Dies ist eine Diskussion zu mögliche MPU und Haaranalyse als Abzinensnachweis innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| mögliche MPU und Haaranalyse als Abzinensnachweis Mal angenommen bei Herrn A aus NRW wurden im August 2008 bei einer Hausdurchsuchung Cannbisplanzen gefunden. Herr A gibt an diese für den eigenbedarf angebau zu haben. Da Herr A seit dem um seinen Führerschein bangt lässt er seitdem seine Haare wachsen. Im Oktober 2008 bekommt Herr A einen Strafbefehl mit dem Vermerk "Cannabis ist kein Verkehrsfähiges Mittel", darf aber seinen Führerschein behalten. Inzwischen hat Herr A die Passende Haarlänge für 12 Monate Abstinenznachweis, hat aber noch nichts von der Zulassungsstelle gehört. Muss Herr A noch mit einem Führerscheinentzug/einer Aufforderung zur MPU rechnen? Wenn ja: kann Herr A jetzt eine Haaranalyse zwecks Abstinenznachweis machen lassen, die im Falle einer MPU gültig ist? Herr A würde sich sehr über einen Kurzhaarschnitt freuen, möchte aber kein Risiko eingehen. Vielen Dank im voraus |
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| AW: mögliche MPU und Haaranalyse als Abzinensnachweis Mir fällt gerade ein...man sollte auch annehmen, das bei Herrn A kein Drogentest durchgeführt wurde. |
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| AW: mögliche MPU und Haaranalyse als Abzinensnachweis Dann wirds auch nix mit der Fahrerlaubnisentziehung, denn diese würde ja gerade den Nachweis regelmäßigen Konsums erfordern oder gelegentlichen Konsuum+Teilnahme am Verkehr. Und die Wirkmenge müsste ja audch noch nachgewiesen sein, was hier schwerlich geht.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: mögliche MPU und Haaranalyse als Abzinensnachweis erst einmal danke für die schnelle Antwort habe ich auch gedacht...mein Bedenken dabei ist, dass Herr A wohl angegeben hat, die Pflanzen sind für den Eigenverbrauch. Ich meine es hat fälle gegeben, bei denen aus diesem Grund auf einen Regelmäßigen Konsum geschlossen wurde. Wie lange kann es des dauern, bis man etwas von der FSST hört? |
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| AW: mögliche MPU und Haaranalyse als Abzinensnachweis Ja, schon klar, aber dafür hat er ja auch den Strafbefehl kassiert. Für weitergehende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde fehlt es an deren Voraussetzungen, siehe oben.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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