Dies ist eine Diskussion zu Privatperson zeigt Raser an innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Privatperson zeigt Raser an nehmen wir mal den fiktiven Anwohner A einer innerstädtischen Tempo-30 Straße. Die Straße liegt so geschickt dass sie gerne als Abkürzungsstrecke der eigentlichen Ortsdurchfahrt genutzt wird und weist dementsprechend immer wieder mal ziemlich Verkehr auf. Ist ja soweit auch ok, damit wird A wohl leben müssen. Wie sieht das aus wenn sich A durch einzelne Verkehrsteilnehmer sehr belästigt und gefährdet fühlt. Sagen wir mal Verkehrsteilnehmer X, dem A nur durch Fahrzeug und Autonummer bekannt, fährt öfters mal extrem schnell und rücksichtslos durch diese Straße, grob geschätzte 50-60km/h... in einer Straße die durch ihre Breite, parkende Autos, anwohnende Kinder das nicht wirklich zulässt. Ausserdem sei die Straße zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende für einige zehn Kinder Teil des Schulwegs per Fahrrad. Klar, Anwohnerchen A hat natürlich kein amtlich geeichtes Geschwindigkeitsmessauge und kann X bestenfalls pauschal eine Geschwindigkeitsübertretung oder Gefährdung vorwerfen. Eigentlich denkt A, dass eine Anzeige eines Anwohners gegen Autofahrer wegen Geschwindigkeitsübertretung einen ziemlich kurzen Weg in den Mülleimer der Polizei hat und X nicht wirklich tangieren wird. Wie ist das wohl: Kommt so eine Anzeige bis zu X durch (und regt eventuell vorhandene graue Zellen zum Nachdenken an)? Worauf sollte A denn eine potentielle Anzeige basieren lassen wenn die Chance hoch sein soll dass X wenigstens ein Schreiben bekommt? Überhöhte Geschwindigkeit oder Gefährdung im Straßenverkehr? Lärmbelästigung? Worauf sollte er achten? |
| |||
| AW: Privatperson zeigt Raser an A kann selbstverständlich Anzeige erstatten. Und wenn A einen oder mehrere Zeugen hat, dann hilft das schon weiter. Eine Anzeige landet nicht einfach im Papierkorb. Wenn X regelmäßig bzw. zu bestimmbaren Zeiten durch die Straße rauscht, dann kann die Polizei ggf. gezielt reagieren. Wenn sie will und sie die technischen Möglichkeiten hat ... Geschätzte Geschwindigkeiten sind immer so eine Sache ... Vielleicht kann die Stadt/Gemeinde eines dieser mobilen Tempoanzeige/-meßgeräte (kein Blitzer) mal für einige Wochen in der Straße aufstellen ... |
| |||
| AW: Privatperson zeigt Raser an Zitat:
Anders sieht es aus, wenn eine konkrete Gefährdung vorgelegen hat. Wenn z.B. eine Person sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste etc. pp. Dass kann man ja verlässlich in einer Zeugenaussage schildern und zur Anzeige bringen. Am besten auch gleich den Gefährdeten mitnehmen, dass dieser auch seine Aussage macht. Nur kostet dieses Spiel den X gerade mal 35 Euro, das sollte A bewusst sein. Das soll jedoch nicht dazu anregen, dass sich A vor das Auto von X wirft, um diesen zum Bremsen zu bewegen und "gefährdet" zu werden. In dem Fall würde ein anderer Schuh draus. Könnte mindestens eine Nötigung durch A gegen X darstellen, wenn nicht sogar einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und das wären Straftaten... Ich würde das Problem mal der örtlichen Polizeidienststelle oder der Gemeinde schildern, falls diese ebenfalls kommunale Blitzgeräte unterhält und um Überprüfung des ganzen bitten.
__________________ ET TU, BRUTE? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gegen Raser in 30-Zone vorgehen, aber wie? | Straßenverkehrsrecht | 04.01.2009 22:15 |
| Rudi Raser, Radaranlage und Reflektor ;) | Strafrecht - Examensvorbereitung | 13.08.2008 05:03 |
| Quittung für Spende von Privatperson an Privatperson?? | Steuerrecht | 11.07.2008 22:59 |
| Messfoto zu ungenau: Freispruch für vermeintlichen Raser | Nachrichten: Verkehrsrecht | 28.07.2005 10:17 |
| was darf ich unternehmen wenn zivilbeamte oder raser mich gefärden ? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 30.05.2005 06:09 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios