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Punktetilgung nach 5 Jahren ?

Dies ist eine Diskussion zu Punktetilgung nach 5 Jahren ? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 17:59
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Punktetilgung nach 5 Jahren ?

Hallo liebes Forum.
Ich studiere Jura an der Uni Bayreuth.
Letztens habe ich mit einem Kommilitone über das Punktesystem in Flensburg diskutiert.

Er hat mich darauf hingewiesen, das Eintragungen aus Ordnungswidrigkeiten spätestens nach 5 Jahren gelöscht werden.

Ich meine dagegen, sobald neue Punkte hinzu kommen, verlängert sich die Frist immer automatisch um 2 Jahre.

Was ist nun richtig ?

MFG
JP
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 18:29
V.I.P.
 
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AW: Punktetilgung nach 5 Jahren ?

Mit Ausnahme von Eintragungen gem. § 24 a StVG liegt Dein Kommilitone richtig. Nachzulesen in § 29 StVG.
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