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Strafzettel auf eigenem Grund und Boden??

Dies ist eine Diskussion zu Strafzettel auf eigenem Grund und Boden?? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2009, 16:21
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Strafzettel auf eigenem Grund und Boden??

Hallo, mal ne gemeine Frage. Wie wäre es wenn der Eigentümer eines PKW`s diesen auf seinem eigenen Grund und Boden parkt aber leider mit der Motorhaube in Richtung Straße und der Dummerchen vergessen hat die AU (Abgasmessung) zu erneuern. Dein Freund und Helfer fährt vorbei und hängt ihm ein Ticket ans Scheibchen. Darf der "HELFER" daß? Er betritt dein Land , das Fahrzeug steht seit Tagen und ist nicht im Verkehr unterwegs.... bin mal auf eure Meinung gespannt. Grüße an alle die hier lesen.
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Alt 02.02.2009, 17:23
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AW: Strafzettel auf eigenem Grund und Boden??

War der PKW denn abgemeldet?
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2009, 17:59
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AW: Strafzettel auf eigenem Grund und Boden??

nein er ist angemeldet
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2009, 18:06
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AW: Strafzettel auf eigenem Grund und Boden??

Dann sehe ich kein Problem für die Polizei.....
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2009, 18:10
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AW: Strafzettel auf eigenem Grund und Boden??

Danke für diese Ausführung, ich war mir nicht sicher .... 50 / 50 .....
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Alt 04.02.2009, 16:34
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AW: Strafzettel auf eigenem Grund und Boden??

Die sich aus § 47 a StVZO ergebende Pflicht zur Abgasuntersuchung triift den Halter zugelassener Fahrzeuge, unabhängig davon, ob diese benutzt werden oder nicht, Ko DAR 96, 325.

Dies ergibt sich aus Absatz VII der genannten Vorschrift, die das Ruhen der Untersuchungspflicht dann anordnet, wenn das Fahrzeug vorübergehend still gelegt ist.
Wäre die Untersuchungspflicht auch bei einer bloßen Nichtbenutzung suspendiert, wäre diese Vorschrift nicht erforderlich, weil eine auch nur vorübergehnde Stilllegung eine Nichtbenutzung voraussetzt,
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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