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Sonderregelungen Führerschein?

Dies ist eine Diskussion zu Sonderregelungen Führerschein? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 17:36
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Sonderregelungen Führerschein?

Soo hi ho nochmal.

Mich würde interessieren ob es möglichkeiten gibt eine Sonderregelung für einen Führerschein zu bekommen.

Es geht dabei um die Tatsache, das ein Schwerbehinderter und dessen Faher gemeinsam einen Urlaub planen.
Dafür wollen die beiden sich natürlich ein Wohnmobil Mieten.

Im Internet sind sich auch auf einen Anbieter gestoßen der Wohnmobile Rollstuhlgerecht anbietet.
Diese Fahrzeuge haben aber eine zulässige Gesamtmasse von 4,6t

Um dieses Fahrzeug führen zu dürfen wäre in der Regel die Führerscheinklasse C1 nötig.
Gibt es die möglichkeit das jemand bei der Straßenverkehrsbehörde eine "Sondergenehmigung" bekommen kann?
Ich mein das Fahrzeug ist ein normales Wohnmobil was nur einen "geringfügigen" Umbau hat damit ein Rollstuhlfahrer in das Fahrzeug "Einsteigen" kann.
Dies und die Tatsache das ein Elektrorollstuhl nicht gerade leicht sind, wurde das Fahrzeug für 4,6t zugelassen.
Im Grunde war es aber ein Fahrzeug mit 3,5t gewesen.

Was jetzt? C1? oder gehts doch mit B + Sondergenehmigung?

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 18:04
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AW: Sonderregelungen Führerschein?

Zitat:
Zitat von Metalllike Beitrag anzeigen
Ich mein das Fahrzeug ist ein normales Wohnmobil was nur einen "geringfügigen" Umbau hat damit ein Rollstuhlfahrer in das Fahrzeug "Einsteigen" kann.
Und dieser Umbau ist so schwer, dass das Fahrzeug aus der Klasse B rutscht? Glaub ich nicht. Es wird sich wohl eher um den Komplettumbau als Wohnmobil handeln.

Wie schwer ist denn der Rollstuhl?

Zitat:
Im Grunde war es aber ein Fahrzeug mit 3,5t gewesen.
Eine Tonne mehr?

Zitat:
Was jetzt? C1? oder gehts doch mit B + Sondergenehmigung?
Ich würde leider sagen: es gibt keinen Grund für eine Sondergenehmigung. Es geht hier außerdem um einen Urlaub und nicht um einen notwendigen Transport - bei dem man noch diskutieren könnte. Man kann so etwas aber bei der Führerscheinbehörde/Landratsamt nachfragen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 20:37
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AW: Sonderregelungen Führerschein?

Das wird leider nichts werden. Man wird darauf verweisen, dass der Rolli-Fahrer sich einen Fahrer engagieren kann, der die entspr. FE-Klasse hat. Es gibt aber auch 3,5 Tonner mit Hebevorrichtung.

In einem anderen Forum wurde neulich gefragt, ob eine Dame die nur eine Mofa-Prüfbescheinigung hat, nicht trotzdem einen ungedrosselten 50ccm Roller fahren darf (per Sondergenehmigung) weil Sie 150 KG wiegt und mit ihrem gedrosselten nicht jeden Berg hochkommt. Das geht natürlich auch nicht.
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cheers, JHS
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Alt 28.12.2011, 21:30
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AW: Sonderregelungen Führerschein?

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
In einem anderen Forum wurde neulich gefragt, ob eine Dame die nur eine Mofa-Prüfbescheinigung hat, nicht trotzdem einen ungedrosselten 50ccm Roller fahren darf (per Sondergenehmigung) weil Sie 150 KG wiegt und mit ihrem gedrosselten nicht jeden Berg hochkommt. Das geht natürlich auch nicht.


Ich stell mir das gerade bildlich vor
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Zitat:
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  #5 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 13:00
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