Dies ist eine Diskussion zu Parken in/vor Kurven innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Parken in/vor Kurven folgende Gegebenheit: Eine Wohnsiedlung, zulässige Geschwindigkeit 50 km/h. Straßenbreite 2 Fahrzeuge. In Fahrtrichtung eine scharfe Linkskurve ohne Sicht auf den Gegenverkehr. ca. 3m. vor dem Scheitelpunkt parkt in Fahrtrichtung ein Fahrzeug (regelmäßig). Herr X muß nun auf die Gegenfahrbahn ausweichen da auf seiner Fahrbahnseite ja der Parkende steht. Durch den Verlauf der Kurve kann er natürlich nicht sehen ob dort etwas entgegen kommt. Genausowenig wie der Entgegenkommende Herrn X sehen kann. Aufgrund des dort geparkten Fahrzeugs kam es bereits mehrfach zu brenzligen Verkehrssituationen bzw. Beinahezusammenstößen. Ein Gespräch mit Polizeibeamten brachte die Antwort, 'man muß ja dort nicht 50 km/h fahren nur weil es erlaubt ist' Allerdings entstehen die gefährlichen Situationen auch bei niedrigeren geschwindigkeiten. Außer man fährt Schrittgeschwindigkeit. Was kann man gegen den 'Kurvenparker' unternehmen? Trägt er eine Mitschuld an einem Unfall? Danke
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Parken in/vor Kurven Zitat:
Von daher ist ein Gefahrenpotenzial gegeben. Der richtige Ansprechpartner ist hier m.E. jedoch das Ordnungsamt. Handlungsgrundlage ist § 12 der Straßenverkehrsordnung: Zitat:
Zitat:
Dann wie gesagt noch die Frage, ob sich der Gegenverkehr angepasst verhalten hat. Insgesamt dürften wohl drei Teilschuldige aus der Situation herauskommen, wobei die Gewichtung wirklich vom Einzelfall abhängen wird. |
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| AW: Parken in/vor Kurven Das Ordnungsamt? Pure Theorie. Der geschilderte Fall besteht auch in einem mir bekannten Wohngebiet. Dort parken immer wieder Kneipenbesucher auf einer schraffierten Fläche.Da die T-Kreuzung am Berg ist, wird das Abbiegen zum ständigen Risiko. Bei Tempo 20 kann es schon zu erheblichen Unfällen kommen (Totalschäden; >8.000 Euro) und kaum auszudenken wenn es mal einen Radfahrer trifft. Für das Ordnungsamt ist das Wohngebiet zu weit draußen. So wird fleißig im Wohngebiet gehupt und das ganz zum Leidwesen der Anwohner.Ich glaube nicht, dass es Allgemein bekannt ist, dass auf schraffierten Flächen nicht geparkt werden darf. Auch ist fraglich, ob der Hupende mit einer Strafe rechnen muss. War es nicht verboten im Wohngebiet bzw. in der geschlossenen Ortschaft zu hupen? |
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| AW: Parken in/vor Kurven Zitat:
Ansonsten darf (nur) hupen, wer sich oder andere gefährdet sieht (unabhängig von innerorts und außerorts). |
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