Dies ist eine Diskussion zu LKW Auffahrunfall innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| LKW Auffahrunfall Das Auto von Mr. Y ist ein Totalschaden und der LKW von Mr. X ist ebenfalls beschädigt. Mr. Y sagte bei der Polizei aus er wurde vom Gegenverkehr geblendet und konnte deshalb den parkenden LKW zu spät erkennen. Mr. X hat allerdings die Vermutung das Mr. Y einfach zu schnell gefahren ist. Wäre dieses eine wahre Geschichte, was kann Mr. X nun passieren? Es klingt alles nach einer Anzeige wegen Körperverletzung, wie fällt diese aus? Wie hoch die Strafe? |
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| AW: LKW Auffahrunfall Der LKW- Fahrer hat alles richtig gemacht, sofern die Zugmaschine nicht übermäßig verkehrsbehindernd (etwa wegen Missachtung von Parkverboten nach nach § 12 StVO) abgestellt war. Sollte dennoch jemand auf die Idee mit der Strafanzeige kommen (fahrlässige Körperverletzung), kann er ihr gelassen entgegensehen, weil ihm keine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen ist (insbesondere : innerorts reicht die Parkwarntafel zur Kenntlichmachung aus, sofern ordungsgemäß befestigt [-> max. 40 cm Abstand zur Fahrzeugaussenkante und Schraffen nach links unten weisend]). Das Verfahren kann daher nur eingestellt werden (sofern sich der Sachverhalt wie geschildert zugetragen hätte). Eine andere Sache ist die zivilrechtliche Mithaftung am entstandenen Schaden aus der erhöhten allgemeinen Betriebsgefahr des LKW, aber das muss den Fahrer jetzt nicht sonderlich beunruhigen; dafür ist die Haftpflichtversicherung da. Den Schaden am LKW aber kurzfristig der gegnerischen Versicherung melden. Wie die Schadenersatzansprüche letztlich verrechnet werden, regeln die Versicherer untereinander.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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