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Szenario: Driften bei Probefahrt

Dies ist eine Diskussion zu Szenario: Driften bei Probefahrt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 00:02
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AW: Szenario: Driften bei Probefahrt

Zitat:
Zitat von Pflaumi Beitrag anzeigen
Das Auto ist regelrecht zum Driften gebaut worden. Heckantrieb, 330PS und Differentialsperre.
Hm. Ich empfehle da eher etwas Potenteres, einen 997S. Der hat auch das Gewicht hinten. Aber man muss schon manchmal im Leben bescheiden sein.

Driften ist meiner MEinung nach keine angemessene Nutzung eines Wagens im Rahmen einer Probefahrt, der Interessent wird für den Schaden haften müssen. Fraglich nur, wie der Händler den Schaden beziffern will...ach ja: die Reifen scheinen eh abgefahren gewesen zu sein. Nun muss der Interessent zeigen, dass sie das auch vorher schon waren.
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  #12 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 00:09
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AW: Szenario: Driften bei Probefahrt

Zitat:
Zum einen war es eine Frechheit, ihn mit solchen abgefahrenen Reifen überhaupt loszuschicken und zum anderen ist das nur ein Bruchteil an Profil der Reifen, was bei seinem kleinen Drift draufgegangen ist.
schon mal was davon gehört dass der Fahrzeugführer für das Fahrzeug und damit auch für die Prüfung der hinreichenden Profiltiefe verantwortlich ist?

Möglicherweise auch eine Schutzbehauptung, da beim Driften dann doch 6 - 7 mm Profil wegradiert wurden.

Naja, der Händler kann ja möglicherweise seinen Werkstattleiter als Zeugen für den ordnungsgemäßen Zustand der Bereifung bzw. der Profiltiefe vor Antritt der Probefahrt benennen
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  #13 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 00:13
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AW: Szenario: Driften bei Probefahrt

Ein 997 hätte natürlich auch was, ist der Person aber leider zu teuer .

Ob das Driften zur angemessenen Nutzung eines Wagens während einer Probefahrt gehört, ist doch Ansichtssache. Die Person möchte wissen, wie sich das Auto im Grenzbereich verhält, damit sie nicht die Katze im Sack kauft und das geht ja nur, indem sie während der Probefahrt ein paar kleine Drifts macht.

Die Person hat ebenfalls jemanden, der bezeugen kann, dass die Reifen schon vor der Probefahrt sehr abgefahren waren.
Es Handelt sich hierbei auch um keine Schutzbehauptung, es hat sich wirklich nur um 2-3 kleine Runden um eine Wendeplatte gehandelt, da ist nicht einmal ein halber mm draufgegangen, aber im Nachhinein lässt sich das ja nur noch schlecht beweisen .
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  #14 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 00:23
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AW: Szenario: Driften bei Probefahrt

Zitat:
Zitat von Pflaumi Beitrag anzeigen
Ob das Driften zur angemessenen Nutzung eines Wagens während einer Probefahrt gehört, ist doch Ansichtssache. Die Person möchte wissen, wie sich das Auto im Grenzbereich verhält, damit sie nicht die Katze im Sack kauft und das geht ja nur, indem sie während der Probefahrt ein paar kleine Drifts macht.
Drifts gehören nicht üblicherweise zu einer Probefahrt und sind auch im normalen Straßenverkehr unzulässig (vgl. §§ 1 und 30 StVO)
Zitat:
Zitat von Pflaumi Beitrag anzeigen
Die Person hat ebenfalls jemanden, der bezeugen kann, dass die Reifen schon vor der Probefahrt sehr abgefahren waren.
Im Zweifel wird man sehen welcher der Zeugenaussagen ggf. ein Gericht folgen wird
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  #15 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 00:32
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AW: Szenario: Driften bei Probefahrt

Zitat:
Zitat von Pflaumi Beitrag anzeigen
Die Person hat ebenfalls jemanden, der bezeugen kann, dass die Reifen schon vor der Probefahrt sehr abgefahren waren.
Hat der "Probefahrer" und dessen Zeuge die Profiltiefe gemessen? Warum hat man die Slicks vor Beginn der Probefahrt dann nicht beanstandet? Achso ja, ich vergaß, mit Slicks kann man ja besser driften
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  #16 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 00:45
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AW: Szenario: Driften bei Probefahrt

Zitat:
Zitat von Pflaumi Beitrag anzeigen

Ob das Driften zur angemessenen Nutzung eines Wagens während einer Probefahrt gehört, ist doch Ansichtssache.
Falls dem Autohändler dadurch ein Schaden entstanden ist, muss dieser nach §§ 280 I, 241 II, 311 BGB ersetzt werden.
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  #17 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 00:46
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AW: Szenario: Driften bei Probefahrt

Mit Slicks geht es schlechter, da die Haftung durch die große Auflagefläche viel größer ist, man bekommt das Auto also nur sehr schlecht quer .
Die Person hat keinen Grund darin gesehen, die abgefahrenen Reifen zu beanstanden. Gemessen hat keiner die Profiltiefe.
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  #18 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 01:22
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AW: Szenario: Driften bei Probefahrt

Zitat:
Zitat von Pflaumi Beitrag anzeigen
Mit Slicks geht es schlechter, da die Haftung durch die große Auflagefläche viel größer ist, man bekommt das Auto also nur sehr schlecht quer .
Stimmt. Es ist auch angemessen, den Wagen im Grenzbereich zu bewegen. Das Driften auf einer Wendeplatte hat damit aber nun gar nichts zu tun. Und wenn der Interessent vor Gericht bekundet, dass er den Wagen für Driftveranstaltungen kaufen wollte, wird man davon ausgehen, dass er bei der Probefahrt ausgiebig gedriftet ist.

Man könnte den Händler auffordern, den Kauf der Reifen nachzuweisen. Vielleicht haben die schon einige Tausend km hinter sich, und man kann davon ausgehen, dass sie nicht mehr frisch sind. Je nach Umgang mit so einem Wagen ist ein Satz Hinterreifen nach 10.000 weg.
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  #19 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 02:27
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AW: Szenario: Driften bei Probefahrt

Ja, im Grunde kann man das Driften um eine Wendeplatte auch nicht einmal Driften nennen. Man erkennt dabei aber ob und wie schnell das Auto quer geht, wie präzise es sich mit dem Gas steuern lässt und ob das ESP wirklich komplett abschaltbar ist (bei sehr vielen Autos greift es trotz Abschaltung noch ein).
Eine wirklich lange Querfahrt wollte die Person dann den Reifen und dem Händler auch nicht zumuten.
Die Rechnung der Reifen wäre natürlich ein Pluspunkt, die hatten mit Sicherheit schon mehrere Tausend km drauf.

Geändert von Pflaumi (12.04.2011 um 04:56 Uhr).
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  #20 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 17:46
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AW: Szenario: Driften bei Probefahrt

So, es hat sich nun alles geklärt . Vielen Dank für die vielen Antworten.
Die Person konnte den Händler davon überzeugen, dass für ihn kein Schaden entstanden ist.

Gruß Pflaumi
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