Dies ist eine Diskussion zu Parken auf der Strasse - erlaubt? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Parken auf der Strasse - erlaubt? Mal angenommen Herr A. stellt sein Auto täglich am Rand einer 2 spurigen Strasse ab (eine Spur pro Richung). Dabei steht der Wagen mit allen 4 Reifen auf der Strasse. Der Bürgersteig neben dem Auto ist auf dem gesamten Strassenabschnitt auf der gleichen Höhe wie die Fahrbahn (keine Einmündung oder Einfahrt). Es besteht keine durchgezogene Mittellinie auf der Fahrbahn. Wir unterstellen für diesen fiktiven Fall, dass Herr A dies tut zur Verkehrsberuhigung und um Schwerlastverkehr die Durchfahrt zu erschweren. Herr B. muss mit seinem PKW aufgrund des auf der Strasse geparkten Fahrzeugs und des herrschenden Gegenverkehrs immer wieder bis zum Stillstand abbremsen um das Hindernis zu überholen. Würde in diesem Fall Herr A. lt. Strassenverkehrsordnung das Fahrzeug korrekt abstellen, oder begeht dieser damit eine Ordnungswidrigkeit? Was könnte Herrn A. in diesem Fall vorgeworfen werden? |
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| AW: Parken auf der Strasse - erlaubt? Eine Verkehrsberuhigung wird durch die Verkehrsüberwachung durchgeführt und nicht durch einen interessierten Anwohner. Wenn der Nachweis über diesen Vorsatz geführt werden kann, haben wir eine absichtliche Verkehrsbehinderung, die jedenfalls als solche zu sanktionieren ist. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Parken auf der Strasse - erlaubt? Noch bleibt es zum Glück Hr. A überlassen wo er sein Fahrzeug parkt. Sofern die verbleibende Fahrbahnbreite breit genug ist kann man nichts machen. didi |
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| AW: Parken auf der Strasse - erlaubt? Zitat:
Und: Zum Parken ist der rechte Fahrbahnrand zu benutzen.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (07.08.2012 um 19:32 Uhr). |
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| AW: Parken auf der Strasse - erlaubt? Zitat:
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| AW: Parken auf der Strasse - erlaubt? Zitat:
Alleine aus der Intuition des Parkenden kann ich keinen Verstoß konstruieren. Er muß immer gegen eine (Park-)Verbotsvorschrift verstossen. Im Sachverhalt wurde ausgesagt, es gäbe eine durchgezogene Mittellinie. Bei der durchgezogenen Linie handelt es sich um VZ 295. Dann ordnet die Mittellinie an: Parken (...) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt. Um dies abschließend beurteilen zu können, gibt der Sachverhalt nichts her.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Parken auf der Strasse - erlaubt? Wenn jemand vorsätzlich einen anderen behindert, dann verstößt er gegen §§ 1/II, 49 StVO, § 24 StVG. |
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| AW: Parken auf der Strasse - erlaubt? Intuition? Nicht Intention ? Im übrigen ... Zitat:
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| AW: Parken auf der Strasse - erlaubt? Solange gemäß §12 StVO geparkt wird, kann dadurch nicht ursächlich gegen §1 StVO verstoßen werden. Die Behinderung ist dann unvermeidbar unabhängig von der Intention. |
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| AW: Parken auf der Strasse - erlaubt? Zitat:
Zitat:
onkelottos Einwand, es bestünde keine durchgezogene Mittellinie, ist berechtigt. Da habe ich zu flüchtig gelesen. Es könnte ein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 vorliegen, wonach an engen Stellen nicht gehalten werden darf. Hierbei ist eine enge Stelle, wenn nicht mindestens 3,05 Meter Platz verbleiben. Wenn schon nicht gehalten werden darf, dann erst recht nicht geparkt werden. Bzw. ist jedes Parken auch ein Halten. Zusätzlich muß gem. Sachverhalt ein Autofahrer ausweichen. Insofern könnte ein tateinheitlicher Verstoß gegen § 1 StVO vorliegen, falls es sich tatsächlich um eine enge Stelle im Sinne des Gesetzes handelt. Handelt es sich hingegen nicht um eine enge Stelle, ist kein Verstoß gegeben.
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