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Schaden an Mietwagen nach Rückgabe

Dies ist eine Diskussion zu Schaden an Mietwagen nach Rückgabe innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 18:47
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Schaden an Mietwagen nach Rückgabe

Hallo,

jemand leiht sich bei einer Mietwagenfirma ein Fahrzeug, gibt dies abends ohne einen Schaden verursacht zu haben ab. Er lässt sich ein Rücknahmeprotokoll mit Datum und Uhrzeit geben, welches auch von einem Mitarbeiter unterschrieben wurde. Die Mitarbeiter macht sich nicht die Mühe das Fahrzeug zu begutachten, und der Mieter ist zeitlich angespannt. Daher wurden keine Kreuzchen in dem Protokoll gesetzt, aus dem hervorgingen, dass ein Neuschaden oder eben kein Neuschaden entstanden ist.

Nach 4 Wochen erhält die Person ein Schreiben, wo es allgemein heisst, es sei zu einem Schaden gekommen, und man solle dazu Stellung nehmen. Der Mieter reagiert jedoch nicht auf das Schreiben, weil er sich berechtigerweise nicht verantwortlich fühlt.

Jetzt erhält die Person nach weiteren 4 Wochen eine Rechnungsstellung für einen Schaden, welchen er angeblich verursacht haben soll. Dies wird nicht durch Protokolle von nachfolgenden Mietern belegt.

Die Frage ist nun, wer nun in der Beweispflicht ist. Nutzt dem Mieter hier dieses "Blanko-Protokoll", auf zwar kein Neuschaden vermerkt ist, aber auch keine Hinweis auf das Gegenteil?

Grüße.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 21:51
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AW: Schaden an Mietwagen nach Rückgabe

Kein Neuschaden wurde angekreuzt.

Damit ist der Mieter aus dem Schneider, denn der MItarbeiter des Autoverleihs hätte das Auto begutachten müssen.

Tut er dies nicht und macht das Kreuzchen einfach so, haftet der Mitarbeiter oder die Firma selbst und nicht der Mieter.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 22:45
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AW: Schaden an Mietwagen nach Rückgabe

Wir kennen den Inhalt des (fiktiven) Rückgabeprotokolls nicht.
Zitat:
Der Mieter reagiert jedoch nicht auf das Schreiben, weil er sich berechtigerweise nicht verantwortlich fühlt.
Irl würde ich die Forderung der Mietwagenfirma - auch unter Hinweis auf das Rücknahmeprotokoll - zurückweisen, den Schaden mit Nichtwissen bestreiten und unverbindlich anheim stellen den vermeintlichen Anspruch zum Grunde nachzuweisen.
__________________
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