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Privatstraße nach Eigentümer Tod

Dies ist eine Diskussion zu Privatstraße nach Eigentümer Tod innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  • 1 Post By klausschlesinge

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  #1 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 16:59
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Post Privatstraße nach Eigentümer Tod

Hallo

Person A hat das Problem das er an einer Privatstraße wohnt. Nun ist der Besitzer (der Privatstrasse) verstorben und es gibt kein Testament oder letzten Willen.
Familie gibt es aber es gibt keine Info wo diese sind und ob diese das Erbe antreten.

Fragen sind nun:
- Muss die Stadt klären was mit der Strasse passiert?
- Geht die Strasse in den Besitz der Stadt über (wenn ja zu welchem Zeitpunkt / unter welchen Voraussetzungen)
- Muss man sich aktuell um Wegerechte bemühen ?
- Wie ist die rechtliche Situation bei den Abwasserkanal der sich unter der Strasse befindet?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 08:16
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AW: Privatstraße nach Eigentümer Tod

Zitat:
Zitat von earth2001 Beitrag anzeigen
Nun ist der Besitzer (der Privatstrasse) verstorben und es gibt kein Testament oder letzten Willen.
Familie gibt es aber es gibt keine Info wo diese sind und ob diese das Erbe antreten.
Das ganze ist hier kein straßenverkehrsrechtliches Problem sondern ein erbrechtliches Problem. Allerdings hat dieses hier Auswirkungen auf diese Privatstraße.
Das Erbschaftrecht klärt, wer Rechtsnachfolger (mit allen Rechten und Pflichten) eines Verstorbenen wird. Der Rechtsnachfolger muß nicht eine Einzelperson sein, es kann auch eine Mehrzahl von Personen sein (Erbengemeinschaft).

Wenn es kein Testament gibt, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hier erbt in aller Regel der oder diejenigen Person(en), die dem Erblasser am nächsten standen.

Evtl. kann die Nachlaßstelle beim zuständigen Amtsgericht nähere Auskünfte erteilen.

Dann -und nur dann- wenn alle Erben das Erbe nicht annnehmen, erbt der Staat, und zwar in Form des Landes, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Zitat:
Zitat von earth2001 Beitrag anzeigen
Fragen sind nun:
- Muss die Stadt klären was mit der Strasse passiert?
Nein. Der Nutzer der Straße und die Erben.

Zitat:
Zitat von earth2001 Beitrag anzeigen
- Geht die Strasse in den Besitz der Stadt über (wenn ja zu welchem Zeitpunkt / unter welchen Voraussetzungen)
Nein. Evtl. in den Besitz des Bundeslandes, wenn alle gesetzliche Erben ihr Erbe nicht annehmen (siehe oben).

Zitat:
Zitat von earth2001 Beitrag anzeigen
- Muss man sich aktuell um Wegerechte bemühen ?
- Wie ist die rechtliche Situation bei den Abwasserkanal der sich unter der Strasse befindet?
Bleibt zunächst alles beim alten, denn der Erbe, ganz gleich ob Einzelperon, Erbengemeinschaft oder Staat, tritt zunächst in alle Rechte und Pflichten ein, die vom Verstorbenen per Vertrag geregelt sind.
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Geändert von klausschlesinge (28.06.2011 um 12:53 Uhr).
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Stichworte
erbe, privatstraße, privatstrasse, recht, wegerecht

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