Dies ist eine Diskussion zu Szenario: Driften bei Probefahrt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| AW: Szenario: Driften bei Probefahrt Zitat:
Driften ist meiner MEinung nach keine angemessene Nutzung eines Wagens im Rahmen einer Probefahrt, der Interessent wird für den Schaden haften müssen. Fraglich nur, wie der Händler den Schaden beziffern will...ach ja: die Reifen scheinen eh abgefahren gewesen zu sein. Nun muss der Interessent zeigen, dass sie das auch vorher schon waren.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Szenario: Driften bei Probefahrt Zitat:
Möglicherweise auch eine Schutzbehauptung, da beim Driften dann doch 6 - 7 mm Profil wegradiert wurden. Naja, der Händler kann ja möglicherweise seinen Werkstattleiter als Zeugen für den ordnungsgemäßen Zustand der Bereifung bzw. der Profiltiefe vor Antritt der Probefahrt benennen
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| AW: Szenario: Driften bei Probefahrt Ein 997 hätte natürlich auch was, ist der Person aber leider zu teuer .Ob das Driften zur angemessenen Nutzung eines Wagens während einer Probefahrt gehört, ist doch Ansichtssache. Die Person möchte wissen, wie sich das Auto im Grenzbereich verhält, damit sie nicht die Katze im Sack kauft und das geht ja nur, indem sie während der Probefahrt ein paar kleine Drifts macht. Die Person hat ebenfalls jemanden, der bezeugen kann, dass die Reifen schon vor der Probefahrt sehr abgefahren waren. Es Handelt sich hierbei auch um keine Schutzbehauptung, es hat sich wirklich nur um 2-3 kleine Runden um eine Wendeplatte gehandelt, da ist nicht einmal ein halber mm draufgegangen, aber im Nachhinein lässt sich das ja nur noch schlecht beweisen . |
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| AW: Szenario: Driften bei Probefahrt Zitat:
Zitat:
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| AW: Szenario: Driften bei Probefahrt Zitat:
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| AW: Szenario: Driften bei Probefahrt Zitat:
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| AW: Szenario: Driften bei Probefahrt Mit Slicks geht es schlechter, da die Haftung durch die große Auflagefläche viel größer ist, man bekommt das Auto also nur sehr schlecht quer .Die Person hat keinen Grund darin gesehen, die abgefahrenen Reifen zu beanstanden. Gemessen hat keiner die Profiltiefe. |
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| AW: Szenario: Driften bei Probefahrt Zitat:
Man könnte den Händler auffordern, den Kauf der Reifen nachzuweisen. Vielleicht haben die schon einige Tausend km hinter sich, und man kann davon ausgehen, dass sie nicht mehr frisch sind. Je nach Umgang mit so einem Wagen ist ein Satz Hinterreifen nach 10.000 weg.
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| AW: Szenario: Driften bei Probefahrt Ja, im Grunde kann man das Driften um eine Wendeplatte auch nicht einmal Driften nennen. Man erkennt dabei aber ob und wie schnell das Auto quer geht, wie präzise es sich mit dem Gas steuern lässt und ob das ESP wirklich komplett abschaltbar ist (bei sehr vielen Autos greift es trotz Abschaltung noch ein). Eine wirklich lange Querfahrt wollte die Person dann den Reifen und dem Händler auch nicht zumuten. Die Rechnung der Reifen wäre natürlich ein Pluspunkt, die hatten mit Sicherheit schon mehrere Tausend km drauf. Geändert von Pflaumi (12.04.2011 um 04:56 Uhr). |
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