Dies ist eine Diskussion zu Privatinsolvenz innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Privatinsolvenz mal angenommen Person A verursacht Unfall mit Fahrrad und hat keine Haftpflichtversicherung, nun bekommt er überallher Forderungen. Jetzt möchte Person A in Privatinsolvenz gehen? Kann Person A bei Verkehrsunfall als Verursacher in Privatinsolvenz gehen? Wie hoch müssen die Forderungen sein damit er in Privatinsolvenz gehen kann? |
| |||
| AW: Privatinsolvenz und wie lange dauert es bis es eröffnet wird? |
| |||
| AW: Privatinsolvenz Das Blöde an der Sache ist, daß Forderungen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld auch noch 30 Jahre nach dem Unfall eingefordert werden können, wenn die Gegenseite einen Titel erwirkt hat. |
| |||
| AW: Privatinsolvenz Ja, kann er. Der Unfall würde ihn daran nicht hindern. Aus §302 Inso ergibt sich, dass er auch bei einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in die Privatinso gehen kann, nur eben die Restschuldbefreiung nicht greift. Dann muss er erst recht bei einer Fahrlässigkeitstat in die Insolvenz gehen können. |
| |||
| AW: Privatinsolvenz Zitat:
|
| |||
| AW: Privatinsolvenz was bedeutet eigentlich vorsätzliche unerlaubte Handlung? und was ist bei fahrlässigkeit? |
| |||
| AW: Privatinsolvenz was fällt unter Vorsatz? |
| |||
| AW: Privatinsolvenz Wenn man -einfach gesagt- eine Tat mit Absicht begeht. Also wenn man beispielsweise mit dem Fahrrad einen Fußgänger anfährt, weil der auf dem Fahrradweg spazierengeht, um ihn zu "bestrafen". Alternativ: man fährt auf diesen Fußgänger zu und rechnet damit, dass er eventuell zur Seite springen und dabei einen Abhang hinunterstürzen wird. Dann hat man diesen Schaden billigend in Kauf genommen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Privatinsolvenz Ok. meine Frage ist noch wie beweisst man das es fahrlässig war und nicht vorsätzlich? |
| |||
| AW: Privatinsolvenz Meist aus dem Zusammenhang. Unfallprotokoll, Schadensbild, Zeugen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Privatinsolvenz | Wiki | 02.09.2010 13:57 |
| Privatinsolvenz in der Ehe | Insolvenzrecht | 10.02.2010 15:38 |
| Privatinsolvenz | Insolvenzrecht | 25.02.2009 14:33 |
| Privatinsolvenz der EX! Was nun? | Insolvenzrecht | 16.08.2006 07:53 |
| Privatinsolvenz... | Insolvenzrecht | 15.02.2006 21:48 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios