Dies ist eine Diskussion zu Mit Tacho-Ausfall geblitzt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Mit Tacho-Ausfall geblitzt folgender fiktiver Fall: A startet seinen spätabends Wagen. In dem Augenblick brennt eine Scheinwerfer-Lampe durch. Gleichzeitig sind alle Instrumente im Armaturenbrett ausgefallen. A fährt mit nur einem Scheinwerfer (plus bds. Nebelscheinwerfer) nach Hause. Auf einer Landstr. befindet sich eine Tempo-70-Zone mit stationärer Blitzanlage. Da A alleine auf der straße unterwegs ist, kann er sich bzgl. der eigenen Geschwindigkeit nicht an anderen Fahrzeugen orientieren. Ebenso sind wegen der nächtlichen Stunde und keiner Straßenbeleuchtung Landmarken zur Abschätzung der Geschwindigkeit nicht vorhanden. A wird geblitzt. 2 Wo später der Anhörungsbogen, gemessen 112 Kmh, gestochen scharfes Foto. (nebenbei: Lt Werkstatt ist die Sicherung des Kombi-Instrumentes (Tacho, Drehzahl, Benzin, Temperaturanzeige, Kontroll-Lämpchen) durch eine Spannungsspitze beim Durchbrennen des Haupscheinwerfers ebenfalls durchgebrannt) Fragen: Wird dieser Umstand beim Bemessung von Bussgeld, Fahrverbot etc. gewürdigt? Spielt die Tatsache, dass die Tempo-70-Zone nur wegen eines (nur tagsüber geöffneten) "Bauernlädchens" eingerichtet wurde, der Zwischenfall sich aber um 22.30 Uhr ereignet hat, eine Rolle?? Werden solche Sachen ggf. durch die Polizeibehörde (nach Erläuterung der Umstände) eingestellt, oder landet so etwas regelmäßig vor Gericht? Vielen Dank |
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| AW: Mit Tacho-Ausfall geblitzt Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Mit Tacho-Ausfall geblitzt Ja, muss ich defendant Recht geben, es ist unverantwortlich, ein verkehrsuntaugliches Fahrzeug zu manövrieren. Und ehrlich, ob ich 70 fahre oder 100 bzw. mglw. mehr, dazu brauche ich nicht wirklich einen Tacho. Ein Richter wird sich die Sache anhören und den dringenden Rat geben, den Einspruch zurückzunehmen und damit die Ausfertigungskosten für das Urteil zu sparen. Einen Bonus für einen "guten Witz" wird es nicht geben. |
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| AW: Mit Tacho-Ausfall geblitzt Hi.. sorry vielleicht ist die Frage dumm, aber warum hat er denn nicht das "frühmorgenauto" genommen hahaha... Also Spaß beiseite...zum einen sollte man natürlich schon auch ohne Tacho einschätzen können, ob man 70 oder ca 125 km/h (Tach geht vor und Messtoleranz) fährt. Wird einen Bussgeldbescheid und 3 Punkte geben, JEGLICHEN Einspruch erachte ich für VERLORENE ZEIT... Chris |
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| AW: Mit Tacho-Ausfall geblitzt Zitat:
Andererseits ist tatsächlich ein gefühlter Unterschied zwischen Tempo 70 und 112 bemerkbar, es sei denn man hat generell keine Ohren und Augen. Ich wette, das ein Kind oder Erwachsener am Kirmes (Oktoberfest) bei Tempo 70 in der Achterbahn sagen würde; "ach wie langweilig", oder bei Tempo 112: "alle Achtung!" Im Übrigen legt man da schon aus ökologischen Gründen einen anderen Gang ein??? Glaube aber gerne, dass die Ausrede bestimmt schon vorher einer versuchte?? Lg.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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