegen kann die Fahrerin Rechtsmittel einlegen. Mit dem Gutachten pulverisiert sie das Landratsamt.

Zitat:
Wäre die Person auf dem schlechteren Auge blind müsste Sie keine Brille tragen. (Sinnhaftigkeit des Gesetzes?)
Es ist immer das Gleiche: wird es mit Brille besser, muss sie getragen werden.
Zitat:
leider gibt es jedoch bei schuldhaft keine Abstufungen und somit ist eine genaue Betrachtung wie Sie schon
sagten nur im Einzelfall möglich.
Aber klar gibt es Abstufungen, die Teilschuld kann zwischen 1 und 99 Prozent betragen.
Zitat:
Sprich, Person A würde es nicht mal merken, ob eine Kontaktlinse im schlechteren Auge verloren geht.
Da das Gehirn automatisch bei dieser Art von Fehlsichtigkeit auf das bessere Auge umschaltet. Genauer gesagt ist es sogar fast unmöglich so eine Fehlsichtigkeit festzustellen wenn nicht das "Führungsauge" verdeckt wird, da der betroffene nicht weis, dass das Bild das er sieht zu 100% von einem Auge geliefert wird und nicht wie bei normalen Menschen zu gleichen Teilen.
Diese Dinge brauchen Sie mir nicht zu erklären, ich kenne sie (Exklusion eines amblyopen Auges).

Zitat:
Deshalb wäre es sehr interessant dieses dürfen noch irgendwie genauer belegt zu haben.
Das Tragen einer BRille ist eine Auflage, ohne die eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich ist. Früher stand im Führerschein: Darf ohne fachärztlich verordnete Brile nicht fahren.

Zitat:
normalerweise es sei den ich steh gerade vollkommen neben der Spur, wird der Gutachter doch nur eins feststellen und zwar
Person B, hat die Vorfahrt missachtet und somit den Unfall herbeigeführt.
Oder sehe ich das falsch und der Gutachter wird sagen: "Hmmm... ja also Person B hat zwar die Vorfahrt missachtet, aber Person A hätte dies bemerken können und deswegen ist Person A auch schuld"
Bis auf das mit der Schuld (das ist Aufgabe des Richters) macht der Gutachter genau das. Er prüft auch, ob der Unfall vom Opfer hätte unter Umständen verhindert werden können.
Zitat:
Schön wäre es, wenn die Meinung eines Augenarztes mehr zählen würde als die einer Sachbearbeiterin.
Leider sind die Gesetzestexte meistens so ausgelegt, dass der Sachbearbeiter frei wählen kann und jede seine Entscheidungen 100% rechtlich sind.
Das ist schlicht falsch. Gegen ein Gutachten kann ein SB schlecht anstinken, und versucht er es doch, wird er auf dem Rechtsweg korrigiert.
Zitat:
Die meisten Kommentare beziehen sich dabei leider nur darauf, dass die Leute die das machen, am besten gleich neben Schwerverbrechern eingesperrt werden sollen und natürlich immer Teilschuld bzw. volle Schuld zu tragen haben.
Das ist doch Unsinn. Man muss schon differenzieren. Wie gesagt: einen Vorwurf mache ich dem Brillenträger (oder Nichtträger), weil er sich vorher nicht ausreichend genug um die Lösung des Problems gekümmert hat.

P.S: Ein Augenarzt hat oft einen guten Draht zum Vorsitzenden des Landratsamt, schon wegen der unseligen FEV. Vieles lässt sich schon mit einem Telefonat regeln.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 15:47
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AW: Teilschuld Fahren ohne Sehhilfe

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nein, denn eine Korrektur ist nur dann "möglich", wenn es durch die Korrektur besser wird. Klar, oder? Wenn ich eine zerbrochene Flasche klebe und sie immer noch zerbrochen ist, habe ich nix korrigiert.
Das ist mir klar, nur dachte ich, dass sich der Gesetzestext hier auf das schlechtere
Auge bezieht, dessen Korrektur ja sehr wohl möglich wäre.
Betrachtet man aber die Sehfähigkeit als ganzes, so wie Sie das jetzt gemacht haben, ist natürlich
keine Korrektur "möglich", da ja der Gesamt-Visus Wert vor und nach der Korrektur identisch ist.
Daher ist dies eine reine Auslegungssache, oder sehe ich das falsch?

Zitat:
Aber klar gibt es Abstufungen, die Teilschuld kann zwischen 1 und 99 Prozent betragen.
Genau das wollte ich ja eigentlich damit ausdrücken, dass das Wort "schuldhaft"
an sich nicht festlegt wie hoch 1-99 Prozent das verschulden ist und daher auf den
Einzelfall ankommt.
Bzw. es legt keine genaue Abstufung fest: Schuldhaft = 25%, mehr Schuldhaft = 50%, usw.

Wenn ich jetzt alles gepostete kurz zusammen fasse komme ich zu folgenden Schluss:

-> Fahren ohne Brille führt nicht zwangsläufig zu einer Teilschuld, sondern nur in seltenen Fällen, wenn aufgrund der Fehlsichtigkeit eine Mitschuld zu Gunsten des Täters festgestellt werden kann.
Dies erfolgt durch einen Gutachter, der wenn er der Meinung ist das der Unfall durch eine Sehhilfe vermieden hätte werden können, im Rahmen eines augenärztlichen Gutachtens dem Gericht vorgelegt wird.
Das Gericht kann dann anhand der Fakten die Schuld Frage klären.
Die Beweislast ob eine Brille getragen wurde, oder nicht und ob diese den Unfall hätte verhindern können, liegt beim Täter.

-> -> Aus oben genannten Punkt schließe ich das es bei einer einseitigen Fehlsichtigkeit daher fakto unmöglich ist, aufgrund der Tatsache ohne Brille ein KFZ geführt zu haben, eine Teilschuld an einem nicht verschuldetem Unfall zu bekommen.
Es sei denn man hat gegen andere Gebote verstoßen, z.B. Geschwindigkeit oder dergleichen.

Einziges Manko das in jedem Fall auf einen zukommt, ist quasi die 25€ Gebühren wegen Fahrens ohne Sehhilfe.


Da sie die Symptome einer einseitigen Sehschwäche anscheinend kennen.
Drängt sich mir die Frage auf, ob es tatsächlich möglich ist eine Eintragung im Führerschein
trotz Fehlsichtigkeit auf einem Auge entfernen zu lassen, ohne dabei eine andere hinzu zu bekommen.
(vgl. regelmäßiges 5-jähriges Gutachten von Einäugigen, oder dergleichen)
Dies wäre nämlich meiner Meinung nach wesentlich schlimmer, da immerhin ein Gutachten ~80€ kostet. Falls sie diesbezüglich zufällig Informationen hätte wäre ich durchaus
daran interessiert.

Zitat:
Wie gesagt: einen Vorwurf mache ich dem Brillenträger (oder Nichtträger), weil er sich vorher nicht ausreichend genug um die Lösung des Problems gekümmert hat.
Naja es ist wie gesagt ziemlich schwer, mit dem vielen Halbwissen das im Internet kursiert eine vernünftige Argumentationsbasis zu finden,
was an einer Stelle beschworen wird, wird an der anderen dementiert...
Auch bei Anfragen an die zuständigen Stellen, kommt es vor das es zu unterschiedlichen Aussagen kommt.

Dafür wurde dieser Thread ja eigentlich eröffnet, dass für die die sich informieren wollen Informationen bereit stehen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
anon9
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  #6 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 16:10
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AW: Teilschuld Fahren ohne Sehhilfe

Zitat:
Zitat von anon9 Beitrag anzeigen
Das ist mir klar, nur dachte ich, dass sich der Gesetzestext hier auf das schlechtere Auge bezieht, dessen Korrektur ja sehr wohl möglich wäre.
Tja, das ist dann ein Problem. Kann man den Visus verbessern, muss die Brille verordnet werden. Aber: stellt der Arzt eine Exklusion fest, ist es unsinnig, zu korrigieren, da das Auge ja eh nicht im Alltag gebraucht wird. Man kann hier nicht genau auf den Einzelfall eingehen, aber: man sollte sich einen Augenarzt suchen, der Ahnung von Strabologie hat.

Zitat:
-> Fahren ohne Brille führt nicht zwangsläufig zu einer Teilschuld, sondern nur in seltenen Fällen, wenn aufgrund der Fehlsichtigkeit eine Mitschuld zu Gunsten des Täters festgestellt werden kann.
Dies erfolgt durch einen Gutachter, der wenn er der Meinung ist das der Unfall durch eine Sehhilfe vermieden hätte werden können, im Rahmen eines augenärztlichen Gutachtens dem Gericht vorgelegt wird.
Das Gericht kann dann anhand der Fakten die Schuld Frage klären.
Die Beweislast ob eine Brille getragen wurde, oder nicht und ob diese den Unfall hätte verhindern können, liegt beim Täter.
Klingt alles gut, nur wird nicht ein augenärztliches Gutachten, sondern ein unfalltechnisches im Vordergrund stehen. Der Brillenträger sollte hier aber der Sache gelassen entgegensehen, da ihm bescheinigt werden kann (wahrscheinlich!), dass die Brille nichts geändert hätte.

Zitat:
-> -> Aus oben genannten Punkt schließe ich das es bei einer einseitigen Fehlsichtigkeit daher fakto unmöglich ist, aufgrund der Tatsache ohne Brille ein KFZ geführt zu haben, eine Teilschuld an einem nicht verschuldetem Unfall zu bekommen.
Aus ophthalmologischer Sicht völlig richtig.

Zitat:
Einziges Manko das in jedem Fall auf einen zukommt, ist quasi die 25€ Gebühren wegen Fahrens ohne Sehhilfe.
Es kann bei einem verschuldeten Unfall zu weitaus mehr kommen: zu einem Leistungsausschluss der Kaskoversicherung. Und das geht so richtig ins Geld.

Zitat:
ob es tatsächlich möglich ist eine Eintragung im Führerschein trotz Fehlsichtigkeit auf einem Auge entfernen zu lassen, ohne dabei eine andere hinzu zu bekommen.
(vgl. regelmäßiges 5-jähriges Gutachten von Einäugigen, oder dergleichen)
Augenärzte, die von Einäugigen 5-jährig (oder auch 3-jährig) Wiederholungsgutachten verlangen, sind geschäftstüchtig, aber gutachterlich inkorrekt. Die Daten für die Wiederholungsgutachten sind festgelegt und sollten nur bei wirklich guten Argumenten verändert werden. Beim FS B, um den es wahrscheinlich geht, ist keine Wiederholungsuntersuchung vorgesehen, und beim C1E ("alter 3er") alle 5 Jahre ab dem 50. Lebensjahr. Nur bei C, CE und D und DE alle 5 Jahre, gleich wie alt.

Ich würde zum Augenarzt gehen und mit ihm reden. Mit Verstand bescheinigt er, dass eine Brille nicht bessert und sieht keine Wiedeholungsuntersuchung außerhalb des Vorgesehenen vor. Im schlimmsten Fall muss der Patient das Gutachten bezahlen, reicht es aber nicht ein (wenn der Arzt auf die Verlängerung besteht).
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AW: Teilschuld Fahren ohne Sehhilfe

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Tja, das ist dann ein Problem. Kann man den Visus verbessern, muss die Brille verordnet werden. Aber: stellt der Arzt eine Exklusion fest, ist es unsinnig, zu korrigieren, da das Auge ja eh nicht im Alltag gebraucht wird. Man kann hier nicht genau auf den Einzelfall eingehen, aber: man sollte sich einen Augenarzt suchen, der Ahnung von Strabologie hat.
Danke den Vorschlag werde ich beherzigen, vielleicht hab ich ja Glück und ich bekomme so eine Ausnahme Genehmigung.

Zitat:
Es kann bei einem verschuldeten Unfall zu weitaus mehr kommen: zu einem Leistungsausschluss der Kaskoversicherung. Und das geht so richtig ins Geld.
Dafür hab ich bereits Vorgesorgt, indem meine Haftpflicht und Kaskoversicherung, auch bei grober Fahrlässigkeit (unter das sollte ja fahren ohne Sehhilfe fallen) zahlt.

Zitat:
Augenärzte, die von Einäugigen 5-jährig (oder auch 3-jährig) Wiederholungsgutachten verlangen, sind geschäftstüchtig, aber gutachterlich inkorrekt. Die Daten für die Wiederholungsgutachten sind festgelegt und sollten nur bei wirklich guten Argumenten verändert werden. Beim FS B, um den es wahrscheinlich geht, ist keine Wiederholungsuntersuchung vorgesehen, und beim C1E ("alter 3er") alle 5 Jahre ab dem 50. Lebensjahr. Nur bei C, CE und D und DE alle 5 Jahre, gleich wie alt.
Wie gesagt Internet und sein Halbwissen
Zu meiner Verteidigung muss ich sagen ich hab mich mit dem Thema noch nicht so genau befasst,
jedoch auf die schnelle war sehr oft von einem 5-jährigen Wiederholungsgutachten zu lesen.
Quelle: http://www.parents.at/forum/archive/.../t-243497.html

Zitat:
Ich würde zum Augenarzt gehen und mit ihm reden. Mit Verstand bescheinigt er, dass eine Brille nicht bessert und sieht keine Wiederholungsuntersuchung außerhalb des Vorgesehenen vor. Im schlimmsten Fall muss der Patient das Gutachten bezahlen, reicht es aber nicht ein (wenn der Arzt auf die Verlängerung besteht).
Genau so werd ich es mal probieren, kann ja nur besser werden. ^^

Nochmals herzlichsten Dank an dieser Stelle für deine schnelle Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
anon9
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  #8 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 16:20
V.I.P.
 
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AW: Teilschuld Fahren ohne Sehhilfe

Zitat:
Zitat von anon9 Beitrag anzeigen
Zu meiner Verteidigung muss ich sagen ich hab mich mit dem Thema noch nicht so genau befasst
Dazu sind auch nicht viele gezwungen. Das Thema FEV wirbelt mit schöner Regelmäßigkeit Staub auf, weil immer wieder klar wird, was für ein Unsinn bei der Harmonisierung verzapft wurde. Witzigerweise sind die alten Führerscheinklassen, die ja weg sein sollten, in bestimmten Kapiteln der FEV wieder da und sorgen für Irritation.

Also: viel Glück!

Übrigens: der Link stammt aus Österreich und strotzt vor Unsinn. Man darf mit einem Auge fahren (Klasse A, B und darunter), wenn das andere Mindestbedingungen erfüllt. Selbst, wenn man ein Auge verliert, beträgt die Sperrzeit nur drei Monate. Und Personenbeförderung (D-Klassen und alter PBS) geht gerade mit einem schlechten Auge nicht. Der taxifahrende Onkel fährt wohl schon seit 25 Jahren schwarz
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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