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Parken in/vor Kurven

Dies ist eine Diskussion zu Parken in/vor Kurven innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 30.05.2011, 14:04
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Parken in/vor Kurven

hallo,

folgende Gegebenheit:

Eine Wohnsiedlung, zulässige Geschwindigkeit 50 km/h. Straßenbreite 2 Fahrzeuge.

In Fahrtrichtung eine scharfe Linkskurve ohne Sicht auf den Gegenverkehr.

ca. 3m. vor dem Scheitelpunkt parkt in Fahrtrichtung ein Fahrzeug (regelmäßig).

Herr X muß nun auf die Gegenfahrbahn ausweichen da auf seiner Fahrbahnseite ja der Parkende steht. Durch den Verlauf der Kurve kann er natürlich nicht sehen ob dort etwas entgegen kommt. Genausowenig wie der Entgegenkommende Herrn X sehen kann. Aufgrund des dort geparkten Fahrzeugs kam es bereits mehrfach zu brenzligen Verkehrssituationen bzw. Beinahezusammenstößen.

Ein Gespräch mit Polizeibeamten brachte die Antwort, 'man muß ja dort nicht 50 km/h fahren nur weil es erlaubt ist'
Allerdings entstehen die gefährlichen Situationen auch bei niedrigeren geschwindigkeiten. Außer man fährt Schrittgeschwindigkeit.

Was kann man gegen den 'Kurvenparker' unternehmen?
Trägt er eine Mitschuld an einem Unfall?

Danke
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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Alt 30.05.2011, 15:54
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AW: Parken in/vor Kurven

Zitat:
Zitat von heiner999 Beitrag anzeigen
Ein Gespräch mit Polizeibeamten brachte die Antwort, 'man muß ja dort nicht 50 km/h fahren nur weil es erlaubt ist'
Das ist richtig, gilt aber insbesondere auch für den Gegenverkehr, wenn er die Kurve nicht gut einsehen kann. Es nützt demjenigen, der das Hindernis auf seiner Seite hat, jedoch wenig, wenn er selber mit mäßiger Geschwindigkeit vorbeifährt, während der Gegenverkehr angebrettert kommt.

Von daher ist ein Gefahrenpotenzial gegeben.

Der richtige Ansprechpartner ist hier m.E. jedoch das Ordnungsamt.

Handlungsgrundlage ist § 12 der Straßenverkehrsordnung:

Zitat:
§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
...


Zitat:
Trägt er eine Mitschuld an einem Unfall?
Unter Umständen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob Herr X überhaupt hätte durchfahren dürfen oder sich einweisen lassen müsste (in die Verkehrssituation, nicht in die Klapse ...) oder ob er zumindest nach südländischem Vorbild hupen hätte müssen. Das ist dort übrigens bei hochgewachsenen Feldern oder in engen Gassen durchaus üblich, um auf sich aufmerksam zu machen und den Gegenverkehr so zu warnen.

Dann wie gesagt noch die Frage, ob sich der Gegenverkehr angepasst verhalten hat. Insgesamt dürften wohl drei Teilschuldige aus der Situation herauskommen, wobei die Gewichtung wirklich vom Einzelfall abhängen wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 20:40
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AW: Parken in/vor Kurven

Das Ordnungsamt? Pure Theorie. Der geschilderte Fall besteht auch in einem mir bekannten Wohngebiet. Dort parken immer wieder Kneipenbesucher auf einer schraffierten Fläche.

Da die T-Kreuzung am Berg ist, wird das Abbiegen zum ständigen Risiko. Bei Tempo 20 kann es schon zu erheblichen Unfällen kommen (Totalschäden; >8.000 Euro) und kaum auszudenken wenn es mal einen Radfahrer trifft.

Für das Ordnungsamt ist das Wohngebiet zu weit draußen. So wird fleißig im Wohngebiet gehupt und das ganz zum Leidwesen der Anwohner.

Ich glaube nicht, dass es Allgemein bekannt ist, dass auf schraffierten Flächen nicht geparkt werden darf.

Auch ist fraglich, ob der Hupende mit einer Strafe rechnen muss. War es nicht verboten im Wohngebiet bzw. in der geschlossenen Ortschaft zu hupen?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 02:14
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AW: Parken in/vor Kurven

Zitat:
Zitat von edlin Beitrag anzeigen
Auch ist fraglich, ob der Hupende mit einer Strafe rechnen muss. War es nicht verboten im Wohngebiet bzw. in der geschlossenen Ortschaft zu hupen?
Das gilt nur für Hupsignale, die einen Überholvorgang ankündigen.

Ansonsten darf (nur) hupen, wer sich oder andere gefährdet sieht (unabhängig von innerorts und außerorts).
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