Dies ist eine Diskussion zu Privatstraße nach Eigentümer Tod innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Person A hat das Problem das er an einer Privatstraße wohnt. Nun ist der Besitzer (der Privatstrasse) verstorben und es gibt kein Testament oder letzten Willen. Familie gibt es aber es gibt keine Info wo diese sind und ob diese das Erbe antreten. Fragen sind nun: - Muss die Stadt klären was mit der Strasse passiert? - Geht die Strasse in den Besitz der Stadt über (wenn ja zu welchem Zeitpunkt / unter welchen Voraussetzungen) - Muss man sich aktuell um Wegerechte bemühen ? - Wie ist die rechtliche Situation bei den Abwasserkanal der sich unter der Strasse befindet? |
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| AW: Privatstraße nach Eigentümer Tod Zitat:
Das Erbschaftrecht klärt, wer Rechtsnachfolger (mit allen Rechten und Pflichten) eines Verstorbenen wird. Der Rechtsnachfolger muß nicht eine Einzelperson sein, es kann auch eine Mehrzahl von Personen sein (Erbengemeinschaft). Wenn es kein Testament gibt, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hier erbt in aller Regel der oder diejenigen Person(en), die dem Erblasser am nächsten standen. Evtl. kann die Nachlaßstelle beim zuständigen Amtsgericht nähere Auskünfte erteilen. Dann -und nur dann- wenn alle Erben das Erbe nicht annnehmen, erbt der Staat, und zwar in Form des Landes, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Nein. Der Nutzer der Straße und die Erben. Zitat:
Zitat:
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (28.06.2011 um 12:53 Uhr). |
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| Stichworte |
| erbe, privatstraße, privatstrasse, recht, wegerecht |
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