Dies ist eine Diskussion zu Ordnungswidrigkeit oder nicht? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Ordnungswidrigkeit oder nicht? ich bin mir bei einer Fallkonstellation, von der ich kürzlich gehört habe, nicht ganz sicher. Es geht, wie meistens, um das Telefonieren am Steuer (§23 Abs. 1a StVO) Ich angeführten Fall wurde das Telefon nicht benutzt, sondern nur in die Hand genommen um das Headset anzustecken. Meines Erachtens liegt in so einem Fall keine Nutzung des Handy´s vor, da keine Funktionalität des Handy´s benutzt wurde. Hat jemand mal von einer Entscheidung gehört, wo der Fall vergleichbar war bzw. kann jemand definieren ob hier ein Verstoß vorliegt oder nicht? Vielen Dank |
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| AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht? Das wurde hier schon einmal ausührlich erörtert... Da stehen auch ein paar Urteile z.B. des OLG Hamm, in dem ausgeführt wird, dass das bloße in der Hand halten eines Mobiltelefons bereits ausreicht, um eine Benutzung im Sinne der StVO darzustellen. MfG
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht? Dieses Gesetz ist meines Erachtens eines der Größte Schwachsinn(s?) seit bestehen der Stvo. Was ist der Unterschied zwischen kurzem anfassen des Handys um das Headset anzustecken, auf die Uhr zu gucken, es ans Ladekabel zu stecken und Essen, Navi bedienen, seine Beifahrerin befummeln oder die Bedienelemente des Fahrzeugs zu benutzen? Gar keiner. Man sollte nur eine Strafe bekommen, wenn nachweislich telefoniert oder Gesimst wurde und das ist ja über den Anbieter und Uhrzeit heraus zu finden, bzw zu sehen, ob das Handy am Ohr war.
__________________ Ich habe für dieses Land gekämpft! /:-=) |
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| AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht? Hab mir mal vor längerem ein Auszug meines Kontostandes in Flensburg beim KBA angefordert... da stand u.a. drin: Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten Rechtsgrundlagen: §23 Abs. 1a, §49 StVO; §24 StVG; -- BKat Damit nehme ich Bezug auf das letzte Wort (hielten) also ist das bloße Halten auch schon punktewürdig... mfg
__________________ Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen. Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder. Jeder Mensch macht Fehler. Ich lasse mich auch gerne berichtigen ![]() Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten |
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| AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht? Zitat:
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht? Naja, wieso alt? Ich habe nur 2 Tage nach dir geantwortet...habe ja keinen alten Fred raus gekramt...
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| AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht?
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| AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht? Zitat: Ich angeführten Fall wurde das Telefon nicht benutzt, sondern nur in die Hand genommen um das Headset anzustecken. Meines Erachtens liegt in so einem Fall keine Nutzung des Handy´s vor, da keine Funktionalität des Handy´s benutzt wurde. Es ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern stellt einen schwereren Verstoß dar, der sogar mit einem Bußgeld sowie einem Punkt geahndet wird ! Die Konzentration geht ja weg vom Auto. Also entweder telefoniere ich oder ich fahre Auto. Beides kann man nicht, ohne die Aufmerksam zu teilen! Generell möchte ich behaupten, kann man nichts Bekanntes im Universum auf Zwei aufteilen, ohne dass es sich beim Ersten vermindert. Ich verstehe solche Fragen eigentlich überhaupt nicht! Das ist doch alles logisch! 1 Mal nachdenken und schon hat man die richtige Antwort.Auch wenn das Telefummeln erlaubt wäre, würde ich es nicht empfehlen. Zudem sollte man KFZ' als Waffe einstufen! In diesem Land kann man sich einfach besoffen ins Auto setzen, wenn einem der Nachbar nicht gefällt. Übrigens: Was macht es für einen Unterschied, ob ich jetzt im Handschuhfach nach einem Telefon oder nach einem Feuerzeug suche?? Rauchen gehört genauso verboten! Empfehlung: Halte an, wenn es klingelt oder halte an und stecke das Telefon an die Freisprechanlage, wenn du es vergessen hast. Das mit dem Telefonieren ist jetzt nichts Neues! Wozu hast du so ein Headset sonst!? Auch das Telefonieren an einer Kreuzung stellt einen Verstoß dar! Einfach Motor ausstellen und dann darf man auch an Bahnübergängen, Kreuzungen etc. telefonieren, wenn man als Fahrer in einem KFZ sitzt. |
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| AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht? Zitat:
Vor allem weil Du geschrieben hast "an Kreuzungen": Weist Du was in den Städten an Kreuzungen los wäre wenn da jeder sich hinstellt, den Motor ausmacht und anfängt zu telefonieren? ![]() mfg
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| AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht? Zitat:
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| auto, handy, headset, telefonieren |
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