Dies ist eine Diskussion zu parken verwarnungsgeld privatstrasse innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| parken verwarnungsgeld privatstrasse Ist es dann rechtens, ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen zahlen zu müssen? Falls Nein. Was sollte man tun, um sich dagegen zu wehren? Besten Dank für einen Tipp! |
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| AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse Wegen was wurde denn verwarnt und aufgrund welcher Norm? |
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| AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse Danke der Nachfrage! Es wurde eine Ordnungswidrigkeit nach §24 STVG begangen: parken in verkehrsberuhigtem Bereich verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen § 42 ABs. 4a §STVO, §24 STVG; 159 BKat. Zu ergänzen ist noch, dass die Eigentümergemeinschaft GRÜNE Schilder aufgestellt hat, die kennzeichnen sollen, dass es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt. Es sind also nicht die auf öffentlichen Straßen üblichen blauen Schilder. Hoffe das reicht als Ergänzung. Bin gespannt. |
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| AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse Das Verwarnungsgeld ist zu zahlen, denn wenn man das nicht tut, kommt das Bußgeld. Das liegt höher und ist zuzüglich Verwaltungskosten geschuldet Anfechtung inkl. Weg zum Amtsgericht werden noch teurer.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse Danke sehr! Nicht nachzuvollziehen, wieso das auch in Privatstraßen gilt, aber dennoch Danke! |
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| AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse Wenn das keine amtlichen Zeichen sind und es sich um Phantasieschilder handelt, würde ich mir schon Gedanken machen, ob ich nicht den Weg vor Gericht wählen würde. |
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| AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse Wenn die Schilder privat angebracht wurden, entfalten sie keine rechtliche Wirkung. Je nachdem, wie viel Zeit noch zur Bezahlung bleibt, kann man sich ja einmal telefonisch oder persönlich an die Behörde wenden und dort nachfragen. Auf einer Privatstraße gilt genauso die StVO wenn sie öffentlich zugänglich ist. Für die genannte TB-Nr. müsste aber in der Tat das passende Schild hierzu angebracht sein. Fraglich ist, ob man wegen 10 vor Gericht ziehen soll solange noch die Chance besteht mit den Beamten darüber zu reden. Hinzu kommen Kosten des Bußgeldverfahrens von ca. 25 sowie ca 40 Gerichtskosten (ohne Zeugengelder). |
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| AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse Genau, nur das der Staat alles zahlt, wenn man gewinnt. Und gelten tun nun einmal nur amtlich angeordnete Verkehrszeichen und keine einfach so von irgendwem aufgestellten Verkehrszeichen, auch wenn die Fläche öffentlich und im Bereich der STVO liegt. Vorteil wäre, man wüsste ganz genau, das man dann in Zukunft immer dort parken könnte. |
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| AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse Zitat:
Zitat:
Und was die selbst gebastelten Schilder zur Verkehrsberuhigung angeht. Sie gelten nicht, wenn die Straße im Sinn der StVO befahren wird. Es dürfen auch auf Privatstraßen nur amtliche Verkehrszeichen auf Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden. Wenn dagegen verstoßen wird, kann auch entsprechend sanktioniert werden. Und nur dann!
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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| AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse |
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