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Radfahrer auf Fußgängerseite stadteinwärts?

Dies ist eine Diskussion zu Radfahrer auf Fußgängerseite stadteinwärts? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 12:36
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Question Radfahrer auf Fußgängerseite stadteinwärts?

Hallo zusammen,

A fährt stadteinwärts auf dem linken Bürgersteig.

Dieser Bürgersteig ist stadtauswärts so gekennzeichnet, dass Radfahrer auf diesem links, also außen, zu fahren haben und Fußgänger diesen rechts, also innen, zu benutzen haben.

Diese Kennzeichnung gibts stadteinwärts nicht!

Auch auf der Ampel stadteinwärts ist nur ein Fußgänger zu sehen. Stadtauswärts ist auf der Ampel ein Fußgänger sowie ein Radfahrer zu sehen.

A fährt stadteinwärts auf der Fußgängerseite, also innen, und fährt in einen anderen Fahrradfahrer (B) rein, der sich bereits auf diesem Bürgersteig befand, um auf die Radfahrerspur zu gelangen.

Dürfen Radfahrer solche Bürgersteige auch stadteinwärts benutzen oder nur, so wie sie gekennzeichnet sind, stadtauswärts und dann eben nur auf der Radfahrerseite?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU
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  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 18:48
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AW: Radfahrer auf Fußgängerseite stadteinwärts?

Also so ganz verstehe ich den Sachverhalt nicht, aber für Radfahrer gilt auch grundsätzlich das Rechtsfahrgebot, solange ein Radweg nicht für beide Richtungen zugelassen ist. Auf einem reinen Gehweg dürfen sie nie fahren, mit Ausnahme von Kindern bis 10 Jahren.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 21:44
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AW: Radfahrer auf Fußgängerseite stadteinwärts?

Nur durch die "blauen Schilder" (z.B. Z. 237) gekennzeichnete Radwege dürfen -- und müssen -- von Radfahrern benutzt werden (im Falle des gemeinsamen Rad- und Fußweges mit Vorrag für die Fußgänger). Radwege, die ohne Beschilderung nur deutlich baulich als solche erkennbar sind, dürfen ebenso genutzt werden; auch die Fahrbahnnutzung ist in diesen Fällen aber möglich (falls das von Interesse sein sollte).

Es gibt durchaus öfter auf beiden Seiten einer Straße unterschiedliche Nutzungsregelungen -- nicht etwa ist von der einen Straßenseite auf die andere zu schließen (falls das gemeint war).

Im übrigen scheint der im Sachverhalt stadteinwärts fahrende Radfahrer den Unfall ganz hauptursächlich zu verantworten gehabt zu haben (falls das fraglich war).
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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