Dies ist eine Diskussion zu Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges mal angenommen, A bekommt einen Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges durch Parken in einer "zu engen Straße". Wäre dieser bei folgender Lage gültig?: - 2 Strafzettel (sämtliche Felder/ Angaben darauf wurden nicht ausgefüllt) - Straße ist zwar eng, aber ein großer Platz neben der Straße erlaubt ein Ausweichen jedes großen Fahrzeuges ohne Probleme - es existiert kein Verbotsschild (Park- oder Halteverbot), welches das Parken an dieser Stelle der Straße untersagt - auch keine gekennzeichnete Ausfahrt vorhanden - in dieser Straße parken alle Autos - es gibt jedoch keine gekennzeichneten Parkflächen Danke schonmal für die Tipps und Hinweise, Branne |
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| AW: Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges Alle parken so ist definitiv nicht die richtige Ausrede. Weißt scho, wenn alle von ner Brücke springen.... ![]() Wenn das Parkverbot durch die StVO geregelt ist, dann muss da gar kein Schild stehen. Schilder sind letztlich immer Ausnahmeregelungen die von der StVO abweichen Wie breit war die Straße noch, neben dem parkenden Auto?
__________________ Zitat:
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| AW: Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges Hi, Straße neben dem Auto ungefähr 1,80m breit. Direkt neben der Straße ein riesiger Platz, wie gesagt - das Rettungsfahrzeug könnte ohne Hindernisse drum herum fahren. Und: wie sieht es damit aus, dass der Strafzettel keinerlei Pflichtangaben zu Datum, Ort etc. enthält? |
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| AW: Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges Zitat:
Wenn auf dem Strafzettel nix drauf steht, woher weiß dann der Betroffene überhaupt worum es geht?
__________________ Zitat:
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| AW: Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges Wenn die "Straße neben dem Auto" nur noch 1,8 Meter (!!) breit blieb, dann liegt ohne jeden Zeifel schon ein Verstoß gegen § 12 I StVO vor : "(1) Das Halten ist unzulässig 1.an engen ... Straßenstellen, ..." Schon das Halten also; erst recht dann das Parken. "Eng" : Es müssen stets (IMMER !) wenigstens 3,10 Meter freier Fahrbahnfläche verbleiben, damit jederzeit problemlos Nutzfahrzeuge durchschnittlicher Standardbreite sicher hindurchfahren können (- > Kühlkoffer 2,60 m + 2x 0,25 m rechter / linker Sicherheitsabstand). Schon vor diesem Hintergrund ist irelavant, ob sich rechts ein riesiger Parkplatz befand -- schließlich kann der jederzeit zugestellt sein. Der "Strafzettel" ist nur ein Hinweis auf eine in Kürze detailliert zu erwartende postalisch eingehende Anzeige; nicht dringend notwendig sind auf dem Hinweis nähere Angaben.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges Der Betroffende bekommt erstmal nur einen Bescheid. Dabei handelt es sich um einen Anhörungsbogen, ob er sich zu der Tat bekennt. |
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| AW: Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges Dann sollte er dies tun, allerdings sollte er versuchen alle Ausreden wegzulassen
__________________ Zitat:
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| AW: Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges es geht um die rettungsgasse auf einer öffentlichen straße, willst du echt sagen, die hätten doch auch auf den gehweg ausweichen können, der war frei?! ich hoffe du kommst niemals in eine lage wo schnelle hilfe not tut und jemand parkt die straße zu. |
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| AW: Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges Wo und wie man parken darf und wo und wie nicht, regelt die StVO. Auch wo kein Parkverbotsschild steht, kann das Parken unzulässig sein, dann nämlich, wenn der Verkehr dadurch behindert oder gefährdet wird.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Strafzettel wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges Zitat:
Gelernt habe ich 3 m, da waren's noch 2,50 m + Seitenabstand. Irgendwann wurde das mal zu 2,55 m, jetzt sind es also sogar schon 2,60 m. Wäre nett, wenn die dann auch mal die Fahrspuren verbreitern würden anstatt sie immer enger zu machen. Hmm, das haben die anderen doch schon gesagt, sogar wesentlich ausführlicher ... |
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