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Nachträgliche Rechnung für Mietwagen

Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Rechnung für Mietwagen innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 14:55
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Nachträgliche Rechnung für Mietwagen

Hallo liebe Gemeinde,

habe hier einen fiktiven Fall:

Mitte Februar wurde ein Auto angemietet. Von der Rückgabe wurde leider kein Übergabeprotokoll angefordert bzw. übergeben.

Nach über sieben Monaten versendet die Autovermietung eine Reparaturrechnung für einen Komplettaustausch der Windschutzscheibe (wegen Steinschlag) inklusive Zahlungsaufforderung. Und die Reparatur hat auch nicht im Februar sondern jetzt im Oktober stattgefunden.

Das Fahrzeug wurde im Februar mit ca. 9000 Kilometer zurückgegeben. Auf der jetzigen Reparaturrechnung ist ein Kilometerstand von ca. 34000 ersichtlich. Also zwischen der Anmietung und der Reparatur der Windschutzscheibe war das Fahrzeug nochmal 25000 Kilometer unterwegs. Von dem angeblich durch den Mieter verursachten Schaden wurde der Mieter jetzt mit der Reparaturrechnung und der Zahlungsaufforderung erstmals informiert.

Ist eine Rechnungsstellung nach so langer Zeit noch möglich, vor allem weil der Schaden seitens der Mietwagenfirma erstmals nach sieben Monaten gemeldet wurde.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 15:04
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AW: Nachträgliche Rechnung für Mietwagen

Der Mieter wird doch selbst am besten Wissen, wie es um einen (möglichen) Glasschaden am Mietfahrzeug bei Rückgabe bestellt war.

Zitat:
Ist eine Rechnungsstellung nach so langer Zeit noch möglich ...
sofern es sich um einen berechtigten Anspruch handelt, ja! Verjährung tritt erst nach 3 Jahren ein.

Bestand eine Kaskoversicherung für das Mietfahrzeug, kann der Schaden über diese abgewickelt werden.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 15:21
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AW: Nachträgliche Rechnung für Mietwagen

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Der Mieter wird doch selbst am besten Wissen, wie es um einen (möglichen) Glasschaden am Mietfahrzeug bei Rückgabe bestellt war.


sofern es sich um einen berechtigten Anspruch handelt, ja! Verjährung tritt erst nach 3 Jahren ein.

Bestand eine Kaskoversicherung für das Mietfahrzeug, kann der Schaden über diese abgewickelt werden.
Handelt es sich noch um einen berechtigten Anspruch nachdem der Mieter erstmals nach sieben Monaten darüber informiert wurde ?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 15:23
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AW: Nachträgliche Rechnung für Mietwagen

Handelt es sich noch um einen berechtigten Anspruch nachdem der Mieter erstmals nach sieben Monaten darüber informiert wurde ?
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  #5 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 10:01
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AW: Nachträgliche Rechnung für Mietwagen

Also ich würde mich mal bei der Mietwagenfirma schlau machen wieso der Schaden erst nach 7 Monaten, unzähligen Mietern und über 25000 km später in der Werkstatt behoben wurde!?

mfg
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Alt 19.10.2011, 15:05
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AW: Nachträgliche Rechnung für Mietwagen

Zitat:
Zitat von jiki Beitrag anzeigen
Handelt es sich noch um einen berechtigten Anspruch nachdem der Mieter erstmals nach sieben Monaten darüber informiert wurde ?
diese Frage ist im Hinblick auf meine Ausführung nicht zielführend
Zitat:
Zitat von charles0308
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