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Provozierung seitens des Unfallverursachers während laufender Ermittlungen

Dies ist eine Diskussion zu Provozierung seitens des Unfallverursachers während laufender Ermittlungen innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  • 1 Post By Jule1205

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 22:33
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Post Provozierung seitens des Unfallverursachers während laufender Ermittlungen

Hallo allerseits,

Mal angenommen es fand ein Verkehrsunfall im Sinne eines Auffahrunfalls statt, an sich ist die Rechtslage klar. Der jenige der auffährt, trägt auch die Schuld. Nehmen wir einmal an Person A, welche aufgefahren ist fuhr mit seinem Auto alleine und nach StVO, zB vorgeschriebene Geschwindigkeit etc.. Person E der aufgefahren wurde, fuhr grundlos um Person A zu provozieren, mit einer weitaus niedrigeren Geschwindigkeit und leitete eine Vollbremsung ein wodurch er den Unfall herbeiführte. Nehmen wir nun an, dass Person E eine Falschaussage vor Ort gegenüber der Polizeibeamten durchführt, welche er jedoch als diese auffliegt wieder zurück zieht.Außerdem sagen alle Insassen des Fahrzeugs gegen Person E aus, also dass dieser den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Polizeilich ist Person E bereits durch eine sehr gefährliche und provozierende Fahrweise bekannt. Nehmen wir nun einmal an, dass aufgrund eines Ermittlungsverfahren Person E der Führerschein entzogen wird, dieser jedoch aufgrund einer Gegenklage den Führerschein nach kurzer Zeit wieder ausgehändigt kriegt unter dem Vorwand den Führerschein zum Antritt seiner Ausbildung, welche nie angetretten wird, zu benötigen. Dabei ist nun noch zu beachten, dass Person A gegenüber der Polizei nur durch leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen von max. 5 km/h bekannt ist, also noch "ein unbeschriebenes Blatt" ist,und außerdem außerhalb der Probezeit ist. Person E hingegen, neben andere laufender Ermittlungen ähnlicher Fälle, bereits polizeilich bekannt ist und sich noch in der Probezeit befindet. Außerdem liegen mehrere Beschwerden gegen die Fahrweise von Person E der Polizei vor. Was könnte Person A nun tun, um dafür zu sorgen dass Person E schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen wird durch zB das Beschlagnahmen des Führerscheins?? Hinzuzufügen ist auch noch, dass Person A sich angegriffen fühlt da Person E des öfteren zB langsam an Person A vorbeifährt wobei er Person A dabei provozierend angrinst..


Der Fall ist wie in den Forenregeln steht trotz seiner Spezifigkeit frei erfunden..
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Alt 24.11.2011, 13:31
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AW: Provozierung seitens des Unfallverursachers während laufender Ermittlungen

Das sind Rachegedanken und haben nichts mehr mit der StVO zu tun. Man muss sich auch immer provozieren lassen....
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