Dies ist eine Diskussion zu Mögliches Parkverhalten der Polizei. innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Mögliches Parkverhalten der Polizei. Ich hätte gern Eure Einschätzung zu einem möglichen Verhalten der Polizei. Gehen wir von einer Straße aus, mit jeweils einer Spur. Diese Straße besitzt auf beiden Seiten Parkplätze, welche parallel zum Straßenverlauf angeordnet sind. Wäre es rechtens, wenn die Polizei ihren Wagen entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf einem dieser Parkplätze parkt(Licht aus, Fahrzeugtür auf) um mit einer Laserpistole Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen (bei Fahrzeugen auf der gegenüber liegenden Spur)? Mit meiner Frage möchte ich nicht die mögliche Messung anzweifeln. Ich gehe davon aus, daß eine Messung an sich, absolut rechtens wäre. Aber dürften Polizisten unter dem Vorwand einer Geschwindigkeitsmessung selbst die StVO verletzen? Liebe Grüße, Tiefschlag. |
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| AW: Mögliches Parkverhalten der Polizei. Ja, sie sind im Einsatz.
__________________ Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!! |
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| AW: Mögliches Parkverhalten der Polizei. Soweit mir bekannt, reicht der bloße "Einsatz" nicht um Gebrauch von Paragraph 35 StVO zu machen. Bei einer Geschwindigkeitsmessung sehe ich auch keine Dringlichkeit, die Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Daher würde ich mich über eine präzisere Antwort freuen. |
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| AW: Mögliches Parkverhalten der Polizei. Auch wenns spät kommt, siehe hier für präzisere Antworten von Anwälten, Experten und sogar Polizisten: Im Halteverbot mobil blitzen - Erlaubt? : KFZ-Sicherheit Sorry, kam etwas spät.
__________________ Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!! |
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| AW: Mögliches Parkverhalten der Polizei. Danke! Es ist doch schön endlich mal ein Forum zu finden in dem sich echte Fachleute tummeln.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Mögliches Parkverhalten der Polizei. Danke für den Link! Allerdings ist die Thematik dort weniger brisant. Das Eingeschränkte Halteverbot verbietet das Halten ja nicht... Demnach müsste man der Polizei ja erstmal eine Ordnungswidrigkeit nachweisen, was sicherlich schwer wäre. In meinem Fall gehe ich davon aus, daß die Polizei bewusst und ohne besonderen Grund entgegengesetzt der Fahrtrichtung hält/parkt. Damit ist vom ersten Augenblick eine Ordnungswidrigkeit begangen. Entgegengesetzt der Fahrtrichtung steht ein Polizeifahrzeug wahrscheinlich nur, damit es selbst die Verfolgung aufnehmen kann ohne wenden zu müssen. Jetzt gehe ich davon aus, daß Personalknappheit nicht der entscheidende Grund für die Mißachtung der StVO sein darf. Denn die Sonderrechte genießt die Polizei nicht grundsätzlich, wie fälschlicherweise im Link beschrieben. Wäre in meinem Fall ein zweites Fahrzeug der Polizei zum Abfangen der "Sünder" in Reserve, wäre die beschriebene Ordnungswidrigkeit nicht nötig. |
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| AW: Mögliches Parkverhalten der Polizei. Naja, ich muss da dem einem Schreiber im Link Recht geben. Man muss die Polizei auch Ihre Arbeit machen lassen, auch wenn es nur blitzen in scheinbar unsinnigen Stellen ist, dort gilt ebenfalls ein Tempolimit und wer das nicht einhält ist selbst Schuld, wenn er geblitzt wird. Wie weit ist es schon in Deutschland, für alles und jedes gibt es ein Gesetz, Verordnung, Vorschrift und eine riesen Bürokratiemauer, alles wird bis ins letzte Detail geplant, mit einer Regulierungswut wie ich sie sonst nur von der EU kenne, die Bürger können gegen alles und jeden klagen und anzweifeln und wenn sie geblitzt werden versuchen sie auch noch mit irgendwelchen Rechtsmitteln der Polizei das Leben schwer zu machen, anstatt einfach dafür gerade zu stehen und zu zahlen. Die grünen Jungs sollten echt mal mehr Rechte bekommen, unzwar nicht das Recht Leute zu vermöbeln, sondern sich auch mal für einen weniger wichtigen Einsatz irgendwo hinstellen zu dürfen, wo es ein Normalbürger nicht darf, ohne das gleich ein Rentner oder Oberlehrer kommt und das fotografiert. Dafür sind sie ja die Polizei, als nächstes kommt noch einer und verlangt, dass sie zum wichtigen Einsatz nicht mehr als 50 Km/h und nicht über Rot fahren dürfen? Ist nur meine Meinung dazu. Mich stört es jedenfalls nicht, solange sie Ihren Job richtig machen. Ich wurde auch schon mehrmals geblitzt und habe es nie angezweifelt. PS, das ist nicht auf dich bezogen "Tiefschlag, oder Vanille", ich meinte das jetzt allgemein.
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