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Sachverhalt Autounfall => Schuldeingeständnis

Dies ist eine Diskussion zu Sachverhalt Autounfall => Schuldeingeständnis innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  • 1 Post By charles0308

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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 16:26
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Sachverhalt Autounfall => Schuldeingeständnis

Hallo zusammen!
Ich interessiere mich für einen rein hypothetischen Fall unter folgenden Gegebenheiten.

Person A fährt bei Regennasser Fahrbahn mit 70km/h durch eine Kurve, in der Tempo 50 bei Nässe vorgeschrieben ist. Beim Bremsvorgang verliert sie die Kontrolle über das Auto und "fliegt" aus der Kurve, wobei an dem Auto ein Totalschaden entsteht. Die eintreffende Polizei klärt sie darüber auf, dass sie bestimmt zu schnell gefahren sei und wenn sie dies zugibt, keine weiteren/hohen Kosten auf sie zu kommen, da kein weiteren Ermittlungen erfolgen werden. Der auch anwesende Lebenspartner B (dem das Auto gehört) drängt sie nun dazu das zu unterschreiben, da der TÜV von dem Auto nachweißlich seit mehreren Monaten abgelaufen ist und er keine weiteren Ermittlungen möchte. Im nachhinein stellt sich nun heraus, dass die KFZ Versicherung des Partners B den Schaden nicht bezahlt, da die fahrende Person A nicht über ihn versichert ist. Person B bleibt also auf den Kosten des Autos sitzen. Kurz danach trennen sich Person A und B im unreinen. Nach ca einem 3/4 Jahr meldet sich nun Person B wieder bei Person A und fordert den entstandenen Schaden von 6500 EUR zu begleichen. Da das Auto von Person B durch eine Bank finanziert war (ohne Restschuld, ...) und Person B auch noch arbeitssuchend ist, kann er das Auto nicht weiter abbezahlen (die 6500 EUR). Person B war nun schon in Beugehaft und will deswegen das Geld und droht mit einem Anwalt. Meine Frage ist nun, ob Person A wirklich das Geld bezahlen muss, da sie ja damals zugegeben hat zu schnell gefahren zu sein. Jedoch sei angemerkt, dass Person A zum damaligen Unfallzeitpunkt so verwirrt und panisch aufgrund des Unfalls war, und auch so vom damaligen Partner bedrängt wurde schnell zu unterschreiben (wegen keinem TÜV), dass sie quasi alles unterschrieben hätte, also in meinen Augen garnicht zurechnungsfähig war.

So, ich hoffe ihr könnt was mit meinem komplizierten (konstruierten) Fall was anfangen.

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 13:39
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AW: Sachverhalt Autounfall => Schuldeingeständnis

Konstruierter Fall ...

Es gibt keine TÜV-Plakette. Der TÜV ist ein Unternehmen, bei dem man neben anderen die Hauptuntersuchung (HU) machen kann. Dafür gibt es die Plakette.

Komische Polizisten
Bei der Unfallaufnahme wird sicher auch geprüft worden sein, ob das Fahrzeug noch eine gültige HU-Plakette hatte. Wäre die HU zwischen 4 bis 8 Monaten überfällig, dann würde der Halter nämlich einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld auferlegt bekommen. Bei über 8 Monaten sind es 2 Punkte.

Komische Versicherung
Erst einmal unterstellen wir, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls versichert war. Es gibt Versicherungen, die bieten einen günstigeren Tarif, wenn z.B. nur eine bestimmte Person das Fahrzeug fährt. Die Versicherung (insbesondere die Haftpflichtversicherung) gilt erst einmal unabhängig einer abgelaufenen HU. Die Versicherung kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen, kann aber den zu wenig eingezogenen Versicherungsbeitrag vom Versicherungsnehmer nachfordern (ggf. auch mit einer Art Sonderzuschlag). Daher ist es nicht relevant, ob A auch bei der Versicherung mitversichert war.

Hier ist aber eher eine Teil- oder Vollkaskoversicherung gemeint. Hier kann es m.E. durch die fehlende HU zu Versicherungsausschlüssen kommen. Hier sind die Versicherungsbedingungen wichtig.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung ist frewillig. Jedoch fordern die meisten Banken, das finanzierte Fahrzeuge Vollkaskoschutz haben müssen. Denn nur die Vollkaskoversicherung reguliert auch selbst- oder fremdverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Ohne Kaskoversicherung muss man für den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst aufkommen.

Hat Person A eine eigene Haftpflichversicherung ?

Wenn Person A eine Haftpflichtversicherung hat, dann könnte der Schaden am Pkw über diese abgewickelt werden. Allerdings dürfte eine Schadensmeldung nach 3/4 Jahren schwierig sein.

Da der Schaden von Person A verursacht wurde und die Teil- und/oder Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges nicht greift, wird Person A bzw. deren Haftpflichversicherung sicher den Schaden begleichen müssen. Die Haftpflichversicherung wird aber genau prüfen, inwieweit der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Für fahrlässige Schäden kommt die Versicherung dagegen auf.

Das mit der mangelnden Zurechnungsfähigkeit nach dem Unfall ist zwar ein tolles Argument, wird aber nicht funktionieren. So fern ein schriftliches Schuldanerkenntnis vorliegt, wird das bindend sein. Grundsätzlich sollte man am Unfallort erst einmal gar nichts unterschreiben und schon gar nicht die Schuld auf sich nehmen ...


Geändert von Nordhesse (02.08.2011 um 14:54 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 21:43
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AW: Sachverhalt Autounfall => Schuldeingeständnis

Zitat:
Zitat von icetee Beitrag anzeigen
Im nachhinein stellt sich nun heraus, dass die KFZ Versicherung des Partners B den Schaden nicht bezahlt, da die fahrende Person A nicht über ihn versichert ist.
A war wohl berechtigte Fahrerin und ist somit in der KFZ-Haftpflicht in jedem Fall auch versicherte Fahrerin.

Hier geht es wohl um die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung, die den Schaden nicht deckt, da A nicht als Fahrer/in im Versicherungsvertrag aufgeführt wurde.
Zitat:
Zitat von icetee Beitrag anzeigen
Person B bleibt also auf den Kosten des Autos sitzen. Kurz danach trennen sich Person A und B im unreinen. Nach ca einem 3/4 Jahr meldet sich nun Person B wieder bei Person A und fordert den entstandenen Schaden von 6500 EUR zu begleichen. Da das Auto von Person B durch eine Bank finanziert war (ohne Restschuld, ...) und Person B auch noch arbeitssuchend ist, kann er das Auto nicht weiter abbezahlen (die 6500 EUR). Person B war nun schon in Beugehaft und will deswegen das Geld und droht mit einem Anwalt. Meine Frage ist nun, ob Person A wirklich das Geld bezahlen muss, da sie ja damals zugegeben hat zu schnell gefahren zu sein. Jedoch sei angemerkt, dass Person A zum damaligen Unfallzeitpunkt so verwirrt und panisch aufgrund des Unfalls war, und auch so vom damaligen Partner bedrängt wurde schnell zu unterschreiben (wegen keinem TÜV), dass sie quasi alles unterschrieben hätte, also in meinen Augen garnicht zurechnungsfähig war.
Hier stellt sich die Frage aus welchem Grund A das KFZ im Beisein des B führte. Liegt eine Gefälligkeitshandlung der A vor? Wurde A von B dahingehend aufgeklärt, dass bei einem Schaden am Fahrzeug A zu haften hat und hat A einer Haftung zugestimmt?

Vorbehaltlich weiterer Ausführungen vermag ich zunächst eine Haftung der A für den Schaden am KFZ des B nicht zu erkennen.
Zitat:
Zitat von Nordhesse
Wenn Person A eine Haftpflichtversicherung hat, dann könnte der Schaden am Pkw über diese abgewickelt werden. Allerdings dürfte eine Schadensmeldung nach 3/4 Jahren schwierig sein.
Woher haben Sie diese Fehlinformation? Keine Privathaftpflichtversicherung wird den Schaden am KFZ des B decken; Stichwort "Benzinklausel"
Zitat:
Zitat von Nordhesse
Die Haftpflichversicherung wird aber genau prüfen, inwieweit der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Für fahrlässige Schäden kommt die Versicherung dagegen auf.
Unabhängig von vorstehendem Sachverhalt ist auch diese Aussage falsch. Eine private Haftpflichtversicherung deckt gerade auch fahrlässig und grob fahrlässig verursachte Schäden. Lediglich bei (bedingtem) Vorsatz wird die Deckung verweigert.
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Alt 03.08.2011, 15:11
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AW: Sachverhalt Autounfall => Schuldeingeständnis

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
(...)

Woher haben Sie diese Fehlinformation? Keine Privathaftpflichtversicherung wird den Schaden am KFZ des B decken; Stichwort "Benzinklausel"

Unabhängig von vorstehendem Sachverhalt ist auch diese Aussage falsch. Eine private Haftpflichtversicherung deckt gerade auch fahrlässig und grob fahrlässig verursachte Schäden. Lediglich bei (bedingtem) Vorsatz wird die Deckung verweigert.
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Alt 03.08.2011, 19:29
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Zitat:
Zitat von icetee
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Ergänzend wäre noch anzumerken, dass die strafrechtliche Beurteilung sich nicht präjudizierend auf zivilrechtliche Schadenersatzansprüche auswirkt.

Zitat:
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