Dies ist eine Diskussion zu MPU-Anordnung (Verhältnismäßigkeit / Rechtsmittel?) innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| MPU-Anordnung (Verhältnismäßigkeit / Rechtsmittel?) ich habe eine Frage zur Verhältnismäßigkeit von Anordnungen des "Idiotentests" (MPU). Beispiel: Vor 6 Jahren ist der X mit 1,4 Promille BAK am Steuer erwischt worden (--> Strafbefehl und zeitweise Entziehung der Fahrerlaubnis). Nun X wird von der Polizei mit 0,56 Promille BAK am Steuer festgehalten. Dafür hatte er zunächst ein Bußgeld(?) i.H.v. 1000,- Euro zu zahlen. Jetzt wird wird zusätzlich noch die med.-psych.-Untersuchung (MPU) angeordnet. Frage: - ist diese Anordnung verhältnismäßig / rechtmäßig? (Angesichts der Tatsache, dass der aktuelle Verstoß nur 0,06 Promille über dem Grenzwert lag und das andere Delikt schon 6 Jahre in der Vergangenheit liegt, scheint mir das sehr fraglich?!?) - gibt es gegen diese Anordnung kein Rechtsmittel? (in der Rechtsbehelfsbelehrung wurde nur auf ein Rechtsmittel gegen die gleichzeitige Gebührenerhebung hingewiesen?!?) Besten Dank!
__________________ Treu & Glauben analog! |
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| AW: MPU-Anordnung (Verhältnismäßigkeit / Rechtsmittel?) Blick ins Gesetz: Zitat:
__________________ Mein Beitrag, meine Meinung. |
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| AW: MPU-Anordnung (Verhältnismäßigkeit / Rechtsmittel?) d) darf dabei auch fett hervorgehoben werden....
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: MPU-Anordnung (Verhältnismäßigkeit / Rechtsmittel?) Aber mal allgemein gesagt: die Frage ist doch, ob man überhaupt gegen die Anordnung der MPU rechtliche Schritte unternehmen kann. Meines Wissens nach nicht, weil die Anordnung an sich noch kein Verwaltungsakt ist, sondern erst die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde nach Absolvieren der MPU oder nach deren Verweigerung (was nach FEV automatisch zur Untauglichkeit führt). Es ist zwar höchstrichterlich entschieden, dass die MPU einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte darstellt, aber es wurde gleichzeitig gesagt, dass solche Eingriffe zu dulden sind, wenn sie der allgemeinen Sicherheit dienen. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht kler gesagt, ob schon in der Phase der Anordnung Rechtsmittel möglich sind. Wer sich ungerecht behandelt fühlt (und nach sechs Jahren kann ich leichtes Verständnis dafür entwickeln, wobei ein gebranntes Kind immer das Feuer scheuen sollte), sollte die Sache mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: MPU-Anordnung (Verhältnismäßigkeit / Rechtsmittel?) - zur VA-Qualität: m.E. müsste ein VA zu bejahen sein, da er insb. eine Rechtswirkung entfaltet, nämlich die Pflicht zur Absolvierung einer MPU. Das Unterlassen dieser MPU zieht als Rechtsfolge nach sich, dass von der Fahruntauglichkeit ausgegangen werden "kann" (Ermessen) und dann die Fahrerlaubnis zu entziehen kann. ....zugegeben, die Rechtsfolge (Verlust der Fahrerlaubnis) tritt nicht unmittelbar ein, sondern erst durch einen weiteren Zwischenakt. Und das Eintreten der gesetzlichen Voraussetzung "bei Verweigerung kann ...", wird man noch nicht als Rechtsfolge qualifizieren können?!? - zu Rechtsschutzmöglichkeiten: die sind ja nicht zwingend an die VA-Qualität gebunden (nicht zuletzt wegen der Rechtsweggarantie aus Art. 19 IV GG); insbesondere wäre an § 123 VwGO zu denken. Fraglich wäre hier die Eilbedürftigkeit, wenn man die Ansicht vertritt, ein Abwarten der FE-Entziehung nach vorheriger Nichtableistung der MPU wäre zumutbar. (....diese Ansicht scheint mir jedoch mehr als fragwürdig!) - zur materiellen Rechtslage: die oben genannten § 13 Abs. 1 Nr. 2 b) und d) passen nach den Buchstaben des Gesetzes. Allerdings ist bei allem Verwaltungshandeln stets auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 20 III GG!) zu wahren. Daran könnte es angesichts der großen zeitlichen Zäsur zum Erstverstoß und der Geringfügigkeit der aktuellen Grenzwertüberschreitung fehlen.
__________________ Treu & Glauben analog! |
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| AW: MPU-Anordnung (Verhältnismäßigkeit / Rechtsmittel?) Zitat:
So, wie es aussieht, ist die Sache VA oder nicht noch nicht entschieden. Such mal danach. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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