Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Ordnungswidrigkeit oder nicht? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 14:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, lu.tchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lu.tchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lu.tchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lu.tchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lu.tchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lu.tchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lu.tchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lu.tchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lu.tchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lu.tchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Hallo,

ich bin mir bei einer Fallkonstellation, von der ich kürzlich gehört habe, nicht ganz sicher. Es geht, wie meistens, um das Telefonieren am Steuer (§23 Abs. 1a StVO)

Ich angeführten Fall wurde das Telefon nicht benutzt, sondern nur in die Hand genommen um das Headset anzustecken. Meines Erachtens liegt in so einem Fall keine Nutzung des Handy´s vor, da keine Funktionalität des Handy´s benutzt wurde.

Hat jemand mal von einer Entscheidung gehört, wo der Fall vergleichbar war bzw. kann jemand definieren ob hier ein Verstoß vorliegt oder nicht?

Vielen Dank
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 17:35
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Ort: Bayern, RLP
Alter: 29
Beiträge: 480
100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)  
AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Das wurde hier schon einmal ausührlich erörtert... Da stehen auch ein paar Urteile z.B. des OLG Hamm, in dem ausgeführt wird, dass das bloße in der Hand halten eines Mobiltelefons bereits ausreicht, um eine Benutzung im Sinne der StVO darzustellen.

MfG
__________________
ET TU, BRUTE?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2011, 03:54
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Berlin
Alter: 24
Beiträge: 357
54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)  
AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Dieses Gesetz ist meines Erachtens eines der Größte Schwachsinn(s?) seit bestehen der Stvo. Was ist der Unterschied zwischen kurzem anfassen des Handys um das Headset anzustecken, auf die Uhr zu gucken, es ans Ladekabel zu stecken und Essen, Navi bedienen, seine Beifahrerin befummeln oder die Bedienelemente des Fahrzeugs zu benutzen? Gar keiner. Man sollte nur eine Strafe bekommen, wenn nachweislich telefoniert oder Gesimst wurde und das ist ja über den Anbieter und Uhrzeit heraus zu finden, bzw zu sehen, ob das Handy am Ohr war.
__________________
Ich habe für dieses Land gekämpft! /:-=)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 09:58
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Baden Württemberg
Alter: 29
Beiträge: 604
100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)  
AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Hab mir mal vor längerem ein Auszug meines Kontostandes in Flensburg beim KBA angefordert...

da stand u.a. drin:

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten

Rechtsgrundlagen: §23 Abs. 1a, §49 StVO; §24 StVG; -- BKat


Damit nehme ich Bezug auf das letzte Wort (hielten) also ist das bloße Halten auch schon punktewürdig...

mfg
__________________
Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
Jeder Mensch macht Fehler.
Ich lasse mich auch gerne berichtigen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.01.2011, 00:59
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Ort: Bayern, RLP
Alter: 29
Beiträge: 480
100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)  
AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Zitat:
Zitat von Schoeneberg30 Beitrag anzeigen
Dieses Gesetz ist meines Erachtens eines der Größte Schwachsinn(s?) seit bestehen der Stvo. Was ist der Unterschied zwischen kurzem anfassen des Handys um das Headset anzustecken, auf die Uhr zu gucken, es ans Ladekabel zu stecken und Essen, Navi bedienen, seine Beifahrerin befummeln oder die Bedienelemente des Fahrzeugs zu benutzen? Gar keiner. Man sollte nur eine Strafe bekommen, wenn nachweislich telefoniert oder Gesimst wurde und das ist ja über den Anbieter und Uhrzeit heraus zu finden, bzw zu sehen, ob das Handy am Ohr war.
Diese Diskussion ist wahrscheinlich auch schon so alt wie das Gesetz bzw. § 23/Ia StVO selbst... Ändert nur nix, da es der Gesetzgeber nunmal explizit unter eine Geldbuße gestellt hat...
__________________
ET TU, BRUTE?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 04:30
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Berlin
Alter: 24
Beiträge: 357
54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)54% positive Bewertungen (357 Beiträge, 11 Bewertungen)  
AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Naja, wieso alt? Ich habe nur 2 Tage nach dir geantwortet...habe ja keinen alten Fred raus gekramt...
__________________
Ich habe für dieses Land gekämpft! /:-=)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 09:58
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Baden Württemberg
Alter: 29
Beiträge: 604
100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)  
AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Zitat:
Naja, wieso alt?
Weil so ein Thread hier fast jede Woche eröffnet wird

mfg
__________________
Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
Jeder Mensch macht Fehler.
Ich lasse mich auch gerne berichtigen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 10:20
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 141
Keine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Zitat: Ich angeführten Fall wurde das Telefon nicht benutzt, sondern nur in die Hand genommen um das Headset anzustecken. Meines Erachtens liegt in so einem Fall keine Nutzung des Handy´s vor, da keine Funktionalität des Handy´s benutzt wurde.

Es ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern stellt einen schwereren Verstoß dar, der sogar mit einem Bußgeld sowie einem Punkt geahndet wird ! Die Konzentration geht ja weg vom Auto. Also entweder telefoniere ich oder ich fahre Auto. Beides kann man nicht, ohne die Aufmerksam zu teilen!
Generell möchte ich behaupten, kann man nichts Bekanntes im Universum auf Zwei aufteilen, ohne dass es sich beim Ersten vermindert.

Ich verstehe solche Fragen eigentlich überhaupt nicht!
Das ist doch alles logisch! 1 Mal nachdenken und schon hat man die richtige Antwort.
Auch wenn das Telefummeln erlaubt wäre, würde ich es nicht empfehlen.
Zudem sollte man KFZ' als Waffe einstufen!
In diesem Land kann man sich einfach besoffen ins Auto setzen, wenn einem der Nachbar nicht gefällt.

Übrigens: Was macht es für einen Unterschied, ob ich jetzt im Handschuhfach nach einem Telefon oder nach einem Feuerzeug suche?? Rauchen gehört genauso verboten!

Empfehlung: Halte an, wenn es klingelt oder halte an und stecke das Telefon an die Freisprechanlage, wenn du es vergessen hast. Das mit dem Telefonieren ist jetzt nichts Neues! Wozu hast du so ein Headset sonst!? Auch das Telefonieren an einer Kreuzung stellt einen Verstoß dar! Einfach Motor ausstellen und dann darf man auch an Bahnübergängen, Kreuzungen etc. telefonieren, wenn man als Fahrer in einem KFZ sitzt.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 11:45
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Baden Württemberg
Alter: 29
Beiträge: 604
100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (604 Beiträge, 17 Bewertungen)  
AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Zitat:
Einfach Motor ausstellen und dann darf man auch an Bahnübergängen, Kreuzungen etc. telefonieren, wenn man als Fahrer in einem KFZ sitzt.
Das kann ich so nicht ganz glauben, denn egal ob man ohne laufenden Motor an einer Kreuzung oder an einem Bahnübergang steht, trotzdem nimmt man noch am aktiven Straßenverkehr teil. Haltebucht oder Parkplatz ist da bei weitem die bessere Wahl

Vor allem weil Du geschrieben hast "an Kreuzungen": Weist Du was in den Städten an Kreuzungen los wäre wenn da jeder sich hinstellt, den Motor ausmacht und anfängt zu telefonieren?

mfg
__________________
Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
Jeder Mensch macht Fehler.
Ich lasse mich auch gerne berichtigen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 18:21
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Ort: Bayern, RLP
Alter: 29
Beiträge: 480
100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)100% positive Bewertungen (480 Beiträge, 77 Bewertungen)  
AW: Ordnungswidrigkeit oder nicht?

Zitat:
Zitat von würmchen Beitrag anzeigen
Es ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern stellt einen schwereren Verstoß dar, der sogar mit einem Bußgeld sowie einem Punkt geahndet wird !
Veto! Natürlich handelt es sich hierbei um eine Verkehrsordnungswidrigkeit! Zwar um keine geringfügige mehr (bis 35 Euro) und damit im Anzeigenbereich, aber es bleibt trotzdem immer noch eine VOWi. Die Geldbuße beträgt 40 Euro und zusätzlich bekommt der Betroffene eben, da gebe ich dir Recht, 1 Punkt.
__________________
ET TU, BRUTE?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
auto, handy, headset, telefonieren

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kennzeichen zu steil - Straftat oder Ordnungswidrigkeit? Straßenverkehrsrecht 05.07.2009 17:56
Mit Handyrechnung nicht einverstanden. Bezahlen oder nicht? Verbraucherrecht 03.04.2007 20:30
Verwechslung nicht ausgeschlossen: (Oster-)Hase und Wildkaninchen - Lang- oder Kurzohr, Rote Liste oder Plage - die Deutsche Wildtier Stiftung nennt die Unterschiede Nachrichten: Wissenschaft 03.04.2007 11:00
GoA oder Gefälligkeitsverhältnis?Oder doch nicht?Erfüllungsgehilfe? Zivilrecht - Examensvorbereitung 27.09.2006 10:13





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios