Dies ist eine Diskussion zu Particket verrutscht---> Strafzettel innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Particket verrutscht---> Strafzettel A und B fahren in den Urlaub mit 2 Autos vor ihrem Campingplatz müssen sie Parktickets für die Autos lösen. Dies machen sie auch für die ganze Woche und legen diese sichtbar unter die Windschutzscheibe. Bei einer Autofahrt verschiebt sich das Parkticket von A und rutscht in eine Ritze unter der Windschutzscheibe. Dies bemerkt A leider nicht und bekommt einen Strafzettel. Bei B passiert ungefähr das gleiche beim Tür zuschlagen muss durch ein Windstoß das Parkticket auf den Kopf geflogen sein. Auch er bekommt ein Strafzettel.* Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Müssen A und B den Strafzettel bezahlen? |
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| AW: Particket verrutscht---> Strafzettel Wenn es sich um eine öffentliche Straße oder Zufahrt handelt, kann man §13 Absatz 1 StVO lesen ("gut lesbar"). Gelten private Regelungen, muss man die Vertragsinhalte prüfen. Ich gehe aber davon aus, dass auch hier eine deutliche Sicht- und auch Lesbarkeit verlangt wird. Sieht schlecht aus.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Particket verrutscht---> Strafzettel so ein dummer zufall aber auch, gleich beiden passiert son kleines missgeschickchen... |
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| AW: Particket verrutscht---> Strafzettel Das ist echt ein dummer Zufall! Aber a und b haben die Parktickets ja noch. Auf diesen ist ja vermerkt wann Sie erstellt wurden und wie lang sie gültig sind. Und der Strafzettel wurde nach diesem Datum ausgestellt. |
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| AW: Particket verrutscht---> Strafzettel Tja, blöd nur das die auch aus jedem anderen Wagen an diesem Tag sein könnten. Ein Parkticket sagt gar nichts aus, dass könnten die auch aus nem Mülleimer gefischt haben
__________________ Zitat:
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| AW: Particket verrutscht---> Strafzettel Es reicht nicht aus, ein Ticket zu besitzen (dann könnte man es ja gleich in die Hosentasche stecken), man muss es auch noch vorschriftgemäß anbringen/vorweisen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Particket verrutscht---> Strafzettel Eine findige Politesse könnte dann ja einfach alle aufschreiben. Wie sollen die Autofahrer das Gegenteil beweisen? Die Geschichte mit dem aus dem Mülleimer gekramten Parkzettel halte ich für arg weit her geholt.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Particket verrutscht---> Strafzettel Zitat:
Abgesehen davon ist das mit der findigen Politesse arg weit hergeholt. Politessen machen Fotos der Autos die sie verwarnen. Die müsste also noch daheim mit Photoshop das, gut sichtbare, Ticket aus dem Foto rausretuschieren
__________________ Zitat:
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| AW: Particket verrutscht---> Strafzettel Ja, -- ein ANSPRUCH auf Verfahrenseinstellung wird hier schwer durchsetzbar sein. Doch wenn unter Beifügung der kopierten Parkscheine eine ausführliche, freundliche Sachverhaltsdarstellung (als "Gegenvorstellung") der zuständigen Behörde gesandt wird (vielleicht hier schneller per Fax), ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass das Verfahren jeweils doch aus Opportunitätsgründen eingestellt wird (natürlich nicht, wenn man mit der Geschichte schon 22 Male vorstellig geworden ist ...).
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Particket verrutscht---> Strafzettel Bei Bußgeldtatbeständen wird von fahrlässiger Begehung ausgegangen. Dies scheint hier zuzutreffen, da sich die Fahrer bei Verlassen des Fahrzeugs nicht versichert haben, dass die Tickets gut lesbar ausgelegt waren. Zitat:
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