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parken verwarnungsgeld privatstrasse

Dies ist eine Diskussion zu parken verwarnungsgeld privatstrasse innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 18:35
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parken verwarnungsgeld privatstrasse

Angenommen jemand hat in einer Privatstraße außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt. (Angenommen es war am Straßenrand auf einem Grünstreifen und hat kein anderes Auto in irgendeiner Weise behindert.)
Ist es dann rechtens, ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen zahlen zu müssen?

Falls Nein. Was sollte man tun, um sich dagegen zu wehren?

Besten Dank für einen Tipp!
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 19:36
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AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse

Wegen was wurde denn verwarnt und aufgrund welcher Norm?
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 22:46
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AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse

Danke der Nachfrage!
Es wurde eine Ordnungswidrigkeit nach §24 STVG begangen:
parken in verkehrsberuhigtem Bereich verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen § 42 ABs. 4a §STVO, §24 STVG; 159 BKat.

Zu ergänzen ist noch, dass die Eigentümergemeinschaft GRÜNE Schilder aufgestellt hat, die kennzeichnen sollen, dass es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt.
Es sind also nicht die auf öffentlichen Straßen üblichen blauen Schilder.

Hoffe das reicht als Ergänzung.
Bin gespannt.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 22:53
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AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse

Das Verwarnungsgeld ist zu zahlen, denn wenn man das nicht tut, kommt das Bußgeld. Das liegt höher und ist zuzüglich Verwaltungskosten geschuldet Anfechtung inkl. Weg zum Amtsgericht werden noch teurer.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 23:00
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AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse

Danke sehr!
Nicht nachzuvollziehen, wieso das auch in Privatstraßen gilt, aber dennoch Danke!
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  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 06:40
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AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse

Wenn das keine amtlichen Zeichen sind und es sich um Phantasieschilder handelt, würde ich mir schon Gedanken machen, ob ich nicht den Weg vor Gericht wählen würde.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 10:20
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AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse

Wenn die Schilder privat angebracht wurden, entfalten sie keine rechtliche Wirkung.

Je nachdem, wie viel Zeit noch zur Bezahlung bleibt, kann man sich ja einmal telefonisch oder persönlich an die Behörde wenden und dort nachfragen.

Auf einer Privatstraße gilt genauso die StVO wenn sie öffentlich zugänglich ist. Für die genannte TB-Nr. müsste aber in der Tat das passende Schild hierzu angebracht sein.

Fraglich ist, ob man wegen 10 € vor Gericht ziehen soll solange noch die Chance besteht mit den Beamten darüber zu reden.
Hinzu kommen Kosten des Bußgeldverfahrens von ca. 25 € sowie ca 40 € Gerichtskosten (ohne Zeugengelder).
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  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 11:37
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AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse

Genau, nur das der Staat alles zahlt, wenn man gewinnt.

Und gelten tun nun einmal nur amtlich angeordnete Verkehrszeichen und keine einfach so von irgendwem aufgestellten Verkehrszeichen, auch wenn die Fläche öffentlich und im Bereich der STVO liegt.

Vorteil wäre, man wüsste ganz genau, das man dann in Zukunft immer dort parken könnte.
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  #9 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 11:41
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AW: parken verwarnungsgeld privatstrasse

Zitat:
Zitat von Monodome
Wenn die Schilder privat angebracht wurden, entfalten sie keine rechtliche Wirkung.
Stimmt genau!

Zitat:
Auf einer Privatstraße gilt genauso die StVO wenn sie öffentlich zugänglich ist. Für die genannte TB-Nr. müsste aber in der Tat das passende Schild hierzu angebracht sein.
Auf einer Privatstraße gilt die StVO, wenn dort nicht nur Zielverkehr stattfindet. Und der Eigentümer muß den Straßenverkehr zumindest dulden oder erlauben!

Und was die selbst gebastelten Schilder zur Verkehrsberuhigung angeht. Sie gelten nicht, wenn die Straße im Sinn der StVO befahren wird. Es dürfen auch auf Privatstraßen nur amtliche Verkehrszeichen auf Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden. Wenn dagegen verstoßen wird, kann auch entsprechend sanktioniert werden. Und nur dann!
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Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke.
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  #10 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 12:27
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Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein - auf in den Kampf
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