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Mit Blaulicht über die Straßen

Dies ist eine Diskussion zu Mit Blaulicht über die Straßen innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 26.06.2011, 11:44
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Mit Blaulicht über die Straßen

Guten Tag,

angenommen es würde jemand mit eingeschalteten Blaulicht über die Autobahn,Landstraße etc fahren. Welche Konsequenzen würde das nach sich ziehen?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 11:57
V.I.P.
 
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AW: Mit Blaulicht über die Straßen

Ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, daß die Blaulichtfahrt kein Berechtigter (z. B. Krankenwagenfahrer, Polizist) begeht, sondern ein 'Ottonormalverbraucher'.
Dann gilt:

§ 49 Abs. 3 Nr. 3 StVO - Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... entgegen § 38 Abs. 1, Abs. 2 oder 3 Satz 3 blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht verwendet.

Dabei heißt das Wort 'entgegen' Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 38 StVO.

Ferner könnten, je nach Einzelfall zulassungsrechtliche Verstösse hinzukommen (bauartbedingte Veränderung des Fahrzeugs durch Anbringung eines Blaulichts) usw. - Sollte es durch das unberechtigt geführte Blaulicht zu einem Unfall anderer kommen (z. B.: deren abruptes Bremsen, um frei Bahn zu schaffen), könnte versicherungstechnisch eine Haftung oder Teilhaftung zum Tragen kommen.

Ich würde es lassen!
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 16:14
V.I.P.
 
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AW: Mit Blaulicht über die Straßen

Ich könnte mir hier auch noch eine strafbare Amtsanmaßung vorstellen (§ 132 StGB).
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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