Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Particket verrutscht---> Strafzettel

Dies ist eine Diskussion zu Particket verrutscht---> Strafzettel innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Like Tree2Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 11:01
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 31
Keine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Particket verrutscht---> Strafzettel

Folgender Fall:
A und B fahren in den Urlaub mit 2 Autos vor ihrem Campingplatz müssen sie Parktickets für die Autos lösen. Dies machen sie auch für die ganze Woche und legen diese sichtbar unter die Windschutzscheibe. Bei einer Autofahrt verschiebt sich das Parkticket von A und rutscht in eine Ritze unter der Windschutzscheibe. Dies bemerkt A leider nicht und bekommt einen Strafzettel. Bei B passiert ungefähr das gleiche beim Tür zuschlagen muss durch ein Windstoß das Parkticket auf den Kopf geflogen sein. Auch er bekommt ein Strafzettel.*

Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Müssen A und B den Strafzettel bezahlen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 11:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Particket verrutscht---> Strafzettel

Wenn es sich um eine öffentliche Straße oder Zufahrt handelt, kann man §13 Absatz 1 StVO lesen ("gut lesbar"). Gelten private Regelungen, muss man die Vertragsinhalte prüfen. Ich gehe aber davon aus, dass auch hier eine deutliche Sicht- und auch Lesbarkeit verlangt wird.

Sieht schlecht aus.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 11:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Particket verrutscht---> Strafzettel

so ein dummer zufall aber auch, gleich beiden passiert son kleines missgeschickchen...
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 11:58
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 31
Keine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Blackpanta hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Particket verrutscht---> Strafzettel

Das ist echt ein dummer Zufall! Aber a und b haben die Parktickets ja noch. Auf diesen ist ja vermerkt wann Sie erstellt wurden und wie lang sie gültig sind. Und der Strafzettel wurde nach diesem Datum ausgestellt.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 12:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Particket verrutscht---> Strafzettel

Zitat:
Zitat von Blackpanta Beitrag anzeigen
Das ist echt ein dummer Zufall! Aber a und b haben die Parktickets ja noch. Auf diesen ist ja vermerkt wann Sie erstellt wurden und wie lang sie gültig sind. Und der Strafzettel wurde nach diesem Datum ausgestellt.
Tja, blöd nur das die auch aus jedem anderen Wagen an diesem Tag sein könnten. Ein Parkticket sagt gar nichts aus, dass könnten die auch aus nem Mülleimer gefischt haben
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 12:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Particket verrutscht---> Strafzettel

Zitat:
Zitat von Blackpanta Beitrag anzeigen
Aber a und b haben die Parktickets ja noch.
Es reicht nicht aus, ein Ticket zu besitzen (dann könnte man es ja gleich in die Hosentasche stecken), man muss es auch noch vorschriftgemäß anbringen/vorweisen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 13:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Particket verrutscht---> Strafzettel

Eine findige Politesse könnte dann ja einfach alle aufschreiben. Wie sollen die Autofahrer das Gegenteil beweisen?

Die Geschichte mit dem aus dem Mülleimer gekramten Parkzettel halte ich für arg weit her geholt.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 13:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Particket verrutscht---> Strafzettel

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Eine findige Politesse könnte dann ja einfach alle aufschreiben. Wie sollen die Autofahrer das Gegenteil beweisen?

Die Geschichte mit dem aus dem Mülleimer gekramten Parkzettel halte ich für arg weit her geholt.
Wie soll man denn beweisen das das Ticket wirklich im Auto war? Wie schon oben geschrieben wurde, der Besitz des Tickets reicht nicht aus, es muss auch sichtbar im Fahrzeug angebracht sein.
Abgesehen davon ist das mit der findigen Politesse arg weit hergeholt. Politessen machen Fotos der Autos die sie verwarnen. Die müsste also noch daheim mit Photoshop das, gut sichtbare, Ticket aus dem Foto rausretuschieren
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 22:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.064
Blog-Einträge: 3
100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Particket verrutscht---> Strafzettel

Ja, -- ein ANSPRUCH auf Verfahrenseinstellung wird hier schwer durchsetzbar sein.

Doch wenn unter Beifügung der kopierten Parkscheine eine ausführliche, freundliche Sachverhaltsdarstellung (als "Gegenvorstellung") der zuständigen Behörde gesandt wird (vielleicht hier schneller per Fax), ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass das Verfahren jeweils doch aus Opportunitätsgründen eingestellt wird (natürlich nicht, wenn man mit der Geschichte schon 22 Male vorstellig geworden ist ...).
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 00:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Particket verrutscht---> Strafzettel

Bei Bußgeldtatbeständen wird von fahrlässiger Begehung ausgegangen. Dies scheint hier zuzutreffen, da sich die Fahrer bei Verlassen des Fahrzeugs nicht versichert haben, dass die Tickets gut lesbar ausgelegt waren.

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Eine findige Politesse könnte dann ja einfach alle aufschreiben. Wie sollen die Autofahrer das Gegenteil beweisen?
In der Tat besteht diese Gefahr. Der Autofahrer kann hier nur widersprechen. Sollte es zur Verhandlung kommen, würde die Politesse oder ihr männliches Pendant dann als Zeugin gehört. Der Richter kann dann entscheiden, ob er diese Aussage als Beweis würdigt oder nicht. Bei einer auffälligen Häufung derartiger Widersprüche dürften jedoch Zweifel an der Aussage der Politesse entstehen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Strafzettel in USA Straßenverkehrsrecht 06.10.2011 16:25
Fake Strafzettel Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 21.03.2011 21:40
Strafzettel Bürgerliches Recht allgemein 17.12.2009 20:37
Strafzettel verjährt? Straßenverkehrsrecht 27.03.2007 16:35
Ist der Strafzettel berechtigt? Straßenverkehrsrecht 22.12.2006 18:57





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN