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Rotlichtverstoss und Zeuge nur ein Polizist

Dies ist eine Diskussion zu Rotlichtverstoss und Zeuge nur ein Polizist innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 19:13
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AW: Rotlichtverstoss und Zeuge nur ein Polizist

Zitat:
Zitat von Ricardo.I Beitrag anzeigen
Es ist also offenbar so, dass man bezahlen muss, ob die Ampel nun rot war oder nicht.
Nein, ob es so war, wird nach rechtsstaatlichen Grundsätzen festgestellt. Daher sollte man sich im Zweifel einen Anwalt nehmen, wenn man selber mit der Sache überfordert ist und befürchtet, deswegen rechtliche Nachteile zu erleiden.
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  #12 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 19:21
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AW: Rotlichtverstoss und Zeuge nur ein Polizist

Zitat:
Zitat von Ricardo.I Beitrag anzeigen
Ich bin insbesondere verwundert, dass ein Polizist einfach so pi mal Auge feststellen kann, dass ein Autofahrer bei Rot rübergefahren ist. Ohne Foto, Messung etc. Das hätte ich früher nicht vermutet und das finde ich schon sehr sonderbar.

Viele Grüße

Ricardo
Entschuldige bitte, aber jeder Idiot, der nicht blind oder farbenblind ist, kann beurteilen ob ne Ampel rot ist oder nicht und wenn das Ding rot ist und einer drüber fährt, dann ist das eindeutig. Ich frag mich welche Hilfsmittel dazu nötig sein sollen das zu ermitteln. Es geht ja nicht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #13 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 07:11
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AW: Rotlichtverstoss und Zeuge nur ein Polizist

Ich finde nicht, dass man immer erkennen kann, ob jemand gerade noch bei Gelb oder schon bei Rot über die Ampel gefahren ist.
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  #14 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 07:34
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AW: Rotlichtverstoss und Zeuge nur ein Polizist

Zitat:
Zitat von Ricardo.I Beitrag anzeigen
Ich finde nicht, dass man immer erkennen kann, ob jemand gerade noch bei Gelb oder schon bei Rot über die Ampel gefahren ist.
Evtl. solltest Du dann nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Ach ja, zum Thema gelb oder rot, würde beides ein Bußgeld nach sich ziehen
Zitat:
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Lichtboxer likes this.
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  #15 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 10:04
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AW: Rotlichtverstoss und Zeuge nur ein Polizist

Zitat:
Zitat von Ricardo.I Beitrag anzeigen
Ich finde nicht, dass man immer erkennen kann, ob jemand gerade noch bei Gelb oder schon bei Rot über die Ampel gefahren ist.
Wenn sich der Verkehrsteilnehmer nicht sicher ist, kann seine Aussage auch die Glaubwürdigkeit des Polizisten nicht erschüttern.

Der Betroffene müsste schon die Situation plausibel schildern können und sich an die entsprechenden Details erinnern, um überhaupt eine Chance zu haben. Und er muss wissen, wann rot und wann gelb und wann frün ist

Und ja, Gelbfahrt kostet auch ein Bußgeld.
Angelito likes this.
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  #16 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 17:26
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AW: Rotlichtverstoss und Zeuge nur ein Polizist

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht.

Demnach unterbricht jede amtliche Ermittlungshandlung diese Verjährung. Würde dem Betroffenen also der Bußgeldbescheid auch erst wesentlich später zugestellt (z.B. wegen der aufwendigen Fahrerermittlung), ist dies rechtsgültig.
So stimmt das auch nicht.

Zitat:
§ 33 OWiG

(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch

1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
...

3. jede Beauftragung eines Sachverständigen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter, wenn vorher der Betroffene vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist,
...
9. den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung,
...
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