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Lieferfahrzeuge halten im Halteverbot

Dies ist eine Diskussion zu Lieferfahrzeuge halten im Halteverbot innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 11:43
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Lieferfahrzeuge halten im Halteverbot

Wie lange dürfen Lieferfahrzeuge (Möbelspeditionen, Baulieferanten, Eismann, Post, ...) bei absolutem Halteverbot stehen bleiben?
Wann wären da zu beantragende Sondergenehmigungen oder gar zusätzliche Absperrungen und Warnschilder erforderlich?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 12:19
V.I.P.
 
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AW: Lieferfahrzeuge halten im Halteverbot

Im Haltverbot dürfen auch diese Fahrzeuge gar nicht halten. Machen sie das trotzdem und liegt keine Ausnahmegenehmigung vor, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit gem. StVO i.V.m. StVG. Eine Absperrung oder Warnschilder nützen nichts, würden im Einzelfall sogar ein vorsätzliches Handeln begründen lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 08:59
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AW: Lieferfahrzeuge halten im Halteverbot

Kokel = alles schon gesagt.

Die Post oder vergleichbare Institutionen werden regelmäßig ein Sonderrecht aus 35 StVO haben (oft mit gelber Rundumleuchte / rotweißen Warnschraffierungstafeln), im Rahmen ihrer Einsätze auch ordnungswidrig halten zu dürfen. Alle anderen müssten eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen, die sie normalerweise nicht erhalten werden.
Nur in Ausnahmefällen darf über 16 OwiG dort zum Entladen gehalten werden.
Oder es wird die Fläche sondergenutzt (mit Genehmigung und Absperrungen nach RSA etc. ... etwas teuer vielleicht).
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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