Dies ist eine Diskussion zu Polizeikontrolle ohne Quittung oder Mänglelliste innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Polizeikontrolle ohne Quittung oder Mänglelliste Wie sähe der fiktive Fall aus, wenn die Polizisten nach Abschluss der Kontrolle sich mit dem Kommentar "das kommt Sie dann sehr teuer und wir sehen uns in 2 Wochen" verabschieden, ohne eine Quittung, Mängelliste oder sonstige schriftliche Fassung. (Keine detailierte Aufnahme der Mängel oder geneuere Prüfung) Welche Möglichkeiten hätte er Mann und in wie fern wäre das handeln der Polizisten wirksam. Vielen Dank. |
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| AW: Polizeikontrolle ohne Quittung oder Mänglelliste Das wird vermutlich in ein paar Tagen oder wenigen Wochen mit der Post kommen... also muss der KFZ Fahrer/Halter erst mal abwarten. Es muss ja nichts direkt vor Ort ausgestellt werden - dort wird ja erst mal eigentlich nur der Sachverhalt aufgenommen. Je komplexer desto eher Post, und desto weniger Papierkram direkt vor Ort. |
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| AW: Polizeikontrolle ohne Quittung oder Mänglelliste Schon, doch angenommen es wurde kein eindeutiges Vergehen bestimmt, Blinker Angaben stimmen mit den Nummern auf dem Formular überein und sind nach Informationen des Teilehändlers mit diesem Formular verwendbar, das Reifenprofil ist wenige Milimeter über dem gesetzlichen Minimum und das durchfahren an besagter Stelle wäre legal. Lediglich der leicht ölige Motor wäre anfechtbar. In wie fern wäre es für die Polizisten legitim keine genauen Angaben zu der eigentlichen Tat zu machen und zu drohen,"Das kommt Sie teuer zu stehen"? Angenommen eine Praktikantin ist mit den Polizisten unterwegs, könnte es sein das überhauptnichts mehr zurück kommt und es sich um Schikane handelt? |
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| AW: Polizeikontrolle ohne Quittung oder Mänglelliste "...könnte es sein das überhauptnichts mehr zurück kommt und es sich um Schikane handelt?" Das könnte vorliegend tatsächlich sein. Merkwürdig, dieses Verhalten. Wäre ein Mangel zu beanstanden gewesen, der "sehr teuer" zu stehen kommen werde -- wie deutlich angedroht wurde --, wären die Beamten dienstlich verpflichtet gewesen, eine Anzeige aufzunehmen und insbesondere einen Mängelbericht (das gelbe Stück Pappe im Postkartenformat) zu übergeben, um die Behebung des Mangels innerhalb von 14 Tagen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer auf diesem Dokument abstempeln lassen zu können (gestempelte Karte dann an die Bußgeldstelle schicken). Ist aber gar nicht passiert. Ebensowenig ließen sich die Leute abhalten, einen sachlich nicht zutreffenden Verhaltensvorwurf zu machen. Sofern überhaupt Post kommen sollte : Fristgerecht Einspruch gegen angeblichen Einfahrtsverstoß und die unzutreffenden Mängel einlegen (freundlich und ausführlich begründen). Der unbemerkte "Ölverlust", der scheinbar sichtbar war, könnte übrigens vom versehentlichen Danebengießen beim Ölnachfüllen herrühren; der Motor wurde zwischenzeitlich ordungsgemäß und sorgfältig gereinigt. Bei Bedarf kann das saubere Ergebnis ja gern auf einer Mängelberichtskarte abgestempelt werden. Die Erfolgswahrscheinlichkeit des Einspruches dürfte hier relativ (nicht garantiert !) groß sein. Es gibt immer wieder einmal sherriffartige Verhaltensweisen bei der Polizei; das sollte uns jedoch nicht daran hindern anzuerkennen, dass die Cops täglich ihr Leben riskieren für Verkehrskontrollen, Ehestreitigkeiten, Ladendiebe, Drogendealer etc.. Da kann man schon ausnahmsweise ´mal ein Auge zudrücken. Außerdem würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde hier im Ergebnis kaum etwas bewirken können (Argumentations- Pingpong).
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Polizeikontrolle ohne Quittung oder Mänglelliste Angenommen besagter Fahrer hat nun alles fälschlicherweise oder unklaren Fakten Schriftlich zu seinen Gunsten geklärt und die Namen der Polizisten eingeholt, dann wäre er nun sicherlich beruhigt und könnte wieder freidlich schlafen ![]() Vielen, vielen Dank! |
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| AW: Polizeikontrolle ohne Quittung oder Mänglelliste Muss ein Mängelbericht tatsächlich vor Ort direkt übergeben werden? Das würd mich aber wundern - dann hätte die Polizei jha gar keine Chancen evtl Sachverhalte mit Gutachtern intern vorher zu klären? Reciht das nicht den Sachverhalt intern aufzunehmen und dann nach evtl Rücksprache die Mängelkarte zuzusenden? |
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| AW: Polizeikontrolle ohne Quittung oder Mänglelliste Wenn ein "Mangel" vorhanden war nach Einschätzung der Beamten, müssen sie dem Fahrzeugführer doch Gelegenheit geben, diesen Mangel unverzüglich abzustellen und einen Nachweis darüber erbringen zu können - um nicht einem Bußgeldverfahren wegen vorsätzlicher (weil ja jetzt bekannt, vorher kann der Mangel unbemerkt gewesen sein) Inbetriebnahme eines mangelhaften Fahrzeuges ausgesetzt zu werden. Wenn die Polizisten sich erstmal zuhause mit ihren Gutachter- Kumpels beraten müssen, ob eventuell ein Mangel vorgelegen haben könnte, können die Gutachter von weitem mangels Detailkenntnis ohnehin kaum was dazu sagen; zudem würde die Rechtssicherheit darunter erheblich leiden. War faktisch kein Mangel gegeben, kann das Kärtchen ja einfach so vom Sachverständigen abgestempelt werden. Möglicherweise würden dann die Begutachtungskosten gegenüber der Polizei in Rechnung gestellt werden können, aber das wäre sicher ein langwieriges Procedere ("es hat für uns trotz aller Sorgfalt aber so ausgesehen ..." etc.). Anders wäre es nur, wenn der Beamte in seinem Büro erst nach Überlegung bezüglich eines protokollierten Sachverhaltes bemerkt, ein Mangel habe entgegen ersten Eindruckes vor Ort vorgelegen -- dann kann natürlich auch nachträglich die Karte geschickt werden.
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| AW: Polizeikontrolle ohne Quittung oder Mänglelliste Nein, der Mängelbericht muss nicht direkt vor Ort ausgestellt werden, sondern kann auch per Post zugesandt werden wenn es sich um etwas komplexes handelt. Jedoch lag dies ja nicht vor da die Polizisten auch keine genauen Angaben in diesem Falls gemacht haben. Grundsätzlich wird bei einem Schaden der die Verkehrssicherheit beeinflusst immer eine Mängelliste ausgestellt oder zumindest ein Termin um den Mangel von einem Gutachter feststellen zu lassen. |
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| AW: Polizeikontrolle ohne Quittung oder Mänglelliste "kann auch per Post zugesandt werden wenn es sich um etwas komplexes handelt" Das kann sicher so sein. Bei schwerwiegenden Mängeln, die die Verkehrssicherheit ganz erheblich beeinträchtigen, wird übrigens nach meiner Kenntnis nicht erst ein Gutachter- Termin gemacht für nächsten Mittwoch oder so, sondern entweder das Fahrzeug sichergestellt und auf dem entsprechenden Gelände einer Untersuchung zugeführt; oder die Kennzeichen entstempelt sowie die Weiterfahrt untersagt mit der Aufforderung, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen. Neuzulassung nach mangelbedingter Entstempelung natürlich erst unter Nachweis der Mangelbeseitigung.
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