Dies ist eine Diskussion zu Strafzettel auf Supermarktparkplatz innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Strafzettel auf Supermarktparkplatz Nach dem Einkauf kommt er wieder zum Auto und findet zwei Zettel vom Ordnungsamt am Scheibenwischer.Einmal Mängelzettel HU bis 05/11 gültig, jetzt 08/11.Ok hat er verpennt,ist für ihn auch in Ordnung das er drauf aufmerksam gemacht wurde. Auf dem zweiten Zettel wird ihm eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt wofür er eine Strafe zahlen soll. Jetzt fragt sich Mister X. 1.Ist es Zulässig das Ordnungsamt oder Polizei auf Supermarktparkplätzen stehende Fahrzeuge kontrollieren und Strafzettel ausstellen? ![]() 2.Muß er diesen bezahlen? ![]() Über die Mängelkarte ist er nicht verärgert(weil vergessen)aber hier wurde auch nur eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Wie könnte Mister X sich jetzt verhalten? |
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| AW: Strafzettel auf Supermarktparkplatz Über den Mängelberciht brauchen wir also nicht weiter uns Gedanken zu machen; die Frist von 14 Tagen ist allgemein üblich und angemessen. Ist eine kleine Nachfrist etwa aus technischen Gründen (und finanziellen) erforderlich, so wird regelmäßig das Ordnungsamt auf ausführliche Anfrage hin sicherlich einwilligen. OWI auf Privatparkplatz ? Was soll denn das gewesen sein ? Kann sich ja wohl nur um "Parkverstoß" handeln. Dann käme es dann darauf an, ob die entsprechende Beschilderung / Markierung amtlich angeordnet war (dann OWI / Zahlpflicht möglich), oder nicht (dann OWI in jedem Falle ausgeschlossen; Ausnahme vielleicht Feuerwehrzufahrtsbereich auf dem Gelände). Normalerweise ist die Beschilderung auf Supermarktparkplätzen nicht amtlich angeordnet worden ... also erkundigen etwa bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Strafzettel auf Supermarktparkplatz Das Kfz von Mister X war ordnungsgemäß abgestellt. Der zweite Zettel(blau): Ihnen wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt....blablabla...Sie erhalten Post. Zuwiderhandlung: HU > 2 Mon / Fälligkeit 05/11 Sehr großer Supermarkt und Parkplatz mit der wohl üblichen Beschilderung es gilt die StVO.Parkzeitbeschränkung ist keine da. Vermutlich hat der Supermarktbetreiber das Ordnungsamt verständigt um Jugendliche mit Motorrollern zu vertreiben. Aber darf das Ordnungsamt dann auf dem Gelände abgestellte Kundenfahrzeuge überprüfen und bei der Gelegenheit die Stadtkasse aufbessern? Angenommen Mister X ruft nun bei der Stadtverwaltung an, um sich nach einem Standplatz auf diesem Parkplatz, z.B. für irgendein Reisegewerbe zu erkundigen, wäre die Ausage der Zuständigkeit dafür, ein Beleg für die Rechtmäßigkeit des Ordnungsamts? |
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| AW: Strafzettel auf Supermarktparkplatz Achso ! Dann bezieht sich die OWI- Mitteilung (blauer Zettel) auf die Überschreitung der Frist zur Anmeldung für die turnusgemäße HU. Weil zwar mehr als zwei Monate überschritten, aber noch nicht vier oder mehr, ist das nicht so teuer -- allerdings führt leider kein Weg daran vorbei, das Verwarnungsgeld zu zahlen, sobald die entsprechende Post kommt. Unterhalb von zwei Monaten hätte der Fahrzeugführer allein nur den Mängelbericht erhalten. Tja, das mit der Zuständigkeit ... lässt sich nicht ausschließen. Schließlich war der Wagen innerhalb öffentlich zugänglichen Verkehrsraumes abgestellt; daher erstreckt sich die Überwachungskompetenz des OA für den ruhenden Verkehr auch auf die Parkplatzfläche.
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| AW: Strafzettel auf Supermarktparkplatz Ich bin der Meinung das es sich bei einem Supermarktparkplatz um ein Privatgrundstück handelt, sodass es Sache des Eigentümers ist Maßnahmen gegen das Parken zu ergreifen. Ich bezweifle jedoch das soetwas legal möglich ist, wenn das Grundstück beispielsweise als Kundenparkplatz deklariert ist und der Eigentümer des Autos Kunde im Supermarkt war. Alles in allem denke ich ist der Strafzettel wegen der HU gerechtfertigt und der Strafzettel wegen eines Parkverstoßes o.ä. nicht. |
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| AW: Strafzettel auf Supermarktparkplatz Also wird der Arme Mister X zum Opfer der "Wilden Tiere am Wasserloch" ![]() Würden Städte und Gemeinden ihre Intelligenz schon beim Geld ausgeben einsetzen , und nicht erst bei der Beschaffung Fantasie entwickeln , wären solche Raubzüge nicht notwendig. |
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| AW: Strafzettel auf Supermarktparkplatz @ "FW_Nick" : Ja, der Parkplatz ist Privatgrundstück -- aber aufgrund dessen öffentlich (fast) jederzeit ungehindert leicht zugänglichen / befahrbaren Charakters ist er zugleich öffentlicher Verkehrsraum. Das bedeutet kurzgefasst in etwa, dass viele wesentliche Verhaltensvorschriften aus der StVO / StVZO auch dort gelten. Deshalb darf man dort auch keinesfalls z.B. ohne gültige Fahrerlaubnis Auto fahren, ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug betreiben oder Ladung ungesichert mitführen. Nun ist zwar der Ablauf der HU- Frist um wenige Monate nichts Besonderes, doch wenn nun schon eifrige OA- Leute da sind (waren vielleicht gerade Kekse kaufen), dürfen sie auch dort vor Ort den ruhenden Verkehr auf Plakettengültigkeit untersuchen. Wie schon gesagt, dagegen nicht kontrollieren z.B. wegen der vom Supermarktbetreiber aufgestellten Haltverbote o.ä. -- das sind nur Regeln seines Hausrechtes, die er angesichts seiner ihm obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht aufstellen muss, woraus sich aber regelmäßig keine OWI- Wirkung entfalten kann. ------------ "Würden Städte und Gemeinden ihre Intelligenz schon beim Geld ausgeben einsetzen , und nicht erst bei der Beschaffung Fantasie entwickeln , wären solche Raubzüge nicht notwendig." (Ratlos ?)Das wollen wir an dieser öffentlich so leicht zugänglichen Stelle besser unkommentiert lassen. Ich glaube, Du kannst Dir meine Gedanken dazu leicht denken.
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| AW: Strafzettel auf Supermarktparkplatz @CEMartin Alles richtig und das es Zitat:
Dennoch kommt man ja zu dem gleichen Schluss. Es gibt im übrigen auch Supermarktparkplätze die diesen öffentlichen Charakter wie du ihn beschreibst nicht haben, da sie durch Schranken immer geschlossen werden können, um vor Benutzung außerhalb der Öffnungszeiten abzuhalten. Wie verhält es sich in diesem Fall? Oder bleibt der öffentliche Charakter trotzdem erhalten? |
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| AW: Strafzettel auf Supermarktparkplatz Das mit den Schranken hab´ ich früher auch so angenommen. Es ist aber so, dass es dennoch öffentlicher Verkehrsraum bleibt, weil zumindest Fußgänger (insbesondere Kinder !) ohne nennenswerte Behinderung auf die Fläche gelangen können -- daher bleibt dennoch nicht erlaubt, auf diesem solchermaßen nur unzureichend gesicherten Gelände beispielsweise fahrerlaubnislos Autofahren zu üben. Denn die davon ausgehende Gefährung Unbeteiligter kann ja nicht ausgeschlöossen werden. Öffentlicher Verkehrsraum ist es also erst dann nicht mehr, wenn Du z.B. einen stabilen, lückenlosen 2-Meter- Zaun drumherum stellst.
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| AW: Strafzettel auf Supermarktparkplatz Für die Verhängung eines Verwarnungsgeldes wegen Überschreitung der HU-Frist ist es völlig egal, ob das Auto auf einem Parkplatz mit öffentlichem Charakter abgestellt war. So ein Verwarnungsgeld darf selbst dann verhängt werden, wenn das Fahrzeug auf dem Privatgrundstück des Halters gestanden hat. |
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