Dies ist eine Diskussion zu Prominente Fahrerflucht innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Prominente Fahrerflucht meinem längs zur Fahrbahn, ordnungsgemäß parkendem Auto wurde der Außenspiegel zur Fahrbahninnenseite abgefahren. Der Verursacher hat sich unverzüglich vom Unfallort entfernt und keine Information hinterlassen. Aufmerksame Angestellte eines Cafés haben das Kfz-Kennzeichen notiert. Die Polizei hat daraufhin bei der Aufnahme der Anzeige den Halter ermittelt. Es handelt sich um einen sehr hochdekorierten Universitätsprofessor des Rechtsgebiets. Die private Anschrift ist bekannt. Ich würde gerne eine außergerichtliche Einigung anbieten und ggf. den strafrechtlichen Prozess unterbinden. Angesichts des Kompetenzunterschieds würde ich mich freuen, wenn ihr mir Tipps und Ratschläge geben könntet, wie ich auf den Herrn Professor am besten Zugehe und die Verhandlungen im Sinne einer zivilrechtlichen Einigung führe. Offen ist auch noch, wer tatsächlich gefahren ist (Die Zeugen können evtl. weitere Hinweise geben). Interessant wäre auch noch, was dem Halter/Fahrer(Ü-80 Jahre) zusätzlich droht. Führerscheinentzug, Tauglichkeitsprüfung? Für Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar, Viele Grüße, Michael |
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| AW: Prominente Fahrerflucht . Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Prominente Fahrerflucht Ah ja. Und wir sollen Dir gegen einen Juraprofessor helfen. Das kann ein Anwalt wesentlich besser und auch rechtsverbindlich.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Prominente Fahrerflucht Außerdem ist die Polizei bereits in den Sachverhalt eingebunden. D.h., da es sich um ein Offizialdelikt handelt, dass hier gar nichts mehr umgangen wird. Die Anzeige ist aufgenommen und wird weiter verfolgt oder, wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfolgungsinteresse nicht sieht, eingestellt, evtl. gegen Zahlung eines Strafbefehls. Was die zivilrechtliche Einigung anbelangt: Die hätte der Geschädigte sowieso über die Kfz-Haftpflichtversicherung abwickeln müssen, schließlich handelt es sich um ein klassisches plötzliches Ereignis, welches in Zusammenhang mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs steht. Hier kommt eben noch das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort hinzu, das jedoch auf strafrechtlichem Wege verfolgt wird.
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Prominente Fahrerflucht Dem ist inhaltlich an sich nichts weiter hinzuzufügen. Dass aus einer solchen Geschichte ein kleines "Geschäft" gemacht werden kann, geht in solch einem Fall eben nur ohne Polizei; nun aber ist die Anzeige da und geht prozessual seinen Weg - da hast Du gar keine Befugnis, noch irgendiwe steuernd einzugreifen. Er bekommt seinen Strafbefehl und Du Deinen Schadenersatz. Ende. Außerdem - was glaubst Du, wie sehr das alles den Professor interessieren wird ? Kaum bis gar nicht. Wo so viel Ansehen und Geld zusammenkommt, kann nicht mehr viel passieren. Dass er wohl bereits über 80 Jahre alt sein soll, bescheinigt allein auch nicht gleich eine Fahruntauglichkeit - da müsste schon ein Kind überfahren oder zumindest eine ganze Serie von Bagatellunfällen registriert worden sein.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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