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Privatinsolvenz

Dies ist eine Diskussion zu Privatinsolvenz innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 03.02.2012, 13:48
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Privatinsolvenz

Hallo,
mal angenommen Person A verursacht Unfall mit Fahrrad und hat keine Haftpflichtversicherung, nun bekommt er überallher Forderungen. Jetzt möchte Person A in Privatinsolvenz gehen? Kann Person A bei Verkehrsunfall als Verursacher in Privatinsolvenz gehen? Wie hoch müssen die Forderungen sein damit er in Privatinsolvenz gehen kann?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 19:14
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AW: Privatinsolvenz

und wie lange dauert es bis es eröffnet wird?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 00:08
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AW: Privatinsolvenz

Das Blöde an der Sache ist, daß Forderungen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld auch noch 30 Jahre nach dem Unfall eingefordert werden können, wenn die Gegenseite einen Titel erwirkt hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 09:41
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AW: Privatinsolvenz

Ja, kann er. Der Unfall würde ihn daran nicht hindern. Aus §302 Inso ergibt sich, dass er auch bei einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in die Privatinso gehen kann, nur eben die Restschuldbefreiung nicht greift. Dann muss er erst recht bei einer Fahrlässigkeitstat in die Insolvenz gehen können.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 13:41
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AW: Privatinsolvenz

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Dann kann man also das ganze Verfahren in die Tonne kloppen. Außer Spesen nichts gewesen.
Einen Unfall begeht man wohl nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig. Ausweislich des Wortlautes des 302 InsO ist aber nur die vorsätzliche unerlaubte Handlung von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen. Daraus folgt, Restschuldbefreiung bei Inso wegen Unfall als fahrlässige unerlaubte Handlung geht.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 12:51
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AW: Privatinsolvenz

was bedeutet eigentlich vorsätzliche unerlaubte Handlung? und was ist bei fahrlässigkeit?
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Alt 14.02.2012, 22:42
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AW: Privatinsolvenz

was fällt unter Vorsatz?
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  #8 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 07:46
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AW: Privatinsolvenz

Wenn man -einfach gesagt- eine Tat mit Absicht begeht. Also wenn man beispielsweise mit dem Fahrrad einen Fußgänger anfährt, weil der auf dem Fahrradweg spazierengeht, um ihn zu "bestrafen".

Alternativ: man fährt auf diesen Fußgänger zu und rechnet damit, dass er eventuell zur Seite springen und dabei einen Abhang hinunterstürzen wird. Dann hat man diesen Schaden billigend in Kauf genommen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 25.02.2012, 11:38
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AW: Privatinsolvenz

Ok. meine Frage ist noch wie beweisst man das es fahrlässig war und nicht vorsätzlich?
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  #10 (permalink)  
Alt 25.02.2012, 12:41
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AW: Privatinsolvenz

Meist aus dem Zusammenhang. Unfallprotokoll, Schadensbild, Zeugen.
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