Dies ist eine Diskussion zu Mitarbeiter erlaubt Parken - Fahrzeug trotzdem abgeschleppt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Mitarbeiter erlaubt Parken - Fahrzeug trotzdem abgeschleppt Folgende Annahme: Eine Tankstelle vermiete Sprinter, die alle auf ausgezeichneten Parkplätzen stehen würden(Linien auf dem Boden), aber mit dem Schild "widerrechtlich parkenden Fahrzeugen werden abgeschleppt". Ein Mieter eines Sprinters frage nach Parkplätze für sein eigenes Auto, worauf der Tankstellen-Mitarbeier auf ebenjene Parkplätze verweist ("Stellen Sie sich grade auf die Parkplätze der Sprinter"), auf denen die Sprinter stehen (wenn sie nicht ausgeliehen sind). Angenommen der Sprinter-Mieter parkt dann auf diesen Parkplätzen. Im Verlauf des Tages werde das Auto des Sprinter-Mieters abgeschleppt (veranlasst vom Inhaber der Tankstelle), da es offenbar auf einem Tankdeckel stehe. Wäre das Fahrzeug widerrechtlich geparkt? Soweit man weiß, gilt dieses Schild ("widerrechtlich geparkte.." nicht, wenn die Erlaubnis des Parkplatzeigentümers vorliegt (Tankstelle)? Lag diese Erlaubnis vor, da der Mitarbeiter das Parken erlaubt hat? Zum Tankdeckel: dieser sei nicht zusätzlich durch ein Schild gekennzeichnet, außerdem gehe die Parkplatzmarkierung direkt drüber, zudem wären die Sprinter dort auch geparkt, sodass leicht anzunehmen sei , dass das ein legitimer Parkplatz sei (vorrausgesetzt man hat die Erlaubnis). Also: widerrechtlich geparkt oder gebe der Tankstellen Mitarbeiter hier das Park-Recht? Danke, faesna |
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| AW: Mitarbeiter erlaubt Parken - Fahrzeug trotzdem abgeschleppt In einem solchen Fall würde ich mir das Auto abholen, wo es nun eben abgestellt worden ist und -- nichts weiter tun. Wenn der Abschlepp- Veranlasser tatsächlich die Abschleppkosten erstattet haben will, soll er zuletzt auch ruhig klagen, denn wir haben ja die bezeugbare Aussage des Tankstellenmitarbeiters (notfalls per eidesstattlicher Versicherung), der als dem verkehrsüblichen Anschein nach ausreichend legitimiert bevollmächtigter Verrichtungsgehilfe seines Chefs eine Erlaubnis wirksam geben konnte. Im Klagefalle könnte darüber nachgedacht werden, dem Tankstellenboss eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Mitarbeiter erlaubt Parken - Fahrzeug trotzdem abgeschleppt Guten Morgen, danke für die Antwort. So war mein Rechtsverständnis dieser Annahme auch. Allerdings muss man auch annehmen, dass es aktuell üblich ist, die Fordernung nach den Abschleppkosten dem Abschleppunternehmen zu übertragen. Sprich: Das Abschleppunternehmen würde ohne Begleichung der Forderung das Fahrzeug nicht rausgeben. Habe man erst einmal bezahlt, liegt die Beweispflicht wieder bei Fahrzeughalter, wenn er den Betrag einklagen muss. Grüße, faesna |
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| AW: Mitarbeiter erlaubt Parken - Fahrzeug trotzdem abgeschleppt Ach die Nummer. Hier kommt in Betracht eine Strafanzeige wegen Nötigung sowie eine Einstweilige Verfügung (-> Erzwingung der Herausgabe des KFZ)unter Darlegung der tatsächlichen Sach- und Rechtslage. Darauf würde ich den Abschleppunternehmer in aller Deutlichkeit hinweisen. Er hat eine Forderung übernommen, die faktisch nicht rechtmäßig besteht -- der Zessionsschein ist wertlos. Da kann er sich gern an den Veranlasser halten (Regress / Rücktritt / Schadenersatz) -- dafür kann aber der unbescholtene Autoinhaber nichts ! Aber das ist natürlich jetzt etwas aufwendig alles. Bei diesem Autovermieter würde ich ja nie wieder ´was mieten !
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Mitarbeiter erlaubt Parken - Fahrzeug trotzdem abgeschleppt Angenommen beim Abholen kommt man ums Bezahlen herum, allerdings nicht um eine Unterschrift, das man innerhalb 7 Tage bezahlt. Kann das ein Problem werden, wenn man der Forderung widerspricht? |
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| AW: Mitarbeiter erlaubt Parken - Fahrzeug trotzdem abgeschleppt Zitat:
Wenn nachweisbar ist, daß die Tankstelle selbst das Kuddelmuddel verschuldet hat, ist sie aber so oder so dem Kunden für alle Schäden haftbar. Der Mieter des Sprinters würde seinen Schaden insofern bei der Tankstelle wieder eintreiben können.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Mitarbeiter erlaubt Parken - Fahrzeug trotzdem abgeschleppt Ich glaube nicht, dass eine reelle Chance besteht, dass der Mieter sich hier die Kosten vom Tankstellenbetreiber erfolgreich erstreiten kann. Dazu müsste der Mitarbeiter gegen die Interessen seines Chefs aussagen (nämlich den Abschleppdienst nicht bezahlen wollen). Zudem müsste er wahrscheinlich ein Fehlverhalten eingestehen, denn es liegt auf der Hand, dass man Kunden nicht erlauben sollte, auf dem Tankdeckel zu parken.Ein zum Betrieb zugehöriges Fahrzeug kann man schnell umsetzen, ein Kundenfahrzeug nicht, zumindest nicht, wenn man keinen Schlüssel dazu hat. Ich bezweifle, dass der MA diese Aussage vor Gericht tätigt. |
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| AW: Mitarbeiter erlaubt Parken - Fahrzeug trotzdem abgeschleppt Unter der aktuellen Annahme, dass der Abschleppunternehmer die Kosten vom Fahrer erstreiten muss, müsste der Mitarbeiter ja eher aussagen, die Erlaubnis NICHT gegeben zu haben. Dieser gebe nun an, nur die beiden Stellplätze links und rechts des Tanks gemeint zu haben. Der Tank sei zudem mit einer gelben Stange auf dem Boden gekennzeichnet (die leicht zu überfahren ist) (Woher soll man das denn wissen?)) Damit werde daraus eine ziemliche Wortklauberei um die unklare Aussage des Mitarbeiters. In welcher Größenordnung lägen bei diesen Annahmen die Gerichtskosten? |
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| abschleppkosten, erlaubnis, widerrechtlich geparkt |
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