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Pfändung

Dies ist eine Diskussion zu Pfändung innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 15:50
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Pfändung

Nehmen wir an jemand ist Schuld an einem Verkehrsunfall und er kann nicht zahlen, hat auch keine Versicherung. Nun kommt der Gerichtsvollzieher. Was darf gepfändet werden.
Wie sieht es mit einem PC aus? Mit einem TV? Und mit einem Fahhrad?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 16:04
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AW: Pfändung

Grundsätzlich alles pfändbar, beim Fernseher muss dem Schuldner aber zumindest einer verbleiben; der Gläubiger darf aber im Rahmen der Austaschpfändung einen weniger wertvollen dem Schuldner überlassen.

Wird der PC für die Arbeit genutzt, ist er nicht pfändbar, gleiches gilt für das Fahrrad etwa eines Radsportprofis.
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 16:19
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AW: Pfändung

Und wie sieht es aus, wenn z.b. der Computer noch nicht abbezahlt ist, also man noch Raten dafür zahlen muss?
Und beim Fahrrad wenn darauf ein Darlehensvertrag ist, also man dafür noch Raten bezahlen muss?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 14:05
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AW: Pfändung

Das interessiert den Gerichtsvollzieher nicht, weil er nicht Eigentums- sondern nur Gewahrsamspositzionen prüfen kann.

Dem Eigentümwer steht die Drittwiderspruchsklage gegen eine solche Pfändung zu, der Schuldner kann aber nur zusehen, wie das Bike mitgenommen wird. Oder zahlen.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 08:50
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AW: Pfändung

Und sind Haustiere pfänbar?
Und könnten die Eltern eines Schuldners herangezogen werden, wenn Schuldner nicht zahlen kann und alle in einem gemeinsamen Haushalt leben?
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Alt 14.07.2011, 09:02
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AW: Pfändung

Vermutlich wird gar nichts von dem gepfändet da sie faktisch wertlos sind, es sei denn, es handelt sich um nagelneue Geräte, die bei einem Verkauf Geld bringen würden( dass sich der Aufwand lohnt). Wenn der Gerichtsvollzieher da ist, sollten alle Darlehensverträge etc. vorgelegt werden und glaubhaft gemacht werden, dass man den Computer ( z.B. für die Schule/Arbeitssuche), das Fahrrad als Verkehrsmittel benötigt und einem ansonsten nichts gehört, da man bei den Eltern wohnt. Handelt es sich bei dem Hund um einen Rassehund, dessen Verkauf tatsächlich Geld bringen würde?
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Alt 14.07.2011, 14:17
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AW: Pfändung

Zitat:
Zitat von Defendant Beitrag anzeigen
Wird der PC für die Arbeit genutzt,
Der war gut!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 10:21
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AW: Pfändung

Es handelt sich um Kanarienvögel als Tiere.
Und wie sieht es aus können Eltern haftbar gemacht werden, wenn man zuhause wohnt?

Noch eine andere Frage wie lange dauert es bis der Gerichtsvollzieher kommt? Bekommt man vorher irgendwelche Schriftstücke vom Gericht?
Kündigt sich der Gerichtsvollzieher eigentlich vorher an?
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  #9 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 11:06
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AW: Pfändung

Zitat:
Zitat von noelas Beitrag anzeigen
Es handelt sich um Kanarienvögel als Tiere.
Wieviele denn? Normalerweise sind Kanarienvögel nix wert.

Zitat:
Und wie sieht es aus können Eltern haftbar gemacht werden, wenn man zuhause wohnt?
Nein. Möglich allerdings, dass der Gerichtsvollzieher auch in die Schränke im Wohnzimmer usw. kucken will, denn auch da könnte sich Eigentum des Schuldners befinden.

OT: ich frage mich, was die Eltern davon halten, dass ihr Pleite-Sohn einen anderen geschädigt hat und nicht einmal das Geld (oder die Versicherung hat), um den Schaden wiedergutzumachen.

Zitat:
Noch eine andere Frage wie lange dauert es bis der Gerichtsvollzieher kommt?
Je nach dessen Arbeitseifer und -pensum zwischen einigen Tagen und Monaten.
Zitat:
Bekommt man vorher irgendwelche Schriftstücke vom Gericht?
Kündigt sich der Gerichtsvollzieher eigentlich vorher an?
Nein, nein. Sonst würden viele Schuldner alles, was sie für wertvoll halten, zur Oma bringen.
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Alt 15.07.2011, 11:10
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AW: Pfändung

Der Gerichtsvollzieher kündigt sich vorher an. Die Eltern können nicht haftbar gemacht werden, wenn das Kind schon volljährig und mündig ist.
Die Kanarienvögel wird der GV wohl nicht mitnehmen
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