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Parken/Übernachten LKW

Dies ist eine Diskussion zu Parken/Übernachten LKW innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 11.01.2012, 20:11
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Parken/Übernachten LKW

Nehmen wir an, A wohnt an einer öffentlichen Straße, Nachbar wäre eine Firma. Unbefestigter Straßenrand, Wiesen, Weiden, Wald. Nun kämen diverse Fahrer mit ihren 40-Tonnern abends gezielt in diese abgelegene Gegend, um am Straßenrand zu übernachten, ihre großen und kleinen Geschäfte zu verrichten, den Müll zu hinterlassen, um am anderen Morgen in der genannten Firma zu be- oder entladen. Nachts könnten sie eventuell stundenlang den Motor laufen lassen, weil es vielleicht in der Kabine zu kalt würde. Wie Abhilfe schaffen? Das Parken wäre nicht ausdrücklich verboten. Allerdings würde sich in Extremzeiten die Anzahl der LKW auf etwa 15 erhöhen. Von völlig ruinierten Straßenrändern (ausgefahren bis 25 cm/Betonkante) ganz zu schweigen.
Laut der Internetseite der Gemeinde hieße es zum Thema Gewerbegebiete eventuell: "Der betrieblich bedingte ruhende Verkehr ist auf den Grundstücken unterzubringen."
Und in der Straßenreinigungssatzung könnte stehen,daß laut §...
Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen:...es untersagt wäre...in den Anlagen zu übernachten..."
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Alt 11.01.2012, 23:32
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AW: Parken/Übernachten LKW

Das Übernachten im LKW im Rahmen der üblichen betrieblichen Nutzung stellt regelmäßig keine unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes dar (anders natürlich z.B. PKW).
Das Parken am Straßenrand kann außerorts unzulässig sein; innerorts jedenfalls etwa innerhalb geschlossener Wohngebiete, wenn insbesondere regelmäßig (= ein und der selbe LKW mindestens zwei Male monatlich; § 12 IIIa StVO); vorliegend offenbar nicht.
Die Beschädigung des Fahrbahnrandes ergibt sich im Rahmen der nicht unzulässigen Nutzung und ist daher -- bemerkenswerterweise -- ebensowenig vorzuwerfen, weil nur direkt am Fahrbahnrand und nicht weiter als 50 cm entfernt davon überhaupt geparkt werden darf, um den Fließverkehr nicht unnötig zu behindern.
Zu beleuchtungspflichtigen Zeiten (nachts) übrigens Parkwarntafel.

Übrig bleibt das Beschei...en der Fahrbahnränder, was nur dann gegen § 32 I StVO verstößt, wenn die derart beschmutzten Flächen noch zum öffentlichen Straßenland gehören; sonst möglicherweise OWI nach Landesnaturschutzgesetzen.
Das längere Laufenlassen von Motoren ist generell unzulässig nach § 30 I S. 2 StVO.

Was tun ? Tja. Ordnungsamt informieren wegen dem Laufenlassen.

Der belieferte Betrieb trägt jedenfalls keine Verantwortung für das Fehlverhalten der LKW- Fahrer. Eventuellerweise könnte geprüft werden, ob er Flächen für die LKW auf eigenem, Grundstück schaffen muss (zuständig dürfte hierfür die Baubehöde oder das Wirtschaftsamt sein).
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Alt 11.01.2012, 23:55
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AW: Parken/Übernachten LKW

wegen laufen lassen der motoren... das halte ich für extrem unwahrscheinlich, weil eigentlich alle fern-lkw über standheizung verfügen. es wird also die standheizung sein, die läuft. da ist kein kraut gegen gewachsen.
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Alt 12.01.2012, 00:10
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AW: Parken/Übernachten LKW

Wenn´s so wäre. Denn die Standheizungen sind heutzutage sehr leise, sonst würden die Fahrer ja keinen Schlaf finden. Es könnten aber auch die Kühlaggregate der Kühlanhänger / -auflieger sein, die so laut sind. Doch gegen deren unvermeidbaren Lärm ist tatsächlich nix zu machen, wie zeiten es bereits krautmäßig ausdrückte.

Die Internetseite der Gemeinde bezieht sich übrigens voraussichtlich nur auf den innerbetrieblichen Werkverkehr, also gerade nicht die Belieferung mit Fremd- LKW.
Und die Gemeindesatzung meint eher das Übernachten direkt in GRÜN- Anlagen, nicht daneben im KFZ.
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Alt 12.01.2012, 07:05
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AW: Parken/Übernachten LKW

Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde könnte auf Antrag ein Haltverbot für "Lkw" (ganztags oder nur für die Nachtzeit) anordnen.
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Alt 12.01.2012, 08:49
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AW: Parken/Übernachten LKW

Es sind die Motoren. Die Herren würden in dem Falle ihren morgendlichen Geschäften nachgehen , entsorgen ihren Müll und warten auf die Öffnung des Firmentores. Dabei liefen teilweise eineinhalb Stunden die Motoren bei voller Beleuchtung der LKW.

Angenommen, abends ab 19 Uhr träfen in Abständen 15 LKW ein, fast jeder der Fahrer möchte sich auf der Straße stehend Biere und andere alkoholische Getränke gönnen, die Flaschen könnte man am Wegesrand und im Wald lassen. Jeder der 15 müßte bis morgens um acht etwa dreimal urinieren und einen Haufen setzen, unter Verwendung von diversen Papiersorten. Bei Regen macht man in der Kabine sein Geschäft in eine Tüte, damit man nicht raus müßte, diese flöge zugeknotet aus dem Fenster. Wie das morgens aussähe, kann man sich denken. Ordnungsamt sagt: um die Zeit arbeiten wir nicht-und würde der Polizei die Verantwortung zuschieben. Diese ist aber für den ruhenden Verkehr eventuell gar nicht verantwortlich, ebenso wenig für Ordnungswidrigkeiten dieser Art ? Der einzig effektive Vorschlag ist das Halteverbot nachts, da hätten wir wieder das Argument des OAmtes zu erwarten, sie können es nicht durchsetzen, "weil es außerhalb ihrer Dienstzeit läge".
Irgendeine Möglichkeit muß es doch geben.
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Alt 12.01.2012, 09:56
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AW: Parken/Übernachten LKW

Die einzige Möglichkeit besteht in der Reglementierung der Parkzeit der Lkw - in diesem Fall in den Abend-/Nachtstunden, da dann die Belästigung auftritt bzw. entsteht.

Sicher kann man das Ordnungsamt oder die Polizei stets wieder über die Zustände in Kenntnis setzen oder letzeter rufen, doch was bringt das ? Effektiv bekommen ein paar Lkw-Fahrer Ärger, aber in den nächsten Tagen beginnt das Spiel erneut.

Also, ein Haltverbot bei der Gemeinde für Lkw in der Zeit von x bis y Uhr beantragen und den Antrag mit den belegbaren Zuständen (Müll, Hygiene, Lärm etc.) begründen.
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Alt 12.01.2012, 12:12
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AW: Parken/Übernachten LKW

Abgesehen von der völlig überflüssigen Umweltverschwendung (Laufenlassen -- länger als 5 Min {Kaltstart / Bremsdruck] auch bei LKW unnötig !) stellen insbesondere die Fäkalien einen nicht haltbaren Zustand dar. Nordhesses Vorschlag (z.B. Z. 286 + Zz "3,5 t") wäre der einzig Richtige Weg. Die Überwachung der Reglementierung obliegt durchaus aber auch der normalen Polizei, nicht ausschließlich dem OA.

Nur -- wohin dann mit den LKW ? Einen Kilometer weiter ? Auch das ist zu bedenken.
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Geändert von CEMartin (12.01.2012 um 12:43 Uhr).
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Alt 12.01.2012, 13:56
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AW: Parken/Übernachten LKW

Bevor die LKW hier ankommen, könnte man annehmen, daß sie etwa einen Kilometer vorher ein Gewerbegebiet mit Truck-Stop, Parkplätzen,Duschen und Toiletten durchfahren.
Variante B wäre übernachten auf dem Firmengelände, das soll bis vor einiger Zeit üblich gewesen sein, allerdings sollen sich die Fahrer dort ebenso benommen haben
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  #10 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 14:36
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Fast nicht zu fassen.
Dann dürfte dem eingeschränkten Parkverbot doch nichts im Wege stehen. Also beantragen.
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