Dies ist eine Diskussion zu Schiedsspruch wegen verspätete Reaktion innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| ... der § 103 OWiG ist für mich nicht klar einordbar. Kann man diesen auf nachstehende Fallkonstellation anwenden ?! Mal angenommen bei einem Verwarnungsgeld (Verkehrswidrigkeit) reagiert man auf die amtlichen Schreiben zu spät und es kommt zu einem Bußgeldbescheid. Man ist zwar "zahlungswillig" im Hin- blick auf das Verwarnungsgeld sieht aber nicht ein die Verfahrenskosten zu tragen weil man für die Verzögerung gute Gründe anführen kann. Das Ordnungsamt akzeptiert diese Verspätungsargumente nicht. kann man dann auf obriger Grundlage durch Gerichtsentscheidung die Aufhebung des Bußgeldbescheides erzwingen ?! - rechtlich habe ich hier eine Zurückstufung auf Verwarnungsebene im AUge. |
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