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Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

Dies ist eine Diskussion zu Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 12:45
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Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

Hallo,

Ich habe eine Frage zu eiem Unfall und wie die Rechtslage danach ist.

Es geht um Vorfahrtsverletzung. Eigentlich ist es klar,wenn man die Vorfahrt nicht beachtet und dadurch dann einen Unfall verursacht ist man Schuld.

Aber es gibt ja Situationen wo man alles richtig gemacht hat-ich meine jetzt alle Verkehrsregeln ordnungsgemäß beachtet-trotzdem kracht es. Z.b. hat die Sonne geblendet,etc.

Was wären solche Fälle,dass ein Bußgeldbescheid zurück genommen wird,wenn man Einspruch einlegt. Oder wenn es durch den Einspruch bis vor Gericht geht?

Ich frage nur,weil ich eine Diskussion mit einem Freund hatte,der ein Stopschil überfahren hat. Ich bin,zwar nur mit Halbwissen,der Meinung das man um das Bußgeld drum herum kommt,wenn man seine Seite ordentlich darlegt. Gibt es da rechtlich Möglichkeiten? Er hat nach seiner Beschreibung nichts falsch gemacht-ist an das Stopschild heran gefahren,gehalten,rundumblick gemacht-und plötzlich war doch ein nicht gesehenes Auto vor der Front.

Er hat jetzt arge finanzielle Probleme deswegen frag ich ob ein Einspruch/Gerichtsverhandlung in dem Fall überhaupt lohnt?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 13:34
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AW: Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

Hi...

sorry aber das ist doch nun wirklich KÄSE !!

ER hat eben NICHT alles richtig gemacht...er hat eine Vorfahrtsvereltzung begangen..welche Gründe auch immer dazu geführt haben....
Also hier ein Bußgeld "vom Tisch" wischen zu können ist AUSSICHTSLOS ...also eher fliegen wir morgen alle mit air Berlin für 33 euro zum Mond !!

Im übrigen dürfte ich gar nicht Antworten, da sie die Forenregeln (neben den Verkehrsregeln) beachtet haben !!

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 14:07
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AW: Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

Aber gibt es nicht Umstände wo Unfälle passieren,wo man einfach mal aus Menschlicher Sicht ein Auge zu drücken kann! Klar gibt es Verkehrsregeln-Klar hat man die vorfahrt zu beachten.

Sie wissen ja sicher selber wie das draussen im wirklichen Verkehrsleben-in der Praxi- ist! Wenn man 100% davon überzeugt ist,genau das gemacht zu haben,was man in der Fahrschule gelernt hat,und LEIDER trotzdem ein Unfall passiert...Ist das doch nicht schön umsummen von Geld dafür zu bezahlen! Er ist ja nicht wie ein Wilder am Stopschild vorbei gefahren.

Was meinen Sie mit Forenregeln verletzt?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 14:10
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AW: Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

Hi...


ja ja recht und schön, aber was für UNSUMMEN steh denn hier im Raum...wir reden vermutlich von rund 50 Euro (und 3 Points in Flinsburg) die fällig sein werden.....(Bußgeldbescheid)


Chris



Forenverletzung...Keine ICH Bezüge...KEINE realen Fälle...NUR fiktives !!!
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  #5 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 15:05
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AW: Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

Aso nun gut,ich denke das solche Fälle ja mehrmals auf Deutschlands Straßen vorkommen.

Dann schreiben wir halt allgemein.

Nene,es sind 120euro und 3Pkt. nach neuem Bußgeldkatalog. Manchen Leuten geht es ja auch einfach um die Punkte,weil man als "Schwanz" hinten dran noch mehr Probleme bekommen kann! Wegen so einer Sache...

Meine Frage war auch mehr allgemein gedacht,auch interessehalber. Ob es ÜBERHAUPT Möglichkeiten des Einspruchs bei Vorfahrtsverletzungen gibt. Oder ob das einhaitlich geregelt ist und nie ausnahmen gemacht wurden. Oder so gefragt: Ist in D irgendwann schon mal ein Fall gewesen,wo es zu gunsten des Unfallverursachers ausgegangen ist? Vor Gericht würde das glaube ich TATMINDERUNG heißen,keine Ahnung!
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  #6 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 12:10
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AW: Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

Hab mich verschrieben

Geändert von Ceasar (20.11.2009 um 12:39 Uhr). Grund: Hab mich verschrieben...
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  #7 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 12:14
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AW: Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

WIe Radioman schon gesgagt hat, entspricht die Frage nicht den Forenregeln.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 12:28
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AW: Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

Leidet eine Bußgeldstelle sofort eine Gerichtsverhandlung ein,bei Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid?

Ist allgemein gefragt...
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  #9 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 12:37
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AW: Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

Ob und wie sehr die Bußgeldstelle darunter leidet kann hier keiner sagen.

Spass beiseite: Wenn Sie sich Ihren Beitrag #6 ansehen und über die Forenregeln nachdenken......
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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  #10 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 12:40
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AW: Lohnt bei dem Fall Einspruch/Gerichtsverhandlung gegen Bußgeld?

Entschuldigung,ich brauch wahrscheinlich einen Nachschulungskurs im fiktiven Schreibn...hab es geändert...

es ist ja auch eine allgemeine Frage...
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